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Arbeitskleidung III
#1
Hallo,

ist es eigentlich irgendwo geregelt, ob Arbeitnehmer ihr Arbeitskleidung (in

meinem Fall Kochjacken) zu Hause waschen dürfen? Der genannte Artikel vom BfR in der

Dikussion "Arbeitskleidung II" handelt ja "nur" davon, wie man Keime und Dreck am besten aus

den Klamotten bekommt (sehr interessant wie ich finde).

Hier in der Küche ist es so,

dass es nur recht große Kochjacken als Leihware gibt, so dass die kleineren Frauen ihr

Sachen zu Hause waschen. Ist das rechtens?

Cat
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#2
Hallo Catering!

ich komme nicht aus dem Bereich der GV und habe

jetzt eine ganze Zeit lang gegoogelt, aber aus dem folgenden Link ohne Angabe einer

Grundlage für das Verbot nichts gefunden. :ansage Wo sind unsere

Spezialisten in Sachen

GV???

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep1/357.html">http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep1/357.html</a><!-- m -->

An einer

Stelle habe ich gefunden, dass im IfsG was stehen soll, aber da habe ich nichts

gefunden.

Für IFS wird nur eine externe Reinigung empfohlen und für zu Hause

gewaschene Wäsche ein System zur Überwachung der Reinigung (z.B. regelmäßige Abklatschtests)

gefordert. Aber IFS ist ja wieer was anderes als das was du brauchst...

Ich habs

versucht..

Safstchubse
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#3
Hallo Zusammen,

natürlich steht nirgendwo: Du

musst!!!
Das findet man leider in der ganzen Lebensmittelhygiene nicht.

ABER



Wie wir wissen, haben Richtlinien und DIN Normen mehr als eine beratende und

unterstützende Funktion. Vor Gericht sind diese Werkzeuge sehr aussagekräftig.

In der

DIN 10524 / 2005_05 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) steht:

4.4.2

Wiederaufarbeitung

Eine Wiederaufarbeitung (das Waschen) in Privathaushalten ist aus

hygienischen Gründen nicht zu empfehlen....

weiter heißt es

Zur Kontrolle der

Wiederaufarbeitung sind mikrobiologische Prüfungen (nach Anlage A)

notwendig....

Damit dürfte die Frage geklärt sein.

Berufskleidung wird von

Profis getragen und von Profis gereinigt.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.



Gruß

Michael
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#4
Natürlich konntest Du das <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> und Saftschubse auch !!! Nicht zu

bescheiden...., auch Dein Link war gut. Denn dort stand auch



Zitat:Privates Reinigen der Arbeitskleidung ist untersagt, da die

Kleidung beim Waschen ein bestimmtes hygienisches Programm durchlaufen muss, wofür die

Waschmaschine zu Hause nicht ausgerichtet ist.

das spiegelt

eigentlich das wieder was Michael aus der DIN herausgezaubert hat <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Ihr seid so

gut !!!

Gruß
Drui
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