Registriert seit: Sep 2000
Hallo zusammen,
hat jemand von euch bereits die o.g. Verordnung durchgeschaut und kann mir erklären was mit n=5 gemeint ist?
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Sep 2000
müssen die 5 Proben alle von einer Charge stammen?
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Sep 2000
Hallo,
ich denke schon das alle Proben aus einer Charge
kommen sollten. Ich erkläre mir das so: Schließlich geht es um die Prüfung der
mikrobiologischen Qualität, wenn die nicht stimmt, müssen sinnvolle Maßnahmen ergriffen
werden, die ja sogar bis zum Rückruf gehen können, d.h. die Rückverfolgbarkeit muß
gewährleistet sein. Ich finde das ganze sinniger wenn es sich um eine Charge handelt. Im
übrigen sagt die Verordnung auch was dazu, sehe ich gerade. Artikel 2 Punkt j.
Lieben
Gruß Betti
Registriert seit: Oct 2000
Vielen Dank für den Beitrag
Betti.
Gruß Drui
Registriert seit: Sep 2000
Soll die mikrobiologische
Untersuchung von jeder Charge die hergestellt wird erfolgen? Oder nur eine bestimmte Anzahl
jährlich? Oder ist das jedem Betrieb selber überlassen?
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Sep 2000
Ja, unter Punkt 23 der Verordnung 2073 steht
das der Lebensmittelunternehmer selber die Untersuchungshäufigkeit festlegt.....
Schönes
Wochenende
Betti
Registriert seit: Sep 2000
Würdet Ihr sagen das ein Knoblauch-Dressing das Joghurt und Sahne enthält unter die VO 2073
fällt?
Ich würde sagen nein, mein Kunde ist da aber anderer Meinung.
Was sagt
ihr dazu?
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Jun 2000
Ich such mir die VO mal aus
dem Netz und gib frühestens dann meinen Senf dazu! Bin da gerade etwas "blank"...
Registriert seit: Sep 2000
Hallo zusammen,
noch mal zurück zu diesem Thema. Ich habe gestern
bei unserem Veterinäramt angerufen und mich dort ein bißchen schlau gefragt. Nach der
Aussage unseres Veterinärs fällt das Knoblauch Dressing nicht unter diese Verordnung.
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Jun 2008
Am 17. Februar diesen Jahres hat sich die Verordnung 2073/2005 erneut geändert. Neue Regelungen betreffen eine neue Produktkategorie im Anhang I (Lebensmittelsicherheitskriterien). Hier wurde die Kategorie 1.30 eingefügt.
Reptilienfleisch / Salmonella / nn in 25 g
Der Grenzwert ist seit dem 09. März diesen Jahres.
Eine konsolidierte Fassung der VO (EG) 2073/2005 ist jedoch noch nicht veröffentlicht.