16.02.2009, 09:35
Guten Tag zusammen,
wenn ich nicht selber Jurist wäre, könnte ich jetzt wieder einen beliebigen Vertreter dieses Berufsstandes erschlagen: <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
In der TLMV steht in § 2 Abs. 4 Nr. 2, dass von der grundsätzlich erforderlichen Temperatur von -18° "kurzfristige" Schwankungen von höchstens 3 Grad C beim Versand zulässig sind.
Hat irgendjemand eine Ahnung, welcher Zeitraum noch als kurzfristig zu bezeichnen ist? 10 Minuten? 1 Stunde? 3 Stunden?
Gibt es dazu irgendwelche Leitlinien, branchenbezogenen Empfehlungen, Richtlinen (zB Codex o.ä.)???
Vielen Dank für jede Auskunft und jede Anregung!
wenn ich nicht selber Jurist wäre, könnte ich jetzt wieder einen beliebigen Vertreter dieses Berufsstandes erschlagen: <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
In der TLMV steht in § 2 Abs. 4 Nr. 2, dass von der grundsätzlich erforderlichen Temperatur von -18° "kurzfristige" Schwankungen von höchstens 3 Grad C beim Versand zulässig sind.
Hat irgendjemand eine Ahnung, welcher Zeitraum noch als kurzfristig zu bezeichnen ist? 10 Minuten? 1 Stunde? 3 Stunden?
Gibt es dazu irgendwelche Leitlinien, branchenbezogenen Empfehlungen, Richtlinen (zB Codex o.ä.)???
Vielen Dank für jede Auskunft und jede Anregung!