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Vorsicht mit zu schnellen Urteilen
#1
LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung

(22.11.2006)

Gericht: Berger kein Gammelfleisch-Händler +++ Millionenklage gegen

Freistaat

Bayern

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Landshut

(aho/lme) - Der Passauer Wildfleischhändler Karl Heinz Berger, der vom Landsgericht Landshut

wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

wurde, ist zu unrecht als Gammelfleisch - Händler tituliert worden. Das betonte der

Vorsitzende Richter Alfons Gmelch bei der Urteilsverkündung. Ein Sprecher des Gerichts

bestätigte gegenüber der Presse, dass das Verfahren keine Beweise lieferte, dass Berger

verdorbene Ware in Verkehr gebracht hätte. Die Gesundheit der Verbraucher sei somit zu

keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.

Bergers Verteidiger will nunmehr eine

Schadensersatzklage in Höhe von zehn Millionen Euro gegen den Freistaat Bayern einbringen.

Er wirft den Verantwortlichen Rufmord vor, weil sie Berger als Gammelfleisch-Händler

öffentlich bloß gestellt hätten. Auch die Insolvenz des Unternehmens hätten die Behörden zu

verantworten.
#2
das erinnert mich doch noch an den angeblichen Eierskandal bei

Birkel-Nudeln.
Da hat das Land Baden-Württemberg auch Schadensersatz zahlen

müssen.
Gruss - ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
#3
Habe ich auch gerade gelsen, ich bin gespannt ob aufgrund von formalen Fehlern der Betrieb für seine "Qualität" von
Fleisch jetzt Schadensersatz erhält. Das wäre eine Praxis, die keine Schule machen sollte.

Wie auch immer, hier der Artikel online


Gruß
Drui


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