14.08.2006, 12:50
Hallo
zusammen!
Ich habe eine Kundenanfrage vor mir liegen, auf die ich ehrlich gesagt
keine richtig gute Antwort finde... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- -->
Vielleicht kann mir von Euch ja jemand
helfen.
Also, es geht darum, ob ein Lebensmittel als "zuckerfrei" gekennzeichnet
werden darf, obwohl ihm Glukosesirup zugesetzt wurde.
Meine erste Reaktion war "NEIN,
natürlich nicht!"
Jetzt hab ich aber mal ein bisschen im Internet geforscht und
interessante Sachen gefunden:
"Lebensmittelrechtlich heißt zuckerfrei nur "ohne
Zusatz von Saccharose"."
oder
" Nahrungsmittel, die Stärkezucker enthalten,
dürfen als "zuckerfrei" deklariert werden"
Dann bin ich auf den Entwurf der EU für
die neue Verordnung mit den Health Claims gestoßen und da steht:
"... zuckerfrei: nur
zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält"
Aber
was wird dann hier unter Zucker verstanden???
Vielen Dank für Eure
Hilfe!!
Steffi
zusammen!
Ich habe eine Kundenanfrage vor mir liegen, auf die ich ehrlich gesagt
keine richtig gute Antwort finde... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- -->
Vielleicht kann mir von Euch ja jemand
helfen.
Also, es geht darum, ob ein Lebensmittel als "zuckerfrei" gekennzeichnet
werden darf, obwohl ihm Glukosesirup zugesetzt wurde.
Meine erste Reaktion war "NEIN,
natürlich nicht!"
Jetzt hab ich aber mal ein bisschen im Internet geforscht und
interessante Sachen gefunden:
"Lebensmittelrechtlich heißt zuckerfrei nur "ohne
Zusatz von Saccharose"."
oder
" Nahrungsmittel, die Stärkezucker enthalten,
dürfen als "zuckerfrei" deklariert werden"
Dann bin ich auf den Entwurf der EU für
die neue Verordnung mit den Health Claims gestoßen und da steht:
"... zuckerfrei: nur
zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält"
Aber
was wird dann hier unter Zucker verstanden???
Vielen Dank für Eure
Hilfe!!
Steffi