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Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko?
#4
Guten Morgen,

meiner Meinung nach lässt sich die Abgabe von zubereiteten Speisen für Take-away, oder auch die Mitnahme eines kompletten Gerichts im vielleicht gleichen Restaurant, nicht 1:1 mit dem Einpacken der nicht-verzehrten Reste vergleichen. Obwohl beide Vorgänge fast identisch sind, wäre bei einer gründlich durchgeführten HACCP schnell ersichtlich, dass sich beide Prozesse unterscheiden. Ich würde hier insbesondere den Verwendungszweck als "Knackpunkt" identifizieren. In den beiden ersten Fällen kann der gastronom davon ausgehen, wie Saftschubse schon schön beschrieb, dass diese Produkte zum alsbaldigen Verzehr gedacht sind, und auf Grund des Verkaufsvorgang kann auch der Gestronom davon ausgehen, dass der Endverbraucher sich diesem Aspekt bewusst ist. Nimmt sich der Gast aber seine Reste mit, ist der Verwendungszweck "zum alsbaldigen Verbrauch" a eigentlich nicht mehr gegeben, da letztlich der Gast ja gesättigt ist.

Unter diesem Aspeckt müsste in der HACCP davon ausgegangen werden, dass der Gast die Produkte lagern wird. Aber würde nicht einfach ein Etikett mit einem Verbrauchsdatum und einem Verwendungshinweis (Aufbewahren im Kühlschrank) dem Problem Abhilfe schaffen? Sinnvoll wäre es natürlich, wenn dafür ein Feld und ein entsprechender Hinweis bereits auf den Boxen aufgebracht wäre.

Übrigens, die Meinung des Gastronoms hinkt leider etwas:
"Denn außer Haus ist nicht sichergestellt, dass die Kühlkette aufrechterhalten wird. Die Lebensmittel können verderben, wenn sie zu lange oder falsch gelagert werden. >Wenn jemand nachweisen kann, dass er das Essen bei uns gekauft hat und davon krank geworden ist, steht ihm ein Schadenersatz zu<, sagt Dierker." Grundsätzlich ist bei keinem Produkt sichergestellt, dass der Endverbraucher die Kühlkette einhält. Ist der Verbraucher aber darüber informiert, hat er eine, nicht unwesentliche Teilschuld am Schaden.

Interessant wäre doch aber eigentlich in dem zitierten Beispiel der Aspekt des "mündigen Verbrauchers". Wenn ich zu Hause Lachs zubereite, den ich nicht restlos verzehre, würde ich ihn auch nicht mehrere Tage im Kühlschrank aufbewahren. Warum kann der Endverbraucher bei dem Lachs aus dem restaurant denn davon ausgehen, dass es bei diesem möglich ist?
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RE: Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko? - von laganon - 04.02.2017, 09:59

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