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Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko?
#3
(02.02.2017, 14:45)Saftschubse schrieb: Wie ist das rechtlich bei Take away-Läden wenn da der Konsument seinen angefressenen Burger 3 Tage liegen lässt bevor er ihn aufisst?

Sehr gute Frage!!! 

Ohne das jetzt rechtlich nachgeforscht zu haben, würde ich aus dem Gefühl raus sagen, dass es für Burgerketten und ähnliche Take-away-Etablissements einfacher ist – die typische Situation ist ja die, dass deren Kunden hungrig sind und die Speisen mehr oder minder sofort verzehren (also sobald sie daheim sind oder ein nettes Plätzchen im Park gefunden haben).

Beim normalen Gastronomen ist das Gegenteil der Fall, denn da sind die Gäste eben gerade nicht hungrig (sonst hätten sie ja sofort alles aufgegessen) – wenn der Gast das Essen also mitnimmt, ist eine bestimmte Aufbewahrungszeit zuhause vorprogrammiert. Deswegen würde dem normalen Gastronomen vermutlich eher ein rechtliches „Ungemach“ drohen als der Burgerkette ...
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RE: Zu gut für die Tonne! – Scheitert Konzept an Haftungsrisiko? - von busitrans - 04.02.2017, 09:02

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