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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
#1
Zitat:Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 31. Dezember 2008 )
Auf Seite 25, Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a:
anstatt:
„a)
die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs gemäß dieser Verordnung oder eine die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs beinhaltende Verkehrsbezeichnung;“
muss es heißen:
„a)
die Bezeichnung und die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs gemäß dieser Verordnung oder eine die Bezeichnung und die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs beinhaltende Verkehrsbezeichnung;“

Habt ihr doch sicher mitbekommen. Also nicht mehr E-Nummer ODER Bezeichnung, sondern E-Nummer UND Bezeichnung.

Wird aber selbst von den großen Marktketten in den Eigenmarken noch nicht umgesetzt.

Jemandem schon Mängel bekannt, die seitens der Behörden festgestellt wurden?
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#2
Guten Morgen,

wann ist denn die Berichtigung veröffentlicht worden?
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#3
Hallo Zusammen,

hier ist der Link zur Berichtigung, veröffentlicht im Amtsblatt L 123 vom 19.05.2015


....Mir war das auch nicht bewusst, aber wir geben auch nicht an Endverbraucher ab und exportieren an unsere Schwesterfirma in Deutschland und die sind per interner Anweisung dafür verantwortlich zu prüfen, ob unsere Produkte in Deutschland verkehrsfähig sind. Dazu erhalten sie von uns alle Angaben die wir brauchen. 



Von den Behörden beanstandete Deklarationen sind mir auch nicht bekannt. 


LG
Saftschubse
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#4
Angry Das ist wieder mit Arbeit verbunden, die niemand haben will Sad

Nehmen wir die 300er Reihe an, dann führt das wieder zu Beipackzetteln...aaaargh.

Komischerweise ist die Fassung der 1333/2008 auf EurLex ja immer noch mit UND/ODER zu haben,
obwohl die Berichtigung veröffentlicht wurde.

Was gilt denn nun Huh
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#5
(31.03.2016, 11:45)LuxQM schrieb: Komischerweise ist die Fassung der 1333/2008 auf EurLex ja immer noch mit UND/ODER zu haben,
obwohl die Berichtigung veröffentlicht wurde.

Was gilt denn nun Huh

Die Frage habe ich mir auch gestellt... werde Berichtigungen denn nicht integriert? Ich dachte immer... Ich bewege mich ja mehr im Schweizerischen Recht, da ist mir eine nicht in die veröffentlichte Version übernommene Berichtigung noch nicht untergekommen. Aber sag niemals nie...

LG
Saftschubse
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#6
Hier die Aufklärung:
Das gilt nur für das Etikettieren von Zusatzstoffen und bezieht sich nicht auf Lebensmittel mit Zusatzstoffen.

Wenn ich also pures E621 verkaufe, dann darf dort auf dem Etikett nicht das eine oder andere stehen, sondern beides Big Grin
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#7
(07.04.2016, 09:48)LuxQM schrieb: Hier die Aufklärung:
Das gilt nur für das Etikettieren von Zusatzstoffen und bezieht sich nicht auf Lebensmittel mit Zusatzstoffen.

Wenn ich also pures E621 verkaufe, dann darf dort auf dem Etikett nicht das eine oder andere stehen, sondern beides Big Grin


Gut zu wissen! Danke!
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