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Rauchen in Arbeitskleidung
#1
Hallo Ihr lieben
nach langer Zeit brauche ich nochmal Eure Hilfe bzw. Eure Meinungen!
Bei unserem letzten IFS-Food-Check wurde bemängelt, dass unsere Mitarbeiter während des Rauchens Ihre normale Arbeitskleidung und die Einweghauben tragen.
Vorweg: unsere Produkte sind absolut unempfindlich und auch nicht gerade "empfänglich" für andere Gerüche.
Wie handhabt Ihr das bei Euch? Müssen die Mitarbeiter dann immer eine frische Haube nehmen oder dürfen sie die alte wieder aufsetzen? Diese könnten dann aber ja auch verkehrt herum wieder aufgesetzt werden...?!
Müssen Eure Kollegen einen extra Kittel über ihre Arbeitskleidung ziehen?

Bzw. wie kann ich diese Situation in einer Gefährungsbeurteilung sinnvoll betrachten? Kann ich mich überhaupt dagegen wehren??? Huh

Ich wollte wenigstens, dass die Kollegen die Hauben abnehmen, aber da kamen hier schon zig Gegenargumente etc. (Das übliche eben... Sick  ).

Ich danke euch vielmals für Eure Antworten und wünsche Euch noch einen schönen Tag!

Viele Grüße,
Steffi
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#2
Guten Morgen,

das Rauchen in Arbeitskleidung wird durch beide, in Deutschland üblichen GFSI-Standards kritisch gesehen. Im IFS-Standard findet sich der Punkt Rauchen in den Anforderungen 3.2.1.1 und indirekt in den Punkten 3.4.2 sowie 3.4.3. Wenn Mitarbeiter in ihrer Arbeitskleidung rauchen dürfen, geht der Auditor wahrscheinlich davon aus, dass es im Unternehmen keine Regelungen zum Rauchen (3.2.1.1) gibt, da ja scheinbar keine Einschränkungen bestehen. Um aber detaillierter darauf eingehen zu können, müsste man noch die Art der hergestellten Lebensmittel kennen.

In vielen Unternehmen mit unempfindlichen Lebensmitteln tragen die Mitarbeiter über der Privatkleidung einen Hygienekittel. Dass Rauchen ist meistens nur im Außenbereich gestattet. Daher ist es oft üblich, dass vor dem Rauchen der Kittel an einen Haken gehängt wird. Das Haarnetz wird bei Verlassen des Produktionsbereichs an der Hygieneschleuse entsorgt und vor dem erneuten Betreten der Produktionsräume wird sich ein neues Haarnetz genommen.
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#3
Hallo Steffi, 

willkommen zurück Smile

Ich bin leider ein bisschen im Stress, daher nur eine sehr kurze Antwort:
  • schreibe eine Risikoanalyse, warum das Rauchen in Arbeitskleidung keinen negativen Einfluss auf die Lebensmittel hat: die LM nehmen keinen Geruch an, Raucherraum gut gelüftet (wenn zutreffend), Handhygiene vor Rückkehr an den Arbeitsplatz,...
  • Hauben: Eure Mitarbeiter tragen keine eigene Kleidung mit einem Kittel darüber, sie tragen Arbeitshosen und -Shirts (Details sind hier nicht wichtig)? Wenn sie Kittel über eigener Kleidung tragen, dann sehe ich @laganons Beitrag als den besten an: Kittel aus, Haube weg und neue Haube wieder aufgesetzt. Wenn es sich aber um Arbeitshosen/-shirts handelt, würde ich die Hauben auflassen, denn bei jedem Abnehmen der Hauben können Haare auf die Arbeitskleidung und später von dort auf die Lebensmittel fallen. Deshalb ist mittlerweile schon vielfach umgesetzt, dass die Haube vor dem Anziehen der obersten Kleidungsschicht aufgesetzt werden muss. 
  • Kleidung: man kann auch noch unterscheiden zwischen "Kleidung, die den Träger vor Verschmutzungen schützt" oder "Kleidung, die verhindert, dass das Lebensmittel kontaminiert wird". Vielleicht hilft dir Anhang 2 - Richtlinien zur Definition der Risikozonen der Produktion aus dem aktuellen BRC V7 weiter? Auch wenn ihr IFS habt kann man ja bei anderen Standards abgucken - auch wenn ich den BRC V7 zur Umsetzung glaube ich nicht mehr empfehlen würde, die Anforderungen sind sehr verschärft worden. 
So, doch mehr geworden als ich wollte, aber es hilft dir hoffentlich schon weiter. Ansonsten einfach nochmal melden! 


LG
Saftschubse
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#4
Guten Morgen zusammen,

vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr weiter! Ich habe jetzt eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben und bin auf die Diskussion mit unserem Auditor vorbereitet! Big Grin

Schönen Tag Euch allen!

LG
Steffi
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#5
Das klingt gut! Viel Erfolg!


Und wenn weitere Fragen aufkommen --> hier werden Sie geholfen Big Grin

LG
Saftschubse
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