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Vorsicht: Mail an zugelassene (EU) Betriebe
#1
In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen Anfragen über ein seltsames Schreiben zur „Registrierung in einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt nun klar, dass dieses nicht von einer Behörde stammt.

Wie das Agrarressort mitteilte, können die Schreiben ohne Absender-Kennung fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass es sich um einen behördlichen Zahlungsbescheid geht. Bei derartigen Schreiben handle es sich um Angebote privater Anbieter zum Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages.

Darüber hinaus betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass es nach dem Lebensmittelrecht keine gesetzliche Verpflichtung für Lebensmittelbetriebe gebe, sich kostenpflichtig in ein sogenanntes „Zentrales Betriebsregister“ oder ein „Zentralregister für Veterinärkontrollnummern“ eintragen zu lassen. Die Nichteintragung in oder die Löschung aus einem privaten „Zentralen Betriebsregister“ habe nicht den Verlust der Betriebszulassung zur Folge.

Außerdem wies das Ministerium darauf hin, dass die Zulassung von Lebensmittelbetrieben ein Verwaltungsakt der zuständigen Behörde sei. Ansprechpartner für Fragen der Zulassung, unter anderem auch der Zulassungsnummer, sei stets die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde. Private Datenbanken stünden mit der Betriebszulassung in keinem Zusammenhang.

Laut Ministerium werden Lebensmittelbetrieben seit vergangenem Mittwoch von einem nicht eindeutig erkennbaren Absender per E-Mail Überweisungsvordrucke zugesandt. Die Informationen seien so gestaltet, dass sie als behördliche Zahlungsbescheide verstanden werden könnten. Den angeschriebenen Lebensmittelbetrieben werde dabei die Entrichtung einer sogenannten „Registrierungsgebühr“ - in den dem Ministerium vorliegenden Fällen zum Beispiel in Höhe von 989,50 Euro - für die Registrierung einer betriebsspezifischen Veterinärkontrollnummer in einer „Datenbank für Veterinärkontrollnummern“ angeboten.

Wenn Sie als also so eine Mail erhalten haben, können Sie diese einfach und ohne weitere Folgen löschen.

Viele Grüße

Michael Bäuml
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