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Qualifikationsnachweis für Schulungen
#2
Hallo,
es ist in der Tat schon etwas her als diese Frage im Forum gestellt wurde. HIER kannst Du dazu meine Antwort von damals lesen. Diese ist -obwohl schon etwas her- bis auf eine kleine Ausnahme noch immer gültig, weil sich das IfSG zwischenzeitlich leicht geändert hat.

Die "Wiederholungsschulung" nach IfSG § 43 Abs 4 ist jetzt alle 2 Jahre erforderlich.

Ansonsten gilt sicherlich nach wie vor, dass man sich persönlich auf dem Laufenden halten muss. Diese Fortbildungen auf diesem Gebiet sollte man dokumentieren. Mir ist aber kein Gesetz oder eine Richtlinie bekannt, welche Vorgaben zur Ausbildung der Referenten macht.

Gruß
Drui
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Druidelix - 24.07.2014, 18:12
[Kein Betreff] - von cheesele - 19.08.2014, 12:33
[Kein Betreff] - von Druidelix - 19.08.2014, 21:22
[Kein Betreff] - von cheesele - 25.08.2014, 12:37

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