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Temperaturlogger in TK-Räumen in der Gastronomie
#1
Hallo zusammen,

derzeit befasse ich mich mit folgendem Problem. Die Lebensmittelüberwachung in Hagen fordert in einen Restaurant welches einen Tiefkühlraum von mehr als 10qm hat eine elektronische Temperaturüberwachung. Die rechtliche Grundlage hierfür sei die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel? In dieser VO steht in der Begriffsbestimmung , dass tiefgefrorene Lebensmittel unter Angabe dass sie tiefgefroren sind, in Verkehr gebracht werden. Dies ist jedoch in einem Restaurant nicht der Fall. Nun meine Fragen:
Hat jemand schon ähnliche Auflagen der Behörden umsetzten müssen?
Wie ist eure Einschätzung der Rechtslage?
Welche Argumente können angeführt werden um keine Logger installieren zu müssen?

Ich freue mich auf eure regen und konstruktiven Antworten

Viele Grüße
Michael Bäuml
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#2
Guten Morgen,

eigentlich ist die Gastronomie ni ht ganz mein Erfahrungshorizont, daher kann ich nur einen Teil beantworten. Die TLMV beschreibt in diesem Punkt aus meiner Sicht auch eindeutig die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel, so dass ich denke, dass die Interpretation der Überwachungsbehörde richtig ist. Genaueres dazu regelt die EU-Verordnung 0037_2008. Hier wird beschrieben, dass Messgeräte verwendet werden müssen, die eine regelmäßige Temperaturaufzeichnung sicherstellen. Ferner sind auch die europäischen Normen beschrieben, welche durch die verwendeten Messgeräte erfüllt werden müssen, beispielsweise die EN 12830. Diese Norm beschreibt die Eigenschaften der Lufttemperaturmessgeräte. Grundsätzlich können diese in das Registriergerät integriert oder von ihm getrennt sein. Die Norm macht aber keine Angaben über die räumliche Anordnung der Thermometer.

Gerne helfe ich Dir bei weiteren Recherchen.
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