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Hygiene auf Festen
#1
Veterinäramt
Hygiene auf Festen

Ende Juni ist es wieder soweit: Beim Mainuferfest stellen sich zahlreiche Offenbacher Vereine vor und bieten den Gästen an ihren Ständen auch Leckereien an. Damit die Bratwurst oder Waffel, die die Besucher genießen, keine üblen Nachwirkungen haben, bietet das Amt für Veterinärswesen und Verbraucherschutz den Vereinen eine kostenfreie Schulung in Lebensmittelhygiene an.

Viele der Speisen, die auf solchen Festen angeboten werden, könnten eine „bakterielle Gefahr“, etwa durch Salmonellen, in sich tragen und somit ein Risiko für die Gäste darstellen, teilt das Veterinäramt mit. Wie die Gefahr von Lebensmittelinfektionen vermieden werden kann, sollen Vereinsmitglieder bei den Schulungen lernen.

Während gewerbliche Lebensmittelunternehmer gesetzlich verpflichtet seien, sich in Hygienefragen schulen zu lassen, sei es Vereinsmitgliedern freigestellt, sich zu informieren – aber es handle sich um „eine sehr empfehlenswerte Weiterbildung“, die nicht zuletzt auch der „haftungsrechtlichen Absicherung“ diene, schreibt das Amt.

Inhalte der Schulung sind demnach unter anderem Informationen über die Entstehung von Risiken – wie es etwa zur Vermehrung von Bakterien kommt –, Personalhygiene, richtige Kühlung, Trinkwasserqualität, aber auch bauliche Anforderungen an einen Stand.

Eine weitere Schulung wird es laut Mitteilung im Oktober geben, rechtzeitig vor den Herbstfesten und Weihnachtsmärkten. (ams.)

Schulung „Lebensmittelhygiene auf Festen“, 20. Juni, 18 bis 19.30 Uhr, im Rathaussaal, Berliner Straße 100. Info und Anmeldung unter Telefon 069/80654910 oder per E-Mail an veterinaeramt@offenbach.de

Quelle: Frankfurter Rundschau online
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***

Ich finde ein toller Service den das Veterinäramt dort anbietet. Bleibt zu hoffen, dass diese Aktion Vorbildfunktion hat. Natürlich kommen jetzt sicherlich Fragen hinischtlich der Ausbildung auf das Amt zu, insbesondere ob sich tatsächlich lediglich um eine "empfehlenswerte Weiterbildung" handelt oder aber ob es eine Schulung nach IFSG §43 ist. Eine Erstbeehrung (die ja eigentlich durch das Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt zu halten ist), oder vielleicht doch eher als Wiederholungsbelehrung dienen könnte? Ich habe mir diese Fragen zumindest gestellt und versucht unter der angegebenen Rufnummer jemanden zu erreichen, bisher ohne Erfolg. Vielleicht erhalte ich ja einen Rückruf. Sollte dies so sein, werde ich es sicherlich hier posten <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->

Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal davon aus, dass es sich um eine empfehlenswerte Weiterbildung handelt, da es - glaubt man dem Text im Artikel - ja keine Verpflichtung zu dieser Schulung gibt.

Trotz aufkommender Fragen es bleibt eine gute Aktion denke ich!


Gruß
Drui
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#2
Ergänzung zum obigen Beitrag

Ups was hab ich da nur angerichtet <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> . Was aus dem Artikel nicht heraus zu lesen war, ich jetzt aber aufgrund meiner Anfrage erhalten habe, ist die Tatsache, dass es sich um eine Schulung für die in Offenbach tätigen Vereine handelt. Also bitte bitte keine Anmeldungen mehr von ganz Deutschland an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach schicken !!!

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der vom Amt an das Presseamt der Stadt weitergeleitete Artikel diese von mir vermissten Informationen beinhaltet hatte, die Presseorgane im Rahmen ihrer Pressefreiheit dann den Artikel eigenständig gestalten.

So kam es sicherlich zu diesem Missverständniss. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach hat mir folgende Informationen zukommen lassen:

Die in der Stadt Offenbach an zwei Terminen 2013 durchzuführende Schulung in Lebensmittelhygiene ist ein kostenfreies Angebot für die in Offenbach ansässigen Vereine, oder Vereine die an den Offenbacher Festen teilnehmen. Diese werden vom hiesigen Amt zusätzlich persönlich angeschrieben und eingeladen.

Ich füge nun hier die von mir an das Amt gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten zur Information ein (insbesondere für alle Offenbacher ansässigen Vereine, oder Vereine die an den Offenbacher Festen teilnehmen):

FKLMH
1.) Handelt es sich wie im Text ausschließlich um eine empfehlenswerte Weiterbildung, oder rechnet diese Weiterbildung evtl. als Erstbelehrung oder Wiederholungsbelehrung gem. IfSG § 43 / §43 (4) an?

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach:
1. Diese Weiterbildung in Lebensmittelhygiene für Vereine wird von hier als sehr sinnvoll und empfehlenswert eingestuft. Bei den Mitgliedern der Vereine handelt es sich in der Regel um fachliche Laien, selten um Personen aus dem Lebensmittelgewerbe.
Es handelt sich nicht um eine Erst- oder Folgebelehrung nach dem IfSG. Diese führt das hiesige Gesundheitsamt durch.

FKLMH
2.) Gibt es eine Bestätigung für die Teilnahme?

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach:
2. Nein, es gibt keine schriftliche Bestätigung für den Einzelnen.
Es wird mittels einer Anwesenheitsliste an den Schulungen dokumentiert, diese verbleibt im Amt und wird dann zu den Festkontrollen mitgenommen.

Es wird gebeten zu ergänzen, dass es sich um eine Schulung für die in Offenbach tätigen Vereine handelt! Dies ist eine kostenfreie Serviceleistung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz für die Bürger der Stadt Offenbach und die Lebensmittelsicherheit auf den Festen in der Stadt Offenbach.

Ich danke Ihnen für Ihr besonderes Interesse und die positive Begleitung der hiesigen Schulungen.

+++
Soweit zur inhaltlihen Wiedergabe.

Der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. dankt dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach herzlich für die Beantwortung der Anfrage und wünscht den Schulungen einen guten und erfolgreichen Verlauf.

Jörg Reimuth
alias Druidelix
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