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Spurenkennzeichnung von Allergenen
#1
Hallo und guten Tag zu meinem kleinen Spontan-Brainstorm <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
Habe da mal wieder eine kniffelige Angelegenheit.
Seit geraumer Zeit verhält es sich ja so, dass die 12 Allergene dank diverser VOs auf allen Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Ich denke mal, die Art und Weise der Kennzeichnung ist inzwischen in jedermanns (oder fraus) Blut übergegangen. Nun ist aber auch die Kennzeichnung von Allergenen in Spuren groß im Kommen. Mehrere Staaten oder Gemeinschaften versuchen für sich ein System zu etablieren.
Nun zu meiner kleinen Zwickmühle.
In einer Firma können, aufgrund unterschiedlicher Faktoren, allergenhaltige Zutaten nicht räumlich getrennt voneinander verarbeitet werden. Trotz der größten Sorgfalt sind durch Staubbildung Kreuzkontaminationen möglich. Daraufhin wurde sich auf die Kennzeichnung einiger, wichtiger und im Betrieb vorkommender Allergene geeignet.
Nun ist es aber so, das auf der Schauseite der Verpackung eine Auslobung der Freiheit bestimmter Allergene gemacht wird. Wäre es dann nicht falsch, auf der Rückseite einen Hinweis auf dieselben Allergenen Spuren zu tätigen? Für Gluten gibt es ja die Grenze, ab wann man sein produkt als Glutenfrei bezeichnen kann. Ist es dann nicht trotzdem eher ein Graubereich, trotzalledem zu schreiben "Produkt kann Spuren von luten enthalten."?
Für mich geht es da in die Irreführung des Verbrauchers. Was meint ihr dazu? Wird von euch schon ein System favorisiert? Oder, ab wann ist eine Spur ein Spur? Diese müsste dann ja auch nachgewiesen oder bestätigt werden werden andernfalls wäre eine Kennzeichnung als Spur ja auch schon Täuschung. <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->
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#2
Da muss ich länger darüber nachdenken... es geht als nicht um Gluten?
Mein erster Gedanke war "Täuschung" wenn vorne "frei von XY" steht und hinten dann "kann Spuren von XY enthalten".

LG
Saftschubse
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#3
Es geht mit um Gluten, aber eben nicht nur. Aber dein Umriss beschreibt es ganz gut. Auf einer Seite steht XY-frei (weil ja nicht in der Rezeptur vorhanden) und auf der anderen Seite dann "Kann Spuren von XY enthalten" aufgrund der Gefahr einer Kreizkontamination. Für mich selbst schon ein Widerspruch in sich.
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#4
Bei Gluten ist es denke ich recht einfach, da es ja die VO 41/2009 (vgl. auch <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.glutenfrei-unterwegs.de/wissen/kennzeichnung.html">http://www.glutenfrei-unterwegs.de/wiss ... hnung.html</a><!-- m -->): Kannst Du den Beweis führen, dass <20m Gluten/kg enthalten sind, kannst Du "glutenfrei" deklarieren. Eine Spurenkennzeichnung fände ich es wieder irreführend und würde auch die andere Aussage konterkarieren.

Bei den anderen Allergenen halte ich es auch für eindeutig: entweder, oder. Denn die Spurenkennzeichnung sagt ja dem Allergiker, dass es unter Umständen möglich sei, dass "sein" Allergen doch enthalten ist und dann kann er entscheiden, ob er das Risiko eingehen kann/will.
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#5
Guten Abend,

ich glaube, unsere Diskussion wird durch die aktuelle Situation überholt. http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lm...il17/11115
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#6
laganon schrieb:Guten Abend,

ich glaube, unsere Diskussion wird durch die aktuelle Situation überholt. http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lm...il17/11115

Die von Ihnen aufgerufene Warnung ist nicht mehr veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu den aktuellen Warnungen.
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#7
Ich denke mal, es ging um Glutenfrei-Kennzeichnung und dem Nachweis der Anwesenheit von Gluten in einem Knabbergebäck (ziemlich mittig auf der Seite).

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnungen?_opensaga_navigationId=bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.n_aktuelle_warnungen">http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-l ... _warnungen</a><!-- m -->
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#8
Ja genau das hatte laganon verlinkt.

Grüsse
Saftschubse
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