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Kinos und Lebensmittelrecht
#1
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Lebensmittelrecht in Kinos. ich betreibe selber ein kleines Arthauskino. Die meisten Getränke und Süßwaren werden bei uns nur verpackt bzw in Flaschen verkauft.
Ausnahmen sind Popcorn (selber produziert) und Heißgetränke. Wir bereiten Cappuccino, Milchkaffee, Latte, etc. wie in einem Café per Siebträgermaschine zu.
Dann muss noch gesagt werden, dass wir bisher (in 15 Jahren) noch nie kontrolliert wurden. Aber natürlich will man Hygienestandards nicht nur für Kontrollen einhalten.

Ich war letzte Woche auf einem IHK Seminar zur Lebensmittelhygiene und bin seitdem etwas verwirrt. Daher meine Frage:

1. Gilt für mich auch die LMHV? Also bin ich ein Lebensmittelunternehmen?
2. Süßwaren sind abgepackt und Popcorn nicht leicht verderblich, sehe ich das richtig, dass ich wegen den heißen Milchgetränken alle meine Mitarbeiter im IfSG schulen muss?
3. In den Unterlagen der IHk steht bei HACCP System:
Risikogruppe 2 (Restaurant, Cafés, ...): Gute Hygienepraxis mit Basiselementen des HACCP-Konzepts
Risikogruppe 3 (Zentral- und Großküchen, ...): Branchenspezifische Anforderungen an das HACCP, bezogen auf die jeweiligen Technologien sind erforderlich

Jetzt wollte ich das genauer nachlesen und auch schauen was die Risikogruppe 1 ist und ob wir als Kino darunter fallen. Ich finde diese Einteilung in Riskikogruppen aber nirgends. Kann mir da einer weiterhelfen?
4. Was sind Betriebe kleinen Mengen von Primäerzeugnisse und falle ich da mit Pocorn darunter?

Vielen Dank schon einmal im vorraus für Eure Hilfe. Ich bin wie gesagt, gerade etwas verwirrt, weil ich dachte dass ich mit dem Thema Lebensmittelhygiene bisher verantwortungsbewusst umgegangen bin. Aber vielleicht war das auch nur eine Fehleinschätzung!
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#2
Guten Morgen sixthsense!

Herzlich willkommen im Forum des FKLMH e.V.!

Die Antwort auf Deine letzte Frage gebe ich Dir zuerst: Ja, Du bist bisher mit dem Thema Lebensmittelhygiene verantwortungsbewusst umgegegangen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> . Leider hast Du aber auch recht damit, dass das Gesetz mehr fordert als Du bisher getan hast <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

sixthsense schrieb:Dann muss noch gesagt werden, dass wir bisher (in 15 Jahren) noch nie kontrolliert wurden. Aber natürlich will man Hygienestandards nicht nur für Kontrollen einhalten. Wie schön wäre es, wenn alle so denken würden!

1. Gilt für mich auch die LMHV? Also bin ich ein Lebensmittelunternehmen? Ja, du bist Lebensmittelunternehmer. Definition Lebensmittelunternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.

2. Süßwaren sind abgepackt und Popcorn nicht leicht verderblich, sehe ich das richtig, dass ich wegen den heißen Milchgetränken alle meine Mitarbeiter im IfSG schulen muss? Ja, der Verarbeitung von Milch wegen müssen die Mitarbeiter nach Infektionsschutzgesetz geschult sein; vgl. auch im Abschnitt "Belehrung"

3. In den Unterlagen der IHk steht bei HACCP System:
Risikogruppe 2 (Restaurant, Cafés, ...): Gute Hygienepraxis mit Basiselementen des HACCP-Konzepts
Risikogruppe 3 (Zentral- und Großküchen, ...): Branchenspezifische Anforderungen an das HACCP, bezogen auf die jeweiligen Technologien sind erforderlich

Jetzt wollte ich das genauer nachlesen und auch schauen was die Risikogruppe 1 ist und ob wir als Kino darunter fallen. Ich finde diese Einteilung in Riskikogruppen aber nirgends. Kann mir da einer weiterhelfen? Ich denke, dass LM-Verkauf im Kino zu Risikoklasse 2 "Cafés" zählt. Bei welcher IHK warst Du denn, vielleicht haben die Unterlagen online und wir können mal reingucken?

4. Was sind Betriebe kleinen Mengen von Primäerzeugnisse und falle ich da mit Pocorn darunter? Popcorn ist m.E. kein Primärerzeugnis; Auszug aus Leitfaden: Primärerzeugnisse umfassen unter anderem:
• Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, z. B. Getreide, Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze;
• Erzeugnisse tierischen Ursprungs, z. B. Eier, Rohmilch, Honig, Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln;
• in freier Natur gesammelte Erzeugnisse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, z. B. Pilze, Beeren, Schnecken usw.

[...]



Hast Du weitere Fragen zum geltenden Recht (wobei wir keine Rechtsberatung ersetzen können und dürfen!!!) oder zur Umsetzung? Gerne helfen wir Dir, das ist Ziel unseres Vereines!

Liebe Grüsse
Saftschubse
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