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In Deutschland hergestellte Lebensmittel für den Export
#1
Hallo und guten Morgen Gemeinde <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
Heute wieder ein kleines Anliegen. Es geht hierbei um den Export von produzierten Lebensmitteln aus Deutschland in ein anderes Land. Sind bei der Produktion und Inverkehrbringung die deutschen Verordnungen anzuwenden?
Es geht hier um die Produktbeschaffenheit an sich. In den Leitsätzen der Lebensmittelbuchkommissionen zum Beispiel sind ja allerlei Sachen niedergeschrieben für den (Wie ich denke) innerdeutschen Handel. Auf europäischer Ebene gibt es dann noch deren Verordnungen und Richtlinien. Wenn ich nun aber auf die Idee komme, mein Essen in einen nahezu rechtsfreien Raum zu schicken, kann ich dann nicht auch einpacken und raufschreiben was ich möchte?
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#2
Hallo FischRob,

was kann ich unter einem "rechtsfreien Raum" verstehen? Ein Land, dessen Gesetzgebung von hier (Europa) aus nicht so einfach einzusehen und vielleicht auch zu verstehen ist?

Was ausserhalb der EU verkauft werden soll, muss der Gesetzgebung dieses Landes entsprechen.

Dafür gibt es glaube ich extra Agenturen/Fachanwälte, aber gefunden habe ich im www auf die Schnelle kein Beispiel. BEstimmt können dir die vom "Aussenwirtschaftsportal Bayern" benannten Stellen weiterhelfen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/Laender/index.html">http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/L ... index.html</a><!-- m -->


Liebe Grüsse
Saftschubse
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#3
Hallo,

grundsätzlich ist das geltende Lebensmittelrecht für alle Hersteller von Lebensmittel bindend. Das heißt: Nur weil ein Lebensmittelproduzent ausschließlich Lebensmittel für ein anderes Land herstellt, heißt das nicht, dass er das Lebensmittelrecht in Deutschland ignorieren kann. Er benötigt beispielsweise auch dann ein HACCP-Konzept, wenn er in ein Land exportiert, welches dies nicht fordert. Gleiches gilt für die Rückverfolgbarkeit.

Zusätzlich müssen die Reglungen des Importlandes berücksichtigt werden. Es sei denn, es wird innerhalb der EU gehandelt. Hier gilt meines Erachtens der Grundsatz, was in einem EU-Land Rechtskonform ist, darf in einem anderen EU-Land ebenfalls unverändert in Verkehr gebracht werden.

Bei den Verkehrsbezeichnungen weiß ich aber wirklich nicht weiter. Ich denke aber, dass bei Verwendung der Deutschen Verkehrzbezeichnung, beispielsweise "Deutsche Markenmbutter", das Produktz auch die entsprechenden Qualitätsanforderungen einhalten muss.
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#4
Hallo alle zusammen,
ich hoffe, ihr hattet auch so schöne Pfingsttage.
So, zurück zum Thema. Rechtsfreier Raum war vielleicht etwas übertrieben. Was mir da eigentlich immer in den Sinn kommt beim Export sind unsere Leitsätze.
Zum Beispiel die für verarbeitetes Obst. Dort sind die Zuckergehalte für diverse Angaben genau definiert (mild, leicht usw.). Gilt dies auch für die Exportartikel weil es in unseren Leitsätzen steht?
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#5
Halte dich an die Regeln der Empfängerländer. Was in den Export geht, unterliegt nicht den hiesigen Leitsätzen, eben weil es nur für den Export bestimmt ist.
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#6
Hallo FischRob,

das hilft jetzt sicher nur bedingt weiter, aber ich habe eben zufällig den entsprechenden Passus im Schweizer Bundesgesetz über Lebensnmittel und Gebrauchsgegenstände gefunden: "Für Lebensmittel, die ausschliesslich für die Ausfuhr bestimmt sind, gelten die Regelungen des Bestimmungslandes, soweit der Bundesrat nichts anderes vorschreibt."

Da die Gesetzgebung in der Schweiz der der EU/D nicht unähnlich ist (und z.T. sogar deckungsgleich), steht oben zitierter Satz sicher auch in einer EU- oder D-Verordnung/Gesetz/...

LG
Saftschubse
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