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Kopfbedeckung
#3
Hallo Kickershorst,

wenn Du dir die 852/2004 anschaust, wirst du an verschiedenen Stellen Formulierungen wie "Die Lebensmittelunternehmer müssen so weit wie möglich sicherstellen, dass Primärerzeugnisse im Hinblick auf eine spätere Verarbeitung vor Kontaminationen geschützt werden" oder "gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung, gewährleistet ist und" finden. Auch wenn es nirgends so eindeutig steht - wenn mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, bedeutet für mich ein Weglassen der Haarnetze oder das Benutzen von Schiffchen eher Fahrlässigkeit als Verantwortung für die Lebensmittelhygiene.

Wenn jemand mal wieder protestiert oder etwas anderes behauptet guck doch einfach mal unauffällig, ob derjenige nicht ein oder mehrere Haare auf der Kleidung liegen hat und weise darauf hin oder sammle sie sogar ein (muss man aber auch vorsichtig sein). Niemand verliert keine Haare!
Ja, auch Wimpern und Augenbrauenhaare kann man verlieren, aber davon hat man gleich weniger. Und auch langärmlige Kleidung ist auch immer eine Diskussion wert!

Fröhliche Personalhygiene
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
Kopfbedeckung - von Kickershorst - 18.05.2012, 10:16
[Kein Betreff] - von evania - 21.05.2012, 05:24
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 21.05.2012, 09:44
[Kein Betreff] - von LuxQM - 21.05.2012, 16:24
Kopfbedeckung - von Kickershorst - 23.05.2012, 12:36

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