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Geschnittenes und verpacktes Obst
#1
Hallöle,

ist es die deutsche LMKV, die die Supermärkte dazu bringt, beim Aufschneiden und "Einpacken" einer Melone in Folie ein Etikett auf diese anzubringen?

Obst/Gemüse wird ja logischerweise nicht gekennzeichnet, bzw. etikettiert - warum machen die das? (Bis auf den Preis und die Gewichtsangabe, die man sich aber auch, wie beim Kauf einer frischen Melone, selbst auf das Produkt kleben könnte von der Waage.)
Oder sind die bio-Lebensmittel hier besonders betroffen, bzw. bestehen hier besondere Kennzeichnungsvorschriften, dass so etwas passiert?

Danke!
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#2
Bei der von Dir angegebenen Arbeit, handelt es sich um eine Weiterverarbeitung und die muss gekennzeichnet werden.
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#3
Hallo,
als was denn?

Nach der LMKV braucht es weder die Zutaten, noch das MHD. Was sollte denn dann auf so einen Text drauf?
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#4
Werden denn die Melonen in geschnittener Form angeliefert oder in der Verkaufsstelle zerteilt? Das ist lt. <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.kennzeichnungsrecht.de">www.kennzeichnungsrecht.de</a><!-- w --> der entscheidende Unterschied: "[...]Bei der Abgabe von Wassermelonen in Hälften oder Segmenten empfiehlt es sich, diese aus hygienischen Gründen in Klarsichtfolie einzuschlagen. Sofern dies in Anwesenheit des Käufers oder zumindest in der Verkaufsstelle erfolgt, ist keine Kennzeichnung erforderlich.

Werden die Melonenstücke jedoch bereits fertig verpackt in der Verkaufsstelle angeliefert, so handelt es sich um Fertigpackungen im Sinne der Fertigpackungsverordnung mit der Folge, dass auf der Umhüllung alle hiernach vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente anzubringen sind. "


Der Service ist kostenlos, man kann bloss die Ergebnisseiten nicht direkt verlinken.

LG
Saftschubse
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#5
Na das ist ja mal super <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
Danke für den Link - mir fehlen dort nur die Rechtsgrundlagen, da ich glaube, dass sich das meiste doch auf die deutschen Gesetze bezieht (FertigpackungsVO, ...VO usw.) und ich die EU-Gesetze brauche, da es sich nicht um Deutschland handelt.

Dennoch ein super informativer Link! Dankeschön!
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#6
LuxQM schrieb:Na das ist ja mal super <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
Danke für den Link - mir fehlen dort nur die Rechtsgrundlagen, da ich glaube, dass sich das meiste doch auf die deutschen Gesetze bezieht (FertigpackungsVO, ...VO usw.) und ich die EU-Gesetze brauche, da es sich nicht um Deutschland handelt.

Dennoch ein super informativer Link! Dankeschön!


Also war der Verweis auf die LMKV in Deinem Ausgangspost nur der Aufhänger für die Frage "warum in Deutschland und warum/warum nicht in anderen EU-Staaten?"

Beste Grüßüe
Saftschubse
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#7
Ja, da ich sehe, dass es anders gehandhabt wird in Deutschland als in den Nachbarländern. (Wobei nicht einheitlich und mal so mal so <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> )

Obstname, Herkunft, Gewicht, Preis, Grundpreis, MHD, Temperatur ist in .de gängig bei den umverpackten Sachen. Fahr mal nach Frankreich... <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->
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