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Rework
#1
Hallo, laut Punkt 4.2.2 im IFS benötigt man Spezifikationen für Rework-Produkte. Irgendwie weiß ich damit gar nicht so recht was anzufangen. Könnt Ihr mir Tips geben, wie Ihr Rework in Eurem Unternehmen handhabt? Vielen Dank! <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->
fragesteller
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#2
Hallo Fragesteller,

willkommen in Forum. Wie ich sehe, ist Dein Nickname Programm? <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Ich glaube, dann bist Du hier richtig.

Als Rework werden Lebensmittel bezeichnet, die "wieder verarbeitet" werden. Als Faustregel kannst Du hier die Fließschemen der HACCP verwenden. "Rework" ist es auf jeden Fall immer dann, wenn das Lebensmittel wieder in einem vorherigen Prozessschritt als Rohstoff eingesetzt wird.

Der IFS vordert für alle Rohstoffe Spezifikationen. Also Produktbeschreibungen, in denen die, für die HACCP-Studie relevanten physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Rohstoffes zusammen mit lebensmittelrechtlich relevanten Informationen beschrieben sind. Selbiges sollte auch für Rework gelten, welches als Rohstoff eingesetzt wird.

Konnte ich Deine Frage beantworten?
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#3
Seit Jahren wird in der Fleischindustrie debattiert, ob es gestattet ist, Rework in frischen Fleischwaren zu verarbeiten. Ergänzend sei hier noch einmal gesagt, dass es sich bei diesem Rework (auch "wiederzuverabreitendes Fleischerzeugnis" genannt) nicht um Fleischerzeugnisse handelt, welches bereits einmal ausgeliefert wurden.

Über diese Verfahrensweise wird gerade im Zusammenhang Fleischerzeugnissen in der Kategorie "Spitzenqualität" diskutiert. In den Leitsätzen ist hierzu vermerkt: "Fleischerzeugnisse mit hervorhebenden Hinweisen ... unterscheiden sich von den ... sonst üblichen Fleischerzeugnissen ... durch besondere Auswahl des Ausgangsmaterial, insbesondere höhere Anteile an Skelettmuskulatur." Dies würde dem eigentlichen Einsatz von Rework widersprechen. Einige Hersteller argumentiert aber dagegen, dass das eingesetzte Rework selbst aus ausgewählten Rohstoffen besteht.

Die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat im Abschluss eines Verfahrens (Urteil der 14. Kammer vom 6. Juli 2011 - VG 14 A 7.08 ) sich der ersten Argumentation angeschlossen und bewertet den Einsatz von Rework in Fleischerzeugnissen der Spitzenqualität als "Irreführung maßgeblicher Verbrauchererwartungen"
Begründung: "... hervorhebende Zusätze zur Bezeichnung eines Fleischerzeugnisses wie Delikatess- oder Spitzenqualität [sind] solchen Produkten vorbehalten, die sich von den unter der betreffenden Bezeichnung sonst üblichen Erzeugnissen durch besondere Auswahl des Ausgangsmaterials unterschieden." Desweiteren wird ausgeführt: "Die Verfahrensweise ... führe dazu, dass bereits gebrühtes Brät einer bestimmten Produktionscharge nicht nur einmalig, sondern über mehrere Produktionszyklen hinweg mehrfach Eingang in die erneute Produktion finde. Ein derart hergestelltes Produkt erfüllt ersichtlich nicht die Verbrauchererwartungen an ein Produkt, dessen Bezeichnung die Herstellung aus besonders ausgewählten Ausgangsmaterialien voraussetze."

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...51710.html

Quelle: Pressemitteilung - Berlin, den 19.07.2011
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#4
Hallo fragesteller,

In unserem Fall ist Rework Käseabschnitte, die beim Schneiden anfallen, und zu Reibware verarbeitet werden.
Diese werden Mengenmäßig erfasst, als Rohware mit dem entsprechend übernommenen MHD, Laboranalysen Micro / Chemie, usw. angelegt.
Für die Reibware werden dann auch entsprechende Spezifikationen erstellt.

Gruß cheesele
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