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Herkunftsangabe
#1
Wann muss eine Herkunfsangabe des Lebensmittels angegeben werden?


Danke!
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#2
Hallo Struwik,

ich glaube, dieser Link könnte dir weiterhelfen:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ130587773011045...751A.htmll

Gruß

Michael
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#3
Hallo Struwik,

das ist eine sehr offen gestellte Frage wie ich feststellen musste: unter 4.
4.Hinsichtlich der Herkunftsbezeichnung bleibt es zunächst bei der Grundregel, dass die Herkunft eines Lebensmittels immer dann angegeben werden muss, wenn ohne diese Angabe ein Irrtum der Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft möglich wäre. Auch wenn die Zutat(en) eines Lebensmittels, die über 50 % ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren, von der angegebenen Herkunft abweichen, ist eine Angabe der Herkunft dieser Zutat(en) erforderlich; zumindest muss angegeben werden, dass die Zutat(en) nicht aus dem Land oder Ort kommen, der für das Lebensmittel angegeben wurde. In bestimmten Fällen schreiben EU-Regelungen bereits jetzt die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmitteln verbindlich vor (zum Beispiel für bestimmtes Obst und Gemüse, Fleisch, Eier).

Die Mitgliedstaaten haben sich darüber hinaus verständigt, dass – neben den bestehenden Regelungen für Rindfleisch - auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch künftig die Herkunft verpflichtend angegeben werden soll. Einzelheiten sollen in Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission geregelt werden. Bundesverbraucherministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Verbraucher der Herkunftsangabe jedenfalls entnehmen können, wo ein Tier gelebt hat (Ort der Aufzucht/Mast).


Kannst Du Deine Frage eingrenzen auf eine Gruppe von Lebensmitteln?

Beste Grüße
Saftschubse
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#4
Es geht um Reis.
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#5
Hallo zusammen,

habe in der entsprechenden Literatur nur gefunden, dass es geschützte Herkunftsbezeichnungen gibt. Da diese Antwort aber für uns nicht zufriedenstellend ist, habe ich das Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf gefragt und erwarte diesbezüglich in der nächsten Woche eine Antwort.

Viele Grüße
und ein sonniges WE

Michael Bäuml
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#6
Vielen dank und auch ein schönes Wochenende!
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#7
Hallo Struwik,

es gibt geschützte Herkunftsbezeichnungen für Reis, aber dass es allgemein Pflicht ist jegliche Herkunft anzugeben ist mir nicht bekannt.

Und ich habe mal beim Getreidenährmittelverband e.V. Sparte Reismühlen angefragt.


Gruß
Saftschubse
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#8
Saftschubse schrieb:Und ich habe mal beim Getreidenährmittelverband e.V. Sparte Reismühlen angefragt.

Hallo Struwik,

gestern bekam ich die kurze und knappe Antwort, dass eine Herkunftsbezeichnung nicht Pflicht sei.

Ich hoffe, das hilft Dir

Beste Grüße
Saftschubse
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#9
Ja das reicht schon.

Vielen Dank!
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#10
Hallo zusammen,

zurück aus dem Urlaub (Bergwandern in Grainau an der Zugspitze) melde ich mich sehr gut erholt im Forum zurück.

Mittlerweile habe ich auch eine Antwort vom Amt bzgl. der Reis - Kennzeichnung. Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass eine Herkunftsbezeichnung nicht vorgeschrieben ist.

Viele Grüße

Michael
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