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Grenzwerte für Prozess-/ Kühlwasser
#1
Kann jemand weiterhelfen.
Wir brauchen Grenzwerte zu
Kühlwasser, Offener Kreislauf, zur Keimbealstung das man z.B. mit den Händen noch in das Wasser fassen darf.
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#2
Diese Frage bedarf einer Detailbeschreibung für was das Kühlwasser benötigt wird. Mir sind derartige Beschreibungen aus der Automobilindustrie für Kühlschmierstoffe bekannt, nicht aber für Kühlwasser. Mit welcher Kühlflüssigkeit wird tatsächlich gekühlt. Nur mit Wasser oder ggf. Zusätze. Dann ist es auch wichtig zu wissen, was gekühlt wird. Also ohne weitere Detailbeschreibungen wäre eine Beantwortung rein spekulativ. Ich vermute mal, dass die eigentliche Frage evtl. auch den Wechsel der Kühlflüssigkeit betrifft, also wann muss ich eine Neue Kühlflüssigkeit ansetzen. Wer bitte schön muss in einem Kühlprozess mit der Hand in die Flüssigkeit greifen. Körperkontakt sollte ja soweit vermieden werden. Wenn jedoch nur mit Leitungswasser gekühlt wird, dann ist es ja zunächst einmal unschädlich, dort hinein zu greifen, es sei denn vom zu kühlenden Produkt geht eine Gefahr aus. Ich weiß ja nicht einmal ob es sich um Lebensmittel handelt.

Ich empfehle den Fragesteller um Konkretisierung der Frage zu bitten. Vielleicht kann ich dann dazu mehr sagen.

Gruß
Drui
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#3
Hallo Ihr Wissbegierigen von der Lounge 2011!

ich benötige ebenso wie Druidelix mehr Details.
Bei Kühlwasser gehe ich von Brauchwasser aus, so wie es in der 852/2004 beschrieben ist: "Brauchwasser, das beispielsweise zur Brandbekämpfung, Dampferzeugung, Kühlung oder zu ähnlichen Zwecken verwendet wird, ist separat durch ordnungsgemäß gekennzeichnete Leitungen zu leiten. Es darf weder eine Verbindung zur Trinkwasserleitung noch die Möglichkeit des Rückflusses in diese Leitung bestehen."

Damit ist es m.E. kein "Wasser zum menschlichen Gebrauch" gemäß §3 TrinkwV und unterliegt zumindest nicht diesen Bestimmungen.

Dieses Kühlwasser kann (oder muss je nach Gegebenheit) Trinkwasser bzw. Wasser für den menschlichen Gebrauch sein, dann gelten die Vorschriften der Trinkwasserverordnung.

Beste Grüße nach Karlsruhe von der
Saftschubse
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#4
Hallo Saftschubse, hallo Drui,

Danke für Eure Antwortennm der Fragesteller wird sicher noch im Netz vorbeischauen und seine Anfrage genauer darstellen.

Hoffe ich zumindest.

Viele Grüße
an unsere schlauen Köpfe

Mchael
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#5
Hallo,

hat der Fragesteller auf anderem Wege noch Kontakt aufgenommen?

LG
Saftschubse
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#6
Mit mir nicht, ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller von anderer Seite eine Antwort erhalten hat.

Gruß
Drui
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#7
Sehe ich anders, da der Poster schon schrieb:

Kühlwasser, Offener Kreislauf, zur Keimbealstung [...]

Somit nicht, wie zitiert, zutreffend: "ist separat durch ordnungsgemäß gekennzeichnete Leitungen zu leiten"

somit hätte ich dafür eure TrinkwasserVO genommen, da durch den offenen Kreislauf keine Kontamination der LM ausgeschlossen werden kann.
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#8
"Offener Kreislauf" würde ich so verstehen, dass nachdosiert werden kann. Ein "geschlossener Kreislauf" ist für mich z.B. der Kältemitttelkreislauf am Kühlaggregat etc.
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#9
Hallo!
Die Frage wurde von mir gestellt! Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat bis ich antworte!

Also hier ein paar Infos:
Wir haben Umlaufkühlwasser in einem offenen Kühlkreislauf! Es wird immer wieder frisches Wasser zugegeben und in der Produktion läuft das Wasser durch offene Wannen, an denen die Mitarbeiter auch gelegentlich hineinfassen müssen!
Wir haben KEINEN Kühlturm oder ähnliches wo irgendwelche Aerosole entstehen! Deshalb ist eine Gefährdung durch Legionellen auf diesem Wege ausgeschlossen.
Unter die Trinkwasserverordnung fällt unser Wasser nicht! Ich würde es eher mit einem Badesee vergleichen!
Zum Kühlwasser wird ein Breitbandbiozid dosiert und ein Korrosionsschutzmittel ist auch enthalten.

Ich hoffe das hilft euch weiter!

LG
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#10
Hallo Wasser,

schön, dass Du Dich nochmal meldest und ein Herzliches Willkommen im Forum des FKLMH!

Arbeitest Du in einem Lebensmittelbetrieb? Was wird in den Wannen, in die die MA gegelegentlich hineinfassen müssen, gekühlt?

Wenn es verpackte Lebensmittel sind, sollte das Wasser Trinkwasserqualität haben.


Beste Grüße
Saftschubse
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#11
Hallo Saftschubse!

Es werden dort Kunststoffprofile gekühlt. Wir sind nicht aus der Lebensmittelbranche. Vielleicht kann mir trotzdem jemand einen Hinweis geben?

LG
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#12
So richtig finde ich nichts, egal wo und mit welchen Stichworten ich auch suche... habt Ihr denn tatsächlich eine Keimbelastung in den Becken, es wird doch ein Biozid eingesetzt? Darf man damit in Kontakt kommen?

Beste Grüße
Saftschubse
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#13
Guten Morgen!
Wir bestimmen regelmäßig die Gesamtkeimzahl sowie die Anzahl an Hefen/Pilzen im Wasser. Momentan haben wir eine Gesamtkeimzahl von 10^4 KBE/mL.
Das Biozid ist in der starken verdünnung nicht schädlich. Wir würden jedoch gerne weniger dosieren oder weniger Frischwasser zuspeisen.
Da wir aber keine Grenzwerte zur Keimzahl finden wissen wir nun auch nicht so recht wie weit man die Dosierung zurückschrauben kann ohne dass eine Gefahr für die Mitarbeiter droht.
LG
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#14
Hallo Wasser,

das ist echt trickreich! Hast Du mal den Vertreiber des Biozids gefragt?

Ich habe mal die BAuA angeschrieben, die haben vielleicht einen Tipp.

Die Keimzahl selber sagt noch gar nicht so viel aus, die Frage ist, um was für Keime es sich handelt. So stark scheint das Biozid in der eingesetzten Verdünnung gar nicht zu sein, in unserem Kühlwassersystem haben wir deutlich geringere Keimzahlen bei Verwendung eines zugelassenen Mittels (aber es soll auch der TrinkwV genügen).

Ich hoffe auf baldige Antwort vom BAua!

Beste Grüße
Saftschubse
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