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Lounges 2011 - Wir sind dabei
#1
An der Podiumsdiskussion „Schädlings-Monitoring - Pflicht oder Kür“ im Rahmen der Lounge 2011, am 16.02.2011, wird sich der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V aktiv beteiligen.

Hier ein Auszug aus dem Themschwerpunkt:

Wer seinen Betrieb frei von Schädlingen halten will, wartet ganz sicher nicht den ersten Befall ab, sondern setzt alles daran, einen Befall gar nicht entstehen zu lassen. Gerade in lebensmittelverarbeitenden Betrieben wird dies oft sogar bereits in der Bauplanung berücksichtigt. Und im laufenden Betrieb versucht man, durch ein effektives Kontrollsystem Schädlingsbefall zu vermeiden. Doch wie sieht eigentlich ein wirkungsvolles Monitoring aus? Was muss es leisten? Diese Fragen werden sowohl in den Fachvorträgen der IPM-Lounge als auch in den Fachgesprächen vom Schädlingsbekämpfer mit den Fachbesuchern der Messe immer wieder eine Rolle spielen. Der kurze Blick auf die Rednerthemen zeigte es. Aber: Wie frei ist ein Betrieb eigentlich beim Thema Schädlingskontrolle? Ist jedes Unternehmen sozusagen seines eigenen Glückes Schmied und räumt dem Thema Monitoring eine große oder aber eben eine kleine Bedeutung im Unternehmen ein? Ist es eine unternehmerische Entscheidung, ob man den Schwerpunkt auf Prävention oder auf schnelle und effektive Bekämpfung im Befallsfall legt? Was ist gesetzliche Pflicht? Was kann sein, muss aber nicht sein?
Moderiert von Dr. Reiner Pospischil werden am 16. Februar in einer DpS-Podiumsdiskussion verschiedene Prozessbeteiligte miteinander über diese Fragen diskutieren. Dr. Jona Freise wird dabei als Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Argumente und Einschätzungen von behördlicher Seite einbringen. Ulrich Lachmuth, Stephan Biebl und Oliver Klute werden ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse als Schädlingsbekämpfer beitragen. Und verantwortliche Mitarbeiter aus dem Qualitätsmanagement bzw. Produktionsverantwortliche sprechen und diskutieren aus der Perspektive derjenigen, die letztlich für ihr Unternehmen klären und entscheiden müssen, wie es sich in puncto Schädlingsmanagement positioniert. So bringt die DpS-Podiumsdiskussion wichtige „Mitspieler“ im Entscheidungsprozess „Schädlingsmanagement“ miteinander ins Gespräch – vor Publikum, gern auch mit Beteiligung des Publikums. Und mit der Idee, dass das gegenseitige „Über-den-Tellerrand-der-eigenen Branche-schauen“ auch Anregung und Ausgangspunkt für den weiteren fachlichen Austausch an Ständen und in den „Plauderecken“ der Messe ist.
Dass die eine oder andere Position auch für Zündstoff sorgen könnte, insbesondere wenn es darum geht, wer eigentlich dann in der konkreten Umsetzung eines Monitoringkonzeptes was an Arbeiten übernehmen kann oder darf, ist durchaus möglich. Die Diskussion ist so angelegt, dass Raum für verschiedene Argumente auch in dieser Frage eingeplant ist. Was will der Kunde? Was braucht der Kunde? Wie sieht´s das Gesetz? Was braucht der Schädlingsbekämpfer an Arbeitsvoraussetzungen, um dem Kunden die gewünschte Sicherheit bieten zu können? Was ist effektiv und bringt die gewünschten Ergebnisse? Was klingt preiswert, ist aber den Preis nicht wert? Wo darf man sparen und wo nicht?
Spannende Fragen. Und mit Spannung erwartete Antworten.

Wir werden Euch, liebe Fachkreisler und Forumbesucher noch am selben Tag darüber informieren.

Viele Grüße

Michael Bäuml
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#2
Wow, so viele praktische Aspekte - bin gespannt, wie die Diskussion dazu läuft und welche Ergebnisse wir hier nachlesen dürfen.
Liebe Grüße auch an Frau Rose vom DpS. Es wäre schön, wenn wir auf eventuelle Berichte dazu auf deren Internetseite verlinken könnten.
Viel Erfolg
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#3
Es hat nicht mehr am selben Tag geklappt, aber hier sind nun meine Eindrücke von der Diskussion.

Die Podiumsdiskussion war überaus interessant. Wir der Fachkreis waren hier natürlich argumentativ eher auf der Seite der Lebensmittelunternehmer und haben deshalb die Arbeit der Schädlingsbekämpfer hinterfragt.

Was auch bei der heutigen Diskussion festzustellen war, dass bei den Lebensmittelunternehmern doch ein starker Informationsbedarf bestand. So kam eine Frage aus dem Publikum, wer die Betriebe darüber zu informieren hat bzw. warum der Schädlingsbekämpfer nicht die Firmen anruft und mittelt, dass in EU-Betrieben die Verpflichtung zu einem Schädlingsmonitoring besteht?
Natürlich konnten wir nur dahingehend antworten, dass das Beschaffen von Informationen in das Aufgabengebiet der Lebensmittelunternehmen fällt, da es sich hier um eine „Holschuld“ handelt.

Auch wurde über die verschiedenen Arten von Monitoring (nicht Bekämpfung) gesprochen. Ich war ja am Anfang immer etwas skeptisch wenn ich von Monitoring – Boxen gehört habe, die Online melden, dass ein Befall vorliegt. Aber gerade diese Branche wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Einheitlich war man der Meinung, dass ein Schädlingsmonitoring (durch einen ausgebildeten SBK) wichtig und notwendig für alle Lebensmittelbetriebe ist. Auch wurden „schwarze Schafe“ in der Branche angesprochen, die ohne die Monitoring Boxen zu öffnen durch den Betrieb gehen und Ihren Bericht verfassen – Aber das ist die Ausnahme und schwarze Schafe gibt es bekanntlich in jeder Branche.

Was ebenfalls herausgearbeitet wurde war, die Zusammenarbeit und Akzeptanz zwischen Lebensmittelbetrieb, Schädlingsbekämpfer und Ordnungsbehörden muss deutlich besser werden. Es kann nicht sein, dass ein Betrieb, der nachweislich (durch monatliche Kontrollen des SBK) schädlingsfrei war, sich am Tag der Kontrolle eine Maus eingefangen hat, die der entsprechende Kontrolleur sah, auf Grund dessen geschlossen werden musste. (DAS IST KEIN AUSGEDACHTER FALL)

Das Schädlingsmonitoring ist ein Teil des Eigenkontrollkonzeptes der Lebensmittelbetriebe. Ich kann noch so ein guter Koch, Bäcker, Metzger etc. sein, deshalb kann ich aber die Spuren oder Nester von Vorratsschädlingen nicht genau zuordnen.

Auch gibt es Firmen, die ein Monitoring Konzept einrichten und dann in einer Kurzschulung dem Kunden zeigen, wie er damit umzugehen hat. Ich persönlich halte davon nichts. Wenn mir ein Arzt erklärt wie man eine Mandel OP durchführt, würde ich es deshalb auch nicht bei meiner Familie versuchen – Ist zwar stark überspitzt, trifft aber den Punkt.

Was auch sehr spannend war, waren die Ausführungen diverser Lebensmittelkontrolleure, die (auch im Publikum) anwesend waren. Hier stellte sich heraus, wie unterschiedlich mit den Themen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz umgegangen wird.
So gibt es Gebiete in Deutschland, da zählen Schaben NICHT zu den Schädlingen. Oder Einzelhandelsbetriebe, die wegen Mäusebefall geschlossen wurden, eine Geldstrafe zahlen mussten und nun unter den gleichen UNHYGIENISCHEN BEDINGUNGEN weitermachen, weil man bei den Kontrollen zum dem Schluss kam, man könne hier gegen die Mäuse nichts machen – das ist halt so. Nein den Kontrolleuren mache ich hier keinen Vorwurf und auch Gesetze gibt es genug. Hier sollten sich Staatsanwaltschaft und Richter fragen, ob sie mit ihren Familien in solchen Betrieben Kunde sein wollen.

Zusammenfasend möchte ich festhalten, dass der Schädlingsbekämpfer mehr sein muss als ein Kammerjäger. Schädlingsbekämpfer von heute müssen HYGIENEBERATER und SCHÄDLINGSBEKÄMPFER sein. Ich habe mit einer Vielzahl von Schädlingsbekämpfern gesprochen und hier wirklich verantwortungsbewusste, engagierte und seht gut informierte Menschen und deren Firmen kennengelernt.
Es geht beim Monitoring nicht darum stumpf durch den Betrieb zu laufen und Boxen oder Köderstationen zu kontrollieren. Ein guter Schädlingsbekämpfer wird auf seiner Dokumentation auch immer Angaben zu evtl. Hygiene- oder Baulichen Mängeln machen um ihren Betrieb im Thema Hygiene und Lebensmittelsicherheit nach vorne zu bringen.

Für den Fachkreis Lebensmittelhygiene e. V.
Michael Bäuml
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#4
Mercy für diese Einschätzung zum Stellenwert der SBK-Tätigkeit.
Das wird hoffentlich auch im Fachblatt der Schädlingsbekämpfer, dem "DpS", so veröffentlicht.

Es sei noch hinzugefügt, dass ein LM-Betrieb, der eigene "Sachkundige" z. B. für Rattenbekämpfung vorzuweisen hat, diese nicht als "geprüfte Schädlingsbekämpfer" bezeichnen darf, solange diese keine grundständige Ausbildung als SBK incl. bestandener Abschlussprüfung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der alten DDR-Ausbildungsordnung (dort gab es sogar den SBK-Meister!) vorweisen können.

Leider gibt es nach Aussage des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit) hier immer noch viel Wortklauberei und die Ansicht der EU zum Thema ist auch nicht hilfreich: Dort heißt es im Sinne des Entsendegesetzes, dass Schädlingsbekämpfer ist, wer einen Drei-Tages-Kurs in diesem Fach belegt hat. In Deutschland werden diese Absolventen nachträglich geprüft und bei ausreichendem Kenntnisnachweis auch zugelassen. Das verwirrt alle Beteiligten zusätzlich.

Aber vielleicht kommen die Fachverbände DSV (Deutscher Schädlingsbekämpferverband) und VFöS eV. (Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung) ja mal dahin, hier auch ein Bezeichnungsverbot für diejenigen Anbieter / Mitarbeiter ohne grundständige Ausbildung zu erreichen - wenn sie ihre Funktion als Lobbyisten ernst nehmen...
Gruß
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