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Bewertung von Lebensmittelgasen im HACCP
#1
hallo,

ich habe im Rahmen von HACCP mit der Bewertung von Lebensmittelgasen, hier Stickstoff, gekämpft und möchte gerne meine Erkenntnisse mit Euch teilen! <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Knackpunkt ist, dass Gase, die als Lebensmittelgase hergestellt und vertrieben werden, direkt als Lebensmittelzusatzstoff gelten und damit den entsprechenden Anforderungen genügen müssen!
Also muss auch der Hersteller ein HACCP-Konzept haben!!

Etwas trickreich fand ich die Bewertung der mikrobiologischen Gefahr - immerhin kann man MO etc. in Stickstoff konservieren!! Ein Merkblatt des Industriegaseverbandes e.V. hat mir die Antwort gegeben: Bei der Luftzerlegung in Stickstoff, Sauerstoff und Argon herrschen Bedingungen, wie sie Mirkoorganismen so gar nicht gefallen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> Molekularsiebe werden bei 200-300°C ausgeheizt, um dann bis auf den Siedepunkt des jeweiligen Gases abgekühlt zu werden; dabei entstehen Druckdifferenzen von 20-30bar.
Es heißt weiterhin in diesem Merkblatt, dass repräsentative Untersuchungen der Gase auf mikrobiologische Verunreinigungen ohne Beanstandungen seien.

Chemische Kontaminationen sind auch kaum möglich: Wasser würde ausfrieren, andere Gase wie CO2 auch; sicherheitstechnische Anforderungen bei erhöhtem Sauerstoffgehalt (herrscht in der Rektifikationskolonne) verbieten den Einsatz von Fetten oder Ölen.

Physikalische Kontaminationen werden über Siebe ausgeschaltet.

Auf gehts zur Bewertung der eingesetzten Gase!


Liebe Grüße
Saftschubse
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#2
Hallo zusammen,
das Thema beschäftigt inzwischen die chemische Industrie ebenso wie den Caterer, der die zubereiteten und in Folie verpackten "Kalten Platten" z. B. auf die Messe liefert, wo sie oft viele Stunden lang ungekühlt bis zum Verzehr auf dem Messestand herumstehen. Aber auch Mittel zur Verbesserung der Kühlschrankhygiene wie z. B. "knick´n clean" stehen derzeit unter besonderer Betrachtung.

Saftschubse schrieb dazu
Zitat:Knackpunkt ist, dass Gase, die als Lebensmittelgase hergestellt und vertrieben werden, direkt als Lebensmittelzusatzstoff gelten und damit den entsprechenden Anforderungen genügen müssen!
Das bedeutet dann, dass die Speisendeklaration entsprechend vorgenommen werden und dieser Zusatzstoff gekennzeichnet werden muss.
Gleiches gilt ggf. auch für o. a. Mittel zur Kühlschrankhygiene, wenn sie auf der Basis von Stoffen arbeiten, die auf die Lebensmittel übergehen können. Hier sind einige Gase nur bedingt zugelassen bzw. halten sich die Behörden der einzelnen Bundesländer bedeckt, was die Zulassungspraxis betrifft. Also beim Hersteller nach dem Gas erkundigen und dann bei der Behörde anfragen, ob eine Zulassung besteht.
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