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Kennzeichnung Schutzbegasung Salami
#1
Hi,

Folgender Sachverhalt:

eine Salami (Grossverbraucherpackung, mit N2 schutzbegast), wird NICHT an den Endverbraucher, sondern z.B. an Metzgereien verkauft, dort aufgeschnitten und als lose Ware weiterverkauft.

Muss auf der Verpackung, die an den Zwischenhändler (also z.B. die Metzgerei) geliefert wird, die Schutzbegasung deklariert werden, oder nicht?

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#2
Wir stellen zwar keine Wurst her die nicht direkt an EV abgegeben wird, aber andere Zwischenprodukte, die auch N2-überlagert sind. Wir deklarieren nicht.

Ich würde sagen, §9 (7) der ZZulV findet Anwendung: "(7) Bei Lebensmitteln, die in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen verpackt sind und deren Haltbarkeit durch eine Schutzatmosphäre verlängert wird, ist der Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" anzugeben. [...]" Du gibst ja nicht an den Verbraucher ab.


Oder hast Du zwischenzeitlich etwas anderes herausgefunden?

gruß
Saftschubse
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#3
Hi,

Danke für Deinen Beitrag <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Grundgedanke bei mir war der Passus, dass man Zusatzstoffe nicht deklarieren muss, wenn sie im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr erfüllen. Rieselhilfen bei Speisesalz wäre so ein Fall: Wenn wir Speisesalz beziehen, steht auf der Verpackung etwa: Zutaten: Speisesalz, Rieselhilfe E535. Der Hersteller muss also die Rieselhilfe deklarieren, wir in unseren Produkten aber nicht (es sei denn ein Kunde möchte dieses explizit aufgeführt haben). Bei der Schutzbegasung bin ich von der gleichen Überlegung ausgegangen: Solange die Salami in der Verpackung ist, erfüllt das Schutzgas einen Zweck, muss also deklariert werden; nach dem Öffnen ist diese Wirkung natürlich hinüber -> und muss dann also nicht mehr deklariert werden.

Wenn ich Deinen Beitrag lese, scheint es aber wirklich so zu sein, dass man nur bei der Abgabe an Endverbraucher deklarieren muss. Ich gehe dem noch mal nach. Wenn ich neues weiss, melde ich mich wieder.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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