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Deklarationsprobleme
#1
Hallo an Alle,

erst einmal möchte ich allen einen wunderschönen Feiertag wünschen. Anmerkung an alle in den östlichen Bundesländern: Der Reformationstag ist dieses Mal ein Sonnabend. Wochenendeinkauf müsst Ihr heute erledigen, oder nach Berlin fahren."

Nun aber zu meinem kleinen Problem. Ich grübel gerade über einer Zutatenliste. Dabei treten zwei Frage auf.

1. Äpfelsäure: Äpfelsäure wird umgangssprachlich auch als Apfelsäure bezeichnet. Wie ist aber jetzt die richtige, lebensmittelrechtliche Schreibweise in der Zutatenliste: "Apfelsäure" oder "Äpfelsäure"?

2. Ich setze in einem Lebensmittel Curry-Pulver ein. In der Verkehrsbezeichnung gebe ich Curry als wertgebenden Bestandteil an. Wie deklariere ich dies? Als:
... zusammengesetzte Zutat (wenn ja, wie? Etwa Currypulver [Gewürze]),
... Curry-Gewürzmischung,
... Gewürze, Curry

Was würdet Ihr mir raten?
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#2
Hallo Laganon,

bei der Äpfelsäure würde ich die korrekte chemische Bezeichnung nehmen.

Bei Curry kenne ich mich nicht aus und habe auf die Schnelle auch im www nichts gefunden, aus einem Bauchgefühl würde ich es aber als zusammengesetzte Zutat deklarieren.
Wie deklarieren andere Hersteller Curry? Sicher machen das auch nicht alle richtig, aber gucken kann man ja mal?

LG
Saftschubse
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#3
Hallo,
habe dieses gerade beim BLL nachgelesen:

Vom Grundsatz der vollständigen Deklaration auch aller Zutaten der zusammengesetzten Zutat gibt es nur drei Ausnahmen: Eine Aufzählung der Zutaten ist nicht erforderlich, wenn die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das als solches ein Verzeichnis der Zutaten nicht vorgeschrieben ist, der Anteil der zusammengesetzten Zutat weniger als 2% des Enderzeugnisses ausmacht und die Zusammensetzung der zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist (u. a. bei Konfitüren, Schokolade und Fruchtsäften) oder die zusammengesetzte Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen oder aus Mischungen derartiger Erzeugnisse besteht (Kräuter der Provence, Curry).
In allen anderen Fällen gilt: Entweder ist zunächst die zusammengesetzte Zutat zu nennen und sodann sind ihre Zutaten aufzuführen, oder es erfolgt keine separate Angabe der zusammengesetzten Zutat, sondern deren Zutaten werden einfach in das Gesamtzutatenverzeichnis eingestellt.

Bei der Äpfelsäure stimme ich meiner Vorrednerin zu.
Gruß Andrea
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#4
@Andrea: ... da hast Du wohl die bessere Suchmaschine genutzt <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
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#5
Vielen Dank für Eure Hilfe, genau so habe ich es jetzt auch gemacht. "Äpfelsäure" und "Curry" in der Zutatenliste deklariert.
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