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Schädlingsbekämfung im Sinne EU-Öko-VO
#1
Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand helfen. Unsere Zertifizierungsstelle hat uns darauf hingewiesen, dass wir Schädlingsbekämfung im Sinne der EU-Öko-VO machen sollten. Wass muss ich mir denn daruntervorstellen?
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#2
Dazu kann ich Die leider nichts sagen, bei uns wurden keine gesonderten Anforderungen gestellt!?!? <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->

Oder wollt Ihr BIO anbauen???


Gruß
Saftschubse
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#3
Nein, wir wollen keine BIO-Produkte anbauen, sondern Veredlungen duchführen.
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#4
Wie gesagt, mir ist da nichts besonderes bekannt. Mehr als den Hinweis hast Du von der ZErtifizierungsstelle nicht bekommen?


Was sagen denn "unsere" SBKs dazu???
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#5
Was sagen denn unsere SBK dazu??

nicht viel.
nach meinem Kenntnisstand unterscheidet sich die SBK in der Öko VO nur darin, dass zur Kontrolle nur non tox Köder und im Falle eines Falles nur Präparate die noch einmal gesondert gelistet sind eingesetzt werden dürfen (zB nur Köderblöcke, keine verschleppunggefährdeten Schüttköder)

bisdenndann

Peter
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#6
hallöchen, kurzen hinweis zur eu-öko-verordnung. um hier was genaues sagen zu können muss man immer die verarbeitungsstufe wissen. leider wird in der eu-verordnung zwar auf die schädlingsbekämpfung hingewiesen, aber nichts genaues beschrieben. so wie es auch in sovielen verordnungen ist. genauere informationen werde ich voraussichtlich in der nächsten woche haben.
aber mal nen kleinen tipp am rande. ein zertifizierer ist auch dazu angehalten, den betrieben auch kleine hilfen zu geben. wenn er schon so gezielt darauf hinweist, scheint er auch informationen zu haben. wäre vielleicht eine idee, den danach mal zu fragen.
ich bleibe am ball.

gruß wicky
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#7
Hi,

zunächst einmal: Herzlich willkommen im Forum <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

> wäre vielleicht eine idee, den danach mal zu fragen

Würde ich auch machen.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#8
Habe gerade das Öko-Audit hinter mir & bin natürlich mit dem Auditor in die Diskussion eingestiegen. Ich wollte mich halt im Vorfeld schon etwas informieren, um auch eine Diskussion führen zu können. Nach Information unseres Auditors gibt es tatsächlich durch die neue Öko-VO Einschränkungen in Bezug auf die Reinigungsmittel und die Schädlingsbekämpfung. Er hat mir auch einen Hinweis gegeben, wo ich diese Reglungen zu finden sind. Ich werde in der nächsten Woche einen kleinen Artikel für den nächsten Newsletter schreiben und eine Kurzfassung hier in das Forum stellen. Gleiches gilt für meine Frage zu den Reinigungsmitteln.

Aber einen kurzen Ausblick. Er wies mich ganz klar darauf hin, dass die Anforderungen die Schädlingsbekämpfung, nicht aber das Schädlingsmonitoring betreffen.
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#9
hallo zusammen,
hier nochmal etwas interessantes. wie laganon schon schrieb, gibt es einschränkungen in bezug auf die mittel. das bezieht sich in der hauptsache auf die wirkstoffe. im anhang II der EG-VO 834/2007 sind die wirkstoffe genannt. neben nachvollziehbaren wirkstoffen sind aber auch einige genannt, die nicht ganz nachvollziehbar sind (deltamethrin z.B.). daneben sind auch für das spritzen/sprühen/nebeln wirkstoffe genannt, die mehr eine riesige sauerei in den bereichen anrichten als sie die schädlinge beseitigen. also etwas bedenklich was die auswahl angeht. in jedem fall sollte man bei dem einsatz von den verfahren sich immer auf einen fachmann verlassen. ein kontrollsystem wird nicht beschrieben. wie sollte es auch anders sein. ist bisher noch nie beschrieben worden. es heisst immer ein geeignetes kontrollsystem soll eingerichtet werden. aber wie sieht das aus ??? hier streiten sich immer wieder die geister. es gibt schon anhaltspunkte, aber die sind in keiner verordnung enthalten.

was aber in diesem zusammenhang noch nicht zu sprache gekommen ist, ist die abgrenzung zu anderen bereichen. wir haben in der regel bei produktionsbetrieben mit min. 3 bereichen zu tun, hygieneschutz, vorratsschutz, lebensmittelhygieneverordnung. also muss zunächst betrachtet werden, welcher bereich vorliegt. ein kurzes beispiel. Lagersilos z.b., im Silo > vorratsschutz, um das silo herum >hygieneschutz, transportleitungen vom Silo > vorratsschutz? / Hygieneschutz ? / lebensmittelhygieneverodnung ?. ich denke hier ist es eher die lebensmittelhygieneverordnung. alle 3 bereiche haben spezielle anforderungen. wenn ich also nun einen Öko-betrieb habe und ich muss den silo behandeln habe ich ein problem. ich muss die öko-vo beachten und den vorratsschutz. ok, ich suche also nach einem mittel was eine zulassung hat nach öko-vo (zugelassener Wirkstoff) und vorratsschutz (zugelassenes Produkt) und muss feststellen, es gibt keins. was nun ??? diese frage versuche ich gerade mit den behörden zu klären. schwere sache. kurzum die auditoren sind auch nicht zu beneiden, da sie in diesen fällen eigentlich kapitulieren müssen. neue vorschriften bringen immer mehr durcheinander und solange die abgrenzungsfrage nicht geklärt ist, steht man immer mit dem "schwarzen peter" da.

ich hoffe, ich habe nicht zuviel konfusion verursacht. wenn doch, einfach fragen. ich versuche eine passende antwort zu finden.

schönes we. wicky
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#10
Guten Morgen,

Die Problematik, die Wicky hier beschreibt kann ich nachvollziehen. Passend dafür ist eine Antwort, die ich von unserem Öko-Kontrollör - schreibt mensch das jetzt so? - zur ähnlichen Problematik bei den Reinigungsmitteln bekommen habe.

"Uns interessiert nicht, ob es sauber ist. Uns ist wichtig, dass die Verordnung eingehalten wurde."

Ich lasse dieses Zitat einmal im Raum stehen, und freue mich auf Eure Meinungen.
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#11
guten morgen, das ist das problem, dass keiner das richtig nachvollziehen kann. in deutschland haben wir vielfach ein "kompetenzgerangel" um die unterschiedlichen bereiche. für jeden bereich ist ein anderer zuständig und daher gibt es auch andere verordnungen. leider sind diese nicht untereinander angepasst. die sätze von eurem kontrolleur kenne ich auch, obwohl sie meist garnicht alle verordnungen kennen und probleme mit der abgrenzung zwischen den einzelnen verordnungen haben.aber da tut ein wenig selbstbewusstsein gegenüber den kontrolleuren gut.ich gehe da meist in die offensive. kontrolleure sind auch nur menschen.

in diesem sinne eine schöne restwoche. wicky
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#12
Guten Abend Wicky,

ich hatte vor kurzem ein ganz passendes Erlebnis zu Deinem Satz:"ich gehe da meist in die offensive". Wir hatte vor mehreren Wochen ein Kundenaudit. Es ging um einen relativ kleinen Auftrag in einem hochpreisigen Marktsegment. Doch selbst bei dem relativ guten Deckungsbeitrag hätte unser Unternehmen keinen wirklichen Nutzen gehabt, hätten wir alle Forderungen des Auditors erfüllt. Wir haben daher im Auditbericht erläutert, warum wir in den jeweiligen Punkten kein Risiko sehen und sie deshalb nicht erfüllen werden. Eigentlich hatte ich den Auftrag als erledigt angesehen. Dann kam der Zuschlag.
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#13
Hallo zusammen,
was die Wirkstoffe angeht, da sind alle o. g. Listen veraltet, weil die Zulassungen für viele Wirkstoffe seit 2007 längst abgelaufen sind und neue Zulassungsverfahren gerade laufen. Einigermaßen aktuell ist die sogenannte BAUA-Liste.

Zu den angeblich nirgends beschriebenen Bekämpfungs- und Monitoringverfahren sei angemerkt, dass das nicht stimmt: In den TRNS (Technische Regeln und Normen für die Schädlingsbekämpfung) sind alle gängigen Verfahren bezogen auf die Schadorganismen so genau beschrieben, dass sie Leitliniencharakter haben. Verfahrensbeschreibungen für den Schädlingsbekämpfer gibt es ebenso in den TRGS 523 (Technische Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen) und zuletzt sei an die DIN 10523 - Schädlingsbekämfung im Lebensmittelbetrieb - erinnert.

Der gute Fachbetrieb kennt alle genannten Quellen und arbeitet danach. Im Rahmen der Zertifizierung sollten mindestens die DIN, die TRNS und die aktuelle Wirkstoffliste vorgelegt werden können - fragt doch mal den Fachmann danach und wollt nicht alles selber machen. Schließlich ist ein Schädlingsbekämpfer ja auch nicht gleich ein Lebensmitteltechnologe, weil er zufällig Marmelade kochen kann...

Will sagen: SBK selbermachen kann verdammt teuer werden, wenn Verstöße gegen Arbeitssicherheit und Tierschutz (gilt für alle Vögel, Reptilien und Säugetiere, auch für kochende Ratten, grins) aus Unwissenheit in Kauf genommen werden. Also, Finger davon!
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#14
Einen wunderschönen guten Morgen,

Ich freue mich ja ganz doll darüber, dass wir dieses Thema weiterführen. Als Lebensmitteltechnologe möchte mensch ja immer dazu lernen, aber <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> "fragt doch mal den Fachmann danach und wollt nicht alles selber machen" - mache wir doch. Oder habe ich den Beitrag etwa in den falschen Blog gestellt? <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Aber nach der DIN werde ich mich auf jeden Fall einmal umsehen. Wo kann mensch den die TRGS herbekommen?
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#15
Guten Morgen, nach kurzem überfliegen dieses Threads, ist es erforderlich auf die Fibl-Liste hinzuweisen. In dieser Liste sind alle Vorrats- und Hygieneschutzpräparate aufgelistet die nach Öko-Verordnung/NOP und so weiter für die Schädlingsbekämpfung zugelassen sind.

Es geht hier nicht um den Wirkstoff ansich, es bezieht sich hier mehr auf die anderen Inhaltsstoffe die nicht angewandt werden dürfen, wie zum Beispiel PBO.

Diese Liste sollte jeder gut ausgebildete Schädlingsbekämpfer kennen.
Das ist die Aussage unseres Schädlingsbekämpfer, falls Ihr informationen braucht, frage ich einmal ob er gerne Bereit ist Untertützung zu geben.
Der ist sehr kompetent und setzt sich mit den Schädlingen auseinander hatten schon einige Firmen, sind aber nun dank dieser Firma befallsfrei.

Persönlich kann ich mich mit dieser ganzen ÖKO/Bio-Geschichte nie wirklich anfreunden, es stellt immer wieder fragen auf, zum Beispiel welche Desinfektionsmittel sind zugelassen, bei welcher Verarbeitung gilt mein Produkt nicht mehr als Bio/Öko etc., es nervt.

MarcS
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