03.11.2008, 20:22
Herrschen bald amerikanische Verhältnisse??
So wie der Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass der frisch gebrühte Kaffee im Becher heiß ist wenn sich kein Warnhinweis am Becher befindet??
Dass in der Bedienungsanleitung zur Mikrowelle eine seitenlange Warnung ist, was man alles inkl. Hunden und Babys nicht in die Mikrowelle geben darf???
So wie wir demnächst beim Bäcker entweder keine Kirschteilchen oder Hinweise an denselben vorfinden, dass das Teilchen trotz aller Sorgfalt Kirschkerne enthalten kann??
Schmerzensgeld für einen Kirschkern
Weiche Schale, harter Kern: Wer sich an einem Kirschteilchen die Zähne ausbeißt, kann vom Bäcker Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Da ahnt man nichts Böses ... Die Tücke an Kirschen ist ihr Kern. Das weiß jeder, der in Erwartung einer weichen, weil entkernten Kirsche schon mal auf einen solchen gebissen hat. Dies wurde jetzt auch einem Bäcker zum Verhängnis.
In einem seiner „Kirschtaler“ – einem Gebäck mit Kirschfüllung – war ein Kirschkern. Der Käufer dieses Kuchenteilchens biss prompt auf diesen. Die Folge: Der Kunde brach sich einen Zahn ab – und verklagte deswegen den Bäcker.
Der wies jegliche Schuld von sich: Er habe die eingelegten Kirschen von einem Hersteller geliefert bekommen. Sie seien von ihm vor dem Füllen des Teiges gesiebt worden. Er müsse also nicht damit rechnen, dass in den verwendeten Kirschen noch Kerne seien. Außerdem sei ihm ohnehin keine Kontrolle zuzumuten, da Kirschen ein Naturprodukt seien.
Kirschkerne können Produktfehler sein ...
Nicht richtig, befand das Landgericht Hagen in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, und drehte den Spieß um: Der Käufer habe nicht damit rechnen müssen, dass sich in dem Gebäck noch ein Kirschkern befindet – vor allem auch wegen der Tatsache, dass solches Gebäck üblicherweise mit der Hand verzehrt wird und daher nicht mit der Gabel auf Kerne überprüft werden kann. Er konnte also erwarten, dass er es nicht erst nach ausführlicher Prüfung gefahrlos essen durfte.
Die Richter stuften den Kirschkern daher als Produktfehler nach § 3 Produkthaftungsgesetz ein. Nach dieser Vorschrift hat ein Produkt dann einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Käufer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, berechtigterweise erwarten kann.
... Naturprodukte nicht
Anders läge der Fall, wenn es sich beim Gebäck um ein reines Naturprodukt gehandelt hätte. Bei solchen Produkten, die durch weitere Verarbeitung nur veredelt werden, so z.B. Nüsse, die mit Schokolade überzogen sind, muss der Käufer mit solchen Fehlern rechnen. (Landgericht Hagen, Urteil v. 21. Mai 2008, 10 S 14/08 )
Quelle: Haufe.de
Aus der Sicht vieler geht dies sicherlich an der Realität vorbei, aber das Pflücken, Entsteinen und Verarbeiten ist nicht mehr modern. Manch einer weiß nicht mehr, dass selbst in Handarbeit entsteinte Kirschen für Überraschungen im Kuchen sorgen können.
Wer kann sich erinnern? Als Kind lernte ich einmal, dass derjenige Glück habe, der einen Kirschkern im Kuchen findet!
Die VERORDNUNG (EWG) Nr. 885/85 DER KOMMISSION vom 2. April 1985 über Mindestqualitätsanforderungen für Kirschen in Sirup, die für eine Produktionsbeihilfe in Frage kommen, "erlaubt" in entsteinten Süßkirschkonserven 100 Steine oder Steinteile, in entsteinten Sauerkirschkonserven 200 Steine oder Steinteile in 10kg Netto-Abtropfgewicht.
»Steine oder Steinteile": ganze Steine oder sichtbare harte und scharfe Teile. Steinteile gelten als ein Stein, wenn
- ein Teil grösser ist als ein halber Stein oder
- insgesamt drei Teile gefunden werden.
Auch in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse findet sich etwas zu Kirschkernen: die Leitsätze "erlauben" 5 Steine (ganze Steine oder Steinfragmente, die hart und scharfkantig sind) in einer Standardprobenmenge von 500g.
Und nun? Ihr Bäcker, nehmt Ihr Kirschteilchen nun aus der Verkaufstheke?? Stellt Ihr nur noch Teilchen mit passierten Kirschen her?? Oder "nur für den Verzehr mithilfe einer Gabel freigegeben"?
Und Ihr Verbraucher? Verklagt Ihr den Bäcker??
Wie seht Ihr das Urteil?? Gibt es vielleicht erste Verbraucherreaktionen??
Ich freue mich auf Eure Anregungen!
LG
Saftschubse
So wie der Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass der frisch gebrühte Kaffee im Becher heiß ist wenn sich kein Warnhinweis am Becher befindet??
Dass in der Bedienungsanleitung zur Mikrowelle eine seitenlange Warnung ist, was man alles inkl. Hunden und Babys nicht in die Mikrowelle geben darf???
So wie wir demnächst beim Bäcker entweder keine Kirschteilchen oder Hinweise an denselben vorfinden, dass das Teilchen trotz aller Sorgfalt Kirschkerne enthalten kann??
Schmerzensgeld für einen Kirschkern
Weiche Schale, harter Kern: Wer sich an einem Kirschteilchen die Zähne ausbeißt, kann vom Bäcker Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Da ahnt man nichts Böses ... Die Tücke an Kirschen ist ihr Kern. Das weiß jeder, der in Erwartung einer weichen, weil entkernten Kirsche schon mal auf einen solchen gebissen hat. Dies wurde jetzt auch einem Bäcker zum Verhängnis.
In einem seiner „Kirschtaler“ – einem Gebäck mit Kirschfüllung – war ein Kirschkern. Der Käufer dieses Kuchenteilchens biss prompt auf diesen. Die Folge: Der Kunde brach sich einen Zahn ab – und verklagte deswegen den Bäcker.
Der wies jegliche Schuld von sich: Er habe die eingelegten Kirschen von einem Hersteller geliefert bekommen. Sie seien von ihm vor dem Füllen des Teiges gesiebt worden. Er müsse also nicht damit rechnen, dass in den verwendeten Kirschen noch Kerne seien. Außerdem sei ihm ohnehin keine Kontrolle zuzumuten, da Kirschen ein Naturprodukt seien.
Kirschkerne können Produktfehler sein ...
Nicht richtig, befand das Landgericht Hagen in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, und drehte den Spieß um: Der Käufer habe nicht damit rechnen müssen, dass sich in dem Gebäck noch ein Kirschkern befindet – vor allem auch wegen der Tatsache, dass solches Gebäck üblicherweise mit der Hand verzehrt wird und daher nicht mit der Gabel auf Kerne überprüft werden kann. Er konnte also erwarten, dass er es nicht erst nach ausführlicher Prüfung gefahrlos essen durfte.
Die Richter stuften den Kirschkern daher als Produktfehler nach § 3 Produkthaftungsgesetz ein. Nach dieser Vorschrift hat ein Produkt dann einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Käufer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, berechtigterweise erwarten kann.
... Naturprodukte nicht
Anders läge der Fall, wenn es sich beim Gebäck um ein reines Naturprodukt gehandelt hätte. Bei solchen Produkten, die durch weitere Verarbeitung nur veredelt werden, so z.B. Nüsse, die mit Schokolade überzogen sind, muss der Käufer mit solchen Fehlern rechnen. (Landgericht Hagen, Urteil v. 21. Mai 2008, 10 S 14/08 )
Quelle: Haufe.de
Aus der Sicht vieler geht dies sicherlich an der Realität vorbei, aber das Pflücken, Entsteinen und Verarbeiten ist nicht mehr modern. Manch einer weiß nicht mehr, dass selbst in Handarbeit entsteinte Kirschen für Überraschungen im Kuchen sorgen können.
Wer kann sich erinnern? Als Kind lernte ich einmal, dass derjenige Glück habe, der einen Kirschkern im Kuchen findet!
Die VERORDNUNG (EWG) Nr. 885/85 DER KOMMISSION vom 2. April 1985 über Mindestqualitätsanforderungen für Kirschen in Sirup, die für eine Produktionsbeihilfe in Frage kommen, "erlaubt" in entsteinten Süßkirschkonserven 100 Steine oder Steinteile, in entsteinten Sauerkirschkonserven 200 Steine oder Steinteile in 10kg Netto-Abtropfgewicht.
»Steine oder Steinteile": ganze Steine oder sichtbare harte und scharfe Teile. Steinteile gelten als ein Stein, wenn
- ein Teil grösser ist als ein halber Stein oder
- insgesamt drei Teile gefunden werden.
Auch in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse findet sich etwas zu Kirschkernen: die Leitsätze "erlauben" 5 Steine (ganze Steine oder Steinfragmente, die hart und scharfkantig sind) in einer Standardprobenmenge von 500g.
Und nun? Ihr Bäcker, nehmt Ihr Kirschteilchen nun aus der Verkaufstheke?? Stellt Ihr nur noch Teilchen mit passierten Kirschen her?? Oder "nur für den Verzehr mithilfe einer Gabel freigegeben"?
Und Ihr Verbraucher? Verklagt Ihr den Bäcker??
Wie seht Ihr das Urteil?? Gibt es vielleicht erste Verbraucherreaktionen??
Ich freue mich auf Eure Anregungen!
LG
Saftschubse