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Essen oder / und rauchen ?
#1
kurze frage mit der hoffnung auf kurze antwort:
darf ich nach der entscheidung des bundesverfassungsgerichts vom 30.juli 2008 in einer einraumkneipe, in der geraucht werden darf speisen anbieten ?
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#2
Hallo Schiedsmann,


wenn die Einraumkneipe mehr als 75qm hat, darf schon mal gar nicht geraucht werden.
Ist sie kleiner als 75qm, darf nur dann geraucht werden, wenn
a) Jugendliche keinen Zutritt haben
b) sie im Eingangsbereich als Rachergaststätte gekennzeichnet ist
c) keine zubereiteten Speisen angeboten werden.




Das Urteil der letzten Woche verpflichtet aber nur die Länder Berlin und Baden-Württemberg zur Überarbeitung ihrer Gesetze. Bis dahin gelten die alten Gesetzte in diesen beiden Ländern, bis eben auf die oben genannten Ausnahmen.
Die anderen Länder werden sich jedoch daran orientieren.


Hier findest Du die Pressemitteilung des BVerfG.

Entscheidend ist also, in welchem Bundesland sich die Einraumkneipe befindet.
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#3
also es handelt sich um eine einraumkneipe die kleiner als 75 qm ist und sie hat auch ein schild und liegt im einzugsbereich der gerichtsentscheidung. was fällt unter zubereitete speisen und was nicht?
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#4
So auf die Schnelle kann ich Dir dies hier anbieten, auch wenn es von der DEHOGA NIedersachsen kommt.

Grob: alles was fertig aus Tüten kommt zählt nicht als zubereitete Speise. Aber da ist man sich wohl noch nicht so ganz einig, verschiedene Quellen definieren "zubereitete Speisen" anders.

Hier noch ein Dokument der DEHOGA.
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#5
danke für die ausführlichen informationen.
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#6
Danke Saftschubse,

für diese schnelle und ausführliche Erklärung

Gruß Michael
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