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GVO Bestätigung
#1
Hallo zusammen,

jährlich lasse ich unsere Lieferanten eine Bestätigung zu GVO unterschreiben. Ist es dabei noch richtig das ich mich auf die Verordnungen EG Nr.1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 berufe?
Oder hat es da schon wieder gegeben?
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#2
Mir ist auch nichts neueres bekannt.

Laut einer 1 Tag alten Spez eines Lieferanten ist das Produkt nach eben den genannten Verordnungen nicht kennzeichnungspflichtig. Unfehlbar sind die ja aber auch nicht!
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#3
Hi,

Die Verordnungen EG Nr.1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sind afaik noch aktuell.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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