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Rauhe Flächen
#1
Gibt es - rechtliche - Vorgaben, ob noch rauhe Flächen als Tischfläche in der GV erlaubt sind?
Viele Grüße von Little Mermaid
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#2
Moin moin,

ich denke mal eine genaue Aussage über die Oberflächenbeschaffenheit von Tischen wird man (frau) in den Gesetzen vergeblich suchen.

Die einzigen Aussagen, welche überall in den Gesetzen beschrieben sind, sind Oberflächen, die eine gründliche Reinigung bzw. Desinfektion ermöglichen. (Zumindest ist dies in der Lebensmittelindustrie so).

Bei den Tischen in der GV sollte man einen Beweis anführen das die Reinigung trotz der rauhen Oberfläche erfolgreich ist. Dann dürfte von Behördenseite kein Problem mehr zu erwarten sein.

Mit freundlichen Grüssen,

Fischkopf
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#3
Hallihallo,

für Tische gibt es meines Erachtens keine Vorgaben, da stimme ich Fischkops Aussage zu.

Über Fußböden findest Du auf der Hauptseite des Fachkreises unter der Rubrik Reinigung und Desinfektion einen Beitrag. Vielleicht findet er ja Interesse.

Gruß
Jörg
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#4
Hallo Little Mermaid,

ich gehe mal davon aus, dass Du von Tischen im Lebensmittelbereich und nicht von Tischen im „Gastbereich“ der GV sprichst.

Aus der VO (EG) 852/2004, Anhang II, Kapitel II, Ziffer 1, Buchstabe f ergibt sich, dass Oberflächen „glatt“ sein müssen.

„Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln
umgegangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen
und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem,
abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die
Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass
andere verwendete Materialien geeignet sind.“

Grüße
Winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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#5
@Winghalm,

da sieht man mal wieder, dass allein die Definition "Tisch" zu unterschiedlichen Aussagen führen kann. Danke Dir für die Betrachtung aus einer anderen Sicht, die ich nicht berücksichtigt hatte.

So gesehen stimme ich Dir diesbezüglich zu.

Drui
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