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light...
#1
Hallo zusammen,

ich suche eine Richtline, in der die Verwendung des Begriffs "light" geregelt ist.

Ich kenne die entsprechenden §§ in der Käseverordnung, der Milcherzeugnisverordnung und der Nährwertkennzeichnungsverordnung (bzw. hier "brennwertreduziert").
Mir ist gesagt worden, dass es mittlerweile eine EU-Regelung geben soll, aber näheres konnte mir nicht genannt werden und gefunden habe ich auch nichts.

Könnt Ihr mir helfen??


Danke
Saftschubse
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#2
Hallo Saftschubse,

schau mal in die VO (EG) Nr. 1924/2006 Health-Claims-Verordnung

Im Anhang der Health-Claims-Verordnung findest Du nährwertbezogenen Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung, z. B. "leicht".

Außerdem ist folgende Homepage vielleicht ganz interessant: Health-Claims-Verordnung.de

Grüßle,
Feinschmecker
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#3
Danke!



Health-Claims... mal wieder ein Thema wo ich selber auf die Lösung hätte kommen können...
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