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Besondere Küchenhygiene bei Kleinkindern
#7
Das einzige was ich dazu gefunden habe ist:
Zitat:Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert einen Hygieneplan und eine Schulung bzgl. Infektionskrankheiten im Abstand von 2 Jahren nach §35 über Infektionsrisiken. Des weiteren wird für die Mitarbeiter, die Umgang mit Lebensmitteln haben, die Erstbelehrung sowie die jährlichen Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz gefordert.

Die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene fordert die Einführung eines Systems (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Point System), das gewährleistet, dass alle Speisen gesundheitlich unbedenklich sind. Zudem fordert sie eine jährliche Hygieneschulung nach Anhang II, Kapitel XII in Lebensmittelhygiene.

Gruß Wolf

Also bereits bekannter Standardtext!
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Druidelix - 13.11.2007, 14:54
[Kein Betreff] - von Wolf - 13.11.2007, 19:52
[Kein Betreff] - von maxemer - 14.11.2007, 16:14
[Kein Betreff] - von Ariane - 19.11.2007, 10:54
[Kein Betreff] - von maxemer - 21.11.2007, 11:10
[Kein Betreff] - von Wolf - 23.11.2007, 18:05
[Kein Betreff] - von cnn - 04.12.2007, 20:18
Nachtrag - von laganon - 01.05.2013, 09:29
[Kein Betreff] - von etolit_hygiene - 17.05.2013, 07:45
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 03.06.2013, 05:54

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