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"Abgesteckte Standortgrenzen" bzw. Zaun
#1
Hallo Zusammen,

an unserem Standort muss ein Stück Zaun neu gesetzt werden.
In IFS4 war es unter 4.8.2.4 als "Die Standortgrenzen sollten deutlich abgesteckt sein." (empfehlenswerte Praktiken) genannt worden.

Ich weiß noch nicht, wie dieser Punkt in IFS5 beschrieben sein wird, mal ganz davon abgesehen:

Glaubt ihr, dass ein 1,8 m hoher Maschendrahtzaun mit einbetonierten Stahlpfosten in für die nächsten 10 Jahre den Anforderungen genügen wird??
Alternative ist ein Zaun aus (ebenso hohen) Stabgittermatten, der kostet aber fast das doppelte.

Chef will nicht warten bis ich IFS5 vorliegen habe und nachschauen kann, ob sich aktuell was ändert.


Danke für Eure Einschätzungen! Oder arbeitet jemand mit dem englischen Standard??
Saftschubse
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#2
Hallo Saftschubse,
ich arbeite leider nicht mit dem IFS, aber ich kann mir vorstellen, dass der Maschendrahtzaun für die nächsten Jahre ausreichen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Version 5 Änderungen diesbezüglich vorgenommen worden sind. <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
Gruß Andrea
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#3
Aus der Pressekonferenz der Zertifizierungsstellen IFS vom 11.06. 2007 geht hervor, dass die neue IFS Version 5 den Sachverständigen vorgestellt wurde. Die europaweit getestete Version 5 des „International Food Standard“ ist fertiggestellt und seit dem 01.08 (wenn auch nur in englischer Sprache) verfügbar. Eine Deutsche Version sollte es mittlerweile auch schon geben, also warum warten ?

Gruß
Drui

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#4
Ja alle warten gespannt auf Version 5...

auch ich kann noch nicht viel dazu sagen, aber ich glaube wenn ansonsten der Zugang für Betriebsfremde nicht möglich ist, verschlossene Türen, keine Ware oder Produkt-Behälter frei auf dem Hof, dann dürfte dem Maschendrath nichts im Wege stehen.

Es soll halt immer eine mögliche Manipulation / Produkterpressung soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Gruß Ariane
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#5
Kostet 39 Euro und dann kann man es nachlesen (hoffentlich).

Gruß

Drui, "der von der Zertifiziererei nicht viel hält"
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#6
Hallo,

bei den Infoveranstaltungen des HDE´s bezüglich Version 5 gab es Vorab-Standards (nicht gedruckt, sondern kopiert) - dort ist auch ein Vergleichsdokument - Version 4 - Version 5. Die richtigen deutschen sollen Ende August erhältlich sein

Der Punkt 4.8.1.4 bleibt unverändert - Schutz vor unbefugtem Eintritt

allerdings sind die Punkte 4.8.1.5 bis .....7 ersatzlos gestrichen

Hier greift wieder das IFS-Prinzip - der Standard gibt vor, was zu machen ist - das wie entscheidet man selber. Es gibt keine Vorgaben nach einem Stabgitterzaun, oder den Hinweis darauf, dass Maschendraht unerwünst ist - es wird "einfach" nach einem sicheren Schutz von unbefugtem Eintritt gefragt.

Wurde der Zaun in der Vergangenheit mal bei einem Audit angesprochen - bei uns war er noch nie ein Thema - er ist da, er ist ohne Löcher, also kein Thema und volle Punktzahl - so wie es sich gehört !

Gruß Molking
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#7
Hallo Drui,

den Link kenne ich natürlich und wenn man da weiterklickt (Bestellung) kommt man auch dahin, dass der deutsche Standard noch nicht veröffentlicht ist. Bestellen kann man ihn schon, nur ausgeliefert wird er noch nicht. Und mit dem Nachlesen ist das auch so eine Sache, da ist leider auch mal Interpretation dabei... wir haben einen Teil des Geländes mit einer Hecke eingefasst und beschlossen, dass eine 1,5 m hohe Hecke eine deutlich abgegrenzte Standortgrenze ist.


Es ging mir auch um eine Einschätzung derer (Entschuldige Drui, aber beim Thema IFS weiß ich, dass Du Dich da nicht wirklich auskennst - ihr produziert ja auch nicht für Handelsmarken <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> ), die den Standard kennen. Ein Hinweis auf eine zukünftige Entwicklung könnte eine Änderung der Anforderung im IFS5 im Vergleich zum IFS4 sein.

Trotzdem natürlich DANKE!!
Saftschubse
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#8
@ Molking:

vielen herzlichen Dank für Deine Ausführungen. Bezüglich der Fragestellung von Saftschubse dürfte Sie damit was anfangen können (wenn Sie es nicht überlesen hat). Du hast uns damit sehr geholfen.

Danke Dir.


@ Saftschubse:
Danke Dir für Deine Ausführungen, im Übriegen habe ich von so vielen Sachen keine Ahnung und habe bisher meine Meinung dennoch mitgeteilt, ich denke mal geschadet hat es bisher keinem. Aber ich werde mich künftig zurück halten. Vielen Dank für den nett gemeinten Hinweis <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->.
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