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VO zur Dfg von Vorschriften des gem. LM Rechts in Kraft !!!
#1
Jetzt ist es amtlich. Im ...

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr 39, ausgegeben zu Bonn am 14.August 2007

ist das Werk veröffentlicht...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts* vom 08. August 2007

Lange haben wir darüber diskutiert, spekuliert und heftigst über Sinn und Unsinn intern manchmal gar gestritten. Das Sonderforum wurde noch nicht so wirklich angenommen, was vielleicht auch daran gelegen haben mag, dass sich viele gesagt haben, warum über ungelegte Eier den Kopf zerbrechen. Jetzt ist es amtlich und die Verordnung steht. Das EU Lebensmittelrecht wurde durch nationale Bestimmungen weiter reglementiert. Das Argument „Schauen wir erst einmal“ war gestern. Das Angebot steht nach wie vor, sich in diesem Forum (jetzt über gelegte Eier) auszutauschen. Das Recht erörtern, Fragen kontrovers diskutieren und Lösungsansätze aufzeigen, dies ist das Ziel dieses Sonderforums, welches jetzt schon einige Zeit besteht. Ich bin gespannt, inwieweit sich der Rechtsunterworfene tatsächlich dafür interessiert.

In diesem Sinne wünsche ich lebhafte Diskussionen, die Zielführend sind.

Euer
Drui
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#2
DANKE !!! - jetzt muss ich das erst mal in aller Ruhe studieren.
Einen schönen Tag Euch <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->

ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
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#3
Über gelegte Eier rede ich auch lieber - hätte, könnte, würde - da wäre ich schon längst Millionärin weil ich auf dem Lottoschein die richtigen Zahlen angekreuzt hätte <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
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#4
Habe gerade mal kurz ein wenig quer gelesen. Bin dabei über Artikel 11 Änderung der LMKV gestolpert.Kann mir jemand ein Beispiel nennen was das mit dem aufgetaut sein könnte?! <!-- sIdea --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="Idea" title="Idea" /><!-- sIdea -->
Gruß Andrea
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#5
Interessant fidne ich auch, dass die Eiprodukte Verordnung nur noch aus § 7 besteht, da der Rest so gut wie aufgehoben wurde. Relevant für alls Tiramisu Liebhaber! Habe mir nie so richtig klar gemacht, dass es nur 24 Stunden alt sein darf. Irgendwie klar, bin aber nie drüber gestolpert. <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->
Gruß Andrea
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#6
ich schon wieder, zeigt, dass es vieles zu diskutieren gibt! <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
Habe ich es überlesen oder steht dort nicht über die Hackfleischverordnung. Ich konnte nur in der Änderung zur TLMV (Artikel 12) lesen, dass die Hackfleisch-VO jetzt mit dazu gehört. Hat jemand etwas anderes gefunden? <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->
Gruß Andrea
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#7
@Andrea: in Artikel 23 (Seite 82 des verlinkten Dokuments; S.1897 des BGBl) stehen die aufgehobenen Rechtsvorschriften, u.a. die Hackfleischverordnung.
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#8
danke, man sollte doch bis zum ende lesen! <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#9
Vielleicht möchte ja jemand eine Zusammenfassung der Änderungen und prägnanten Dinge schreiben?? <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> Ich könnte sie gebrauchen, da momentan Land unter <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#10
Hallo,

in der Hackfleisch VO - die ja dementsprechend nicht mehr gilt - war in §5 Absatz 2 eine MHD-Vorgabe von 6 Monaten bei TK- diesen Teil finde ich in der neuen VO nicht wieder.

Darf man jetzt das MHD selber bestimmen ?

Danke für Eure Antworten

Gruß

Molking
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#11
Hallo Molking!

Ich kenne mich im Bereich "Fleisch" nicht wirklich gut aus, mein Tagesgeschäft sind Getränke.

Verordnungen durchsuchen kann jedoch auch und ich kann, ebenso wie Du, keinen Passus in der Durchführungsverordnung finden, der dem angesprochenen § der HFlV entspräche. Vielleicht hat jemand anderes was gefunden???

Dabei ist mir aber aufgefallen, dass nach Anlage 5, Kap. II, Nr. 3.3 die in der HFlV §4 (2) noch gestatteten -15°C beim Be- und Entladen wohl nicht mehr toleriert werden?! Habe ich das richtig interpretiert?

Die TLMV ist in geänderter Form bereits online, da wird aber immer noch auf die HFlV verwiesen?!? Oder kann ich auch nicht mehr richtig gucken???

Sind hier nicht auch "Fleisch-Leute" die sich in den Grundlagen besser auskennen?!?

Gruß
Saftschubse
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#12
Zitat:Dabei ist mir aber aufgefallen, dass nach Anlage 5, Kap. II, Nr. 3.3 die in der HFlV §4 (2) noch gestatteten -15°C beim Be- und Entladen wohl nicht mehr toleriert werden?! Habe ich das richtig interpretiert?

In der Anlage 5 kap II Nr. 3.3 der DVO steht:
Hackfleisch oder Fleischzubereitungen, die nicht am Ort der Herstellung an den Endverbraucher abgegeben werden, müssen unmittelbar nach der Herstellung umhüllt oder verpackt werden und auf eine Kerntemperatur von nicht mehr als ...

...+2C im Falle von Hackfleisch und +4C im Falle von Fleischzubereitungen gekühlt oder

... - 18 C oder darunter gefroren werden. Die Temperaturen nach Satz 1 müssen auch bei der Lagerung und Beförderung eingehalten werden.

Hast Du daraus entnommen, dass es keine Toleranz mehr gibt?

In Kapitel VII der DVO findest Du folgendes:

Abweichende Temperaturanforderungen

unbeschadet der in Kapitel ...., müssen die in Kapitel ..., 3.3 geregelten Temperaturanforderungen von Lebensmittelunternehmern nicht angewendet werden, die eine nach Artikel 8 der VO 852/2004 ausgearbeitete, die Kühlung von Lebensmitteln im Einzelhandel betreffende Leitlinie für eine gute Hygienepraxis anwenden und dies Dokumentieren.

Richtig ist das in § 1 Begriffsbestimmungen der TLMV (Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel) im Absatz (3) noch steht: Die Vorschriften der Hackfleisch Verordnung bleiben unberührt.

Dies wird sicherlich bald redaktionell geändert. Ich denke aber das der §2 Absatz (4) der TLMV weiterhin seine Gültigkeit behält und sehe darin nicht unbedingt ein Widerspruch.

Werde mich zur Sicherheit aber mal schlau machen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
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#13
@Drui: jetzt hast Du mich aber komplett verwirrt - was aber wohl eher daran liegt, dass ich mich in den Fleisch-V nicht auskenne und die DVO auch nicht so ausführlich studiert habe weil mich auch davon das wenigste direkt betrifft.

"Einfach mal die Klappe halten" werde ich mir in dieser Thematik wohl zum Leitspruch machen, besser is' das!

Gruß und Danke <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
Saftschubse
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#14
Ich wollte niemanden verwirren und schon gar nicht dazu auffordern die Klappe zu halten. Dies ist ein Forum, da ist es erwünscht seine Meinung zu sagen (schreiben). Es war nur ein Hinweis, dass Du dort weitere Informationen findest und ob ich mit meiner Einschätzung des Ganzen richtig liege ist auch noch nicht bewiesen. Wie Du weißt bin auch ich kein "Fleisch Experte" (auch wenn ich es gerne esse <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ), da müssten wir mal warten, bis sich unser Kyylshrunk hierher verirrt <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> . Vielleicht kann der etwas dazu sagen.

Gruß

Drui
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#15
Erste Interpretationen sind bereits erfolgt. Wer hierzu interessante Links hat, ist aufgefordert uns diese zur Verfügung zu stellen.

Ich habe diesen hier von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gefunden.

Gruß

Drui
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