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Alkoholgehalt von 10%
#1
Hallo zusammen,

unter welches Gesetz fallen alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10%?
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#2
Öhhhh.... wenn ich mich richtig erinnere, ist das abhängig vom Produkt: Wein --> WeinV
Spirituosen, weinähnliche u.a. --> AGeV
Das Gesetz über das Branntweinmonopol könnte greifen.

Michaela, kannst Du Deine Frage präzisieren??


Gruß
Saftschubse
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#3
Es geht um alkoholmischgetränke.

Und noch eine Frage:

Ab welchem Alkoholgehalt werden Bakterien abgetötet?
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#4
Michaela schrieb:Es geht um alkoholmischgetränke.

Und noch eine Frage:

Ab welchem Alkoholgehalt werden Bakterien abgetötet?

Alkoholmischgetränke im Sinne von Cocktails, die vor Ort gemixt werden oder um welche, die abgefüllt werden oder um welche die abgefüllt gekauft werden?? Wenn Du nicht öffentlich posten willst, könnte ich auch versuchen, dir per Mail zu helfen??

Das mit dem Abtöten und den Bakterien... da muss ich auch nachschauen! Bei Hefen ist es definitiv so, dass es unterschiedlich ist. Manch Weinhefe geht bei 12 Vol-% in die Knie, andere schaffen sogar noch 15 und mehr Vol-%.
Zusätzlich ist es bei alkoholischen Getränken so, dass neben dem Alkoholgehalt noch die folgenden Faktoren ein Wachstum von MO eindämmen oder gar verhindern können: pH-Wert, CO2-Gehalt und damit der anliegende Druck oder gar andere Schutzgase (N2), bestimmte Inhaltsstoffe (wie z.B. Hopfen in Bier oder Schwefelverbindungen].

Es ist also ein vielfältiges Feld!

Vielleicht helfen Dir dieLeitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke auch weiter??


Gruß
Saftschubse
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#5
Hallo Michaela,

wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es um Getränke, die Otto Normalverbraucher "Cocktail" nennen würde.

Nach meinen Recherchen würde ich sagen, es gelten die Branntweingesetze:
An erster Stelle §130 BranntwMonG (Branntweinmonopolgesetz). Die dort angesprochene 'Kombinierte Nomenklatur' kannst Du über das Statistische Bundesamt erhalten. Dort sind unter der Position 2208 90 69 "andere alkoholhaltige Getränke in behältnissen <2L" aufgeführt.
Dann könnte auch noch das Alkopopgesetz (AlkopopStG) gelten, je nach genauem Alkoholgehalt.
Die Alkoholverordnung (AlkoV) regelt die in §184 BranntwMonG Abs. 2 und 3 erwähnten Begriffe "Alkoholmenge" und "Alkoholgehalt".

Für die Alkoholgehaltsbestimmung halte ich Alkoholometer unggeignet, weil diese nur für reine Alkolhol-Wasser-Mischungen zugelassen sind. In Cocktails sind andere Dichte-Verändernde Inhaltsstoffe, die die Messung verfälschen würden. Von daher müsste es wahrscheinlich die Destillation mit anschliessender Dichtemessung sein.

Genaue Informationen müsste Dir aber Dein zuständiges Zollamt sagen können, meine Ausführungen geben nur das wieder, was ich herausgelesen habe!!!
Ich würde mich freuen wenn Du mich und die anderen Leser über Deine Rechercheergebnisse informieren könntest, zumindest sofern Du das Zollamt dazu befragst oder "sichere" Informationen von anderer Stelle bekommst.

Gruß
Saftschubse
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#6
@Michaela: Hast Du etwas herausfinden können??

Gruß
Saftschubse
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#7
Im Moment liegt das Projekt zum Glück auf Eis. Wenn es etwas Neues geben sollte melde ich mich wieder.

Aber vielen Dank schon mal für Deine Hilfe.
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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