Smiley als Qualitätssiegel für Hygiene im gastronomischen Bereich ?
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Smiley als Qualitätssiegel in NRW
#1
Schon öfters "schwappte" die in anderen Ländern schon mehr oder weniger praktizierte Qualitätssiegelaktion durch die Medien. Verschiedene Qualitätssiegel sollten den Verbraucher signalisieren, dass er sich beim Besuch einer mit "Siegel" ausgestattenden gastronomischen Einrichtung in einer hygienisch einwandfreien "Zone" befindet. Auch wir haben innerhalb des Fachkreises Lebensmittelhygiene schon einmal über solch ein Qualitätssiegel nachgedacht, sind dann aber aus den verschiedensten Gründen wieder davon abgekommen.

Mich würde Euere Meinung dazu interessieren. Ich habe Euch 2 Berichte zur Diskussionsgrundlage beigefügt. Der 1. ist vom 26.Juli. 2006, der 2. vom 10. April 2007. Meine Frage an Euch, was haltet Ihr von einer Einführung eines solches Siegels ?

Vielleicht stimmt Ihr einfach mit ab und schreibt Euerer Gedanken dazu auf.

Vielen herzlichen Dank für Euere Beteiligung.

Euer Druidelix


Jede fünfte Gaststätten-Küche unsauber

Minister fordert ,Kneipen-TÜV'

Kampf gegen Schimmelpilze und Schmutzecken in den Küchen von Restaurants und Imbiss-Stuben will NRW- Verbraucherminister Eckhard Uhlenberg (CDU) jetzt eine Art „Kneipen-TÜV“ für hygienisch einwandfreie Gastronomie vergeben.

26.07.06 - Zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband NRW (Dehoga NRW) soll das Siegel in Form eines "Smiley"s ab dem kommenden Jahr an den Eingangstüren korrekt geführter Betriebe kleben, erklärte der Minister. 19 Prozent der Küchen würden von den Kontrolleuren beanstandet.

In fast jeder fünften Küche fänden sich "rund geputzte Ecken", uralte Deckenanstriche oder Risse in Fließen von Arbeitsplatten, stellte Uhlenberg fest. Nach Auskunft des Duisburger Dehoga-Geschäftsführers Thomas Kolaric gibt es auch Küchen, in denen Schaben leben und Schimmelpilze wachsen. "Das kann einem überall passieren", sagte er zu hygienischen Mängeln. Weil der Kunde am Restaurant-Tisch jedoch nicht weiß, wie die Küche aussieht, soll das Gastro-Siegel Abhilfe schaffen.

An dem Smiley können Gäste erkennen, ob das Lokal hygienisch einwandfrei arbeitet

Uhlenberg und Kolaric sehen in dem Siegel, das die von der Lebensmittelüberwachung als einwandfrei beurteilten Betriebe bekommen sollen, "einen Schutz der ordentlich arbeitenden Betriebe." Der Verband versucht seit langem, mit Seminaren und Broschüren die Küchen sauber zu bekommen, sagte Kolaric. "So können wir das aber auch nach außen zeigen", freut er sich.

Bundesweit würde Nordrhein-Westfalen mit dem "Kneipen-TÜV" eine Vorreiter-Rolle spielen. "Das gibt es bisher erst in einigen anderen Ländern", sagte Uhlenberg. Auch wenn laut Kolaric die Kontrollen "häufiger, länger und intensiver" geworden sind, bleibt die Quote von Beanstandungen seit Jahren stabil. Mit dem "Smiley" können die Gäste erkennen, ob sie ein hygienisch einwandfreies Lokal aufsuchen. Über den Geschmack der Speisen sage das Siegel aber nichts aus, sagte Kolaric.

Uhlenberg will versuchen, in dem Siegel auch eine Jahreszahl unterzubringen, damit den Gästen klar ist, wann die Küche zuletzt als einwandfrei begutachtet wurde. "Es kann ja nicht sein, dass der Besitzer wechselt, und dann geht die Sauerei von vorne los", sagte der Minister.

Quelle: Gesundheitszeitung
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Smiley-Projekt startet im Juni

Smiley: Gütesiegel für Gaststätten

Restaurant- und Gaststättenbesitzer in Nord-Rhein-Westfalen können ab Juni mit einem neuen Gütesiegel auf ihr gutes Abschneiden bei Lebensmittelkontrollen hinweisen.

10.04.07 - Wie der nordrhein-westfälische Landkreistag in Düsseldorf mitteilte, haben Gastronomen künftig die Möglichkeit, mit einer "Smiley"-Plakette am Eingang zu werben. Voraussetzung sei, dass der Betrieb bei einer unangemeldeten Prüfung der kreiseigenen Veterinärämter ohne Beanstandungen bleibe.

Nach Angaben des kommunalen Spitzenverbands startet Anfang Juni ein entsprechendes Pilotprojekt in sieben Landkreisen. Initiator der "Smiley"-Kampagne ist das Düsseldorfer Verbraucherschutzministerium.

Quelle: Gesundheitszeitung

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#2
naja ich weiß nicht. Generell finde ich es ok ein Lokal auszuzeichnen aber ich weiß nicht ob ich es ok finde die Entscheidung den Kontrolleuren zu überlassen???

Gibt es einheitliche Bewertungskriterien?

Den Smiley mit einer Jahreszahl zu versehen sehe ich auch als bdenklich an. Kann NRW denn garantieren, dass die Kontrolleure jedes Jahr jede Lokalität einmal aufsuchen kann? Ich als Gast hätte Bedenken wenn die Jahreszahl 2 Jahre drüber wäre...........
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#3
Hallo ,


ich finde so eine Plakette macht nur Sinn, wenn gewährleistet wird das alle sich daran halten.

In meinen Hygieneschulungen stelle ich immer wieder fest, dass die Inhaber schnell damit fertig werden wollen. Hauptsache der Stempel.
Im Laufe der Schulung sind sie dann doch interessiert und stimmen mir in vielen Dingen dann auch zu.

Viele kommen schon regelmäig einmal pro Jahr. Sie haben es eingeplant. Sie sehen es als Fortbildung an.

Ich bin gegen den Smiley, wenn er nur für einen Kontrollgang geht. Besser ist die Verpflichtung sich von geschulten Personal in die Aufgaben der Hygieneanforderung und Gesetze schulen zu lassen.

Auch hier meint jeder, das er das kann. Wir aus der Hauswirtschaft kennen das schon. Das ist wie " kochen und putzen kann doch jeder".

Wir stellen dem Betriebsinhaber für ein Jahr eine Bescheinigung aus. Die kann er dann in seinem Betrieb aushängen. Ich gehe auch bevorzugt in solche Betriebe, die an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.

Wir haben die Chance nutzen wir sie und mischen uns ein.

Dank an Druidelix für den Einsatz

Gruss roswi <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> <!-- sTongue --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_razz.gif" alt="Tongue" title="Razz" /><!-- sTongue --> <!-- sConfusedhock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="Confusedhock:" title="Shocked" /><!-- sConfusedhock: -->
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#4
generell finde ich die Idee ja nicht schlecht, ABER...

Ich kenne die Fluktuatiosrate beim Gastro-Personal, sie ist ausgesprochen hoch. Und genau da "liegt der Hase im Pfeffer". Neuer Mann/Frau, dann ist meist nichts mehr so, wie es mal war.

Das Smiley gaukelt dann etwas vor, was nicht der Realität entsprechen muss. Und dann geht der Schuss "nach hinten" los. Dann vetraut man dem Smiley und auch den Initiatoren nicht mehr. Damit wäre dann gar nichts erreicht.

Vielleicht ist es ja in NRW anders als hier bei mir in Bad.-Wttbg. Hier wissen ja viele noch nicht einmal, dass es kein Gesundheitszeugnis mehr gibt und es dafür eine Schulung nach IfSG gibt. HACCP wird für einen Kunststoff gehalten. Und der Spruch "machen wir seit 30 Jahren so und ist noch nix passiert" höre ich fast täglich.

Ich finde auch: erst echte und richtige Kontrolle mit den richtigen Leuten. Das neue Kontrollsystem umsetzen. Wenn das steht, dann kann man über so etwas m. E. debattieren.

So, das ist/war meine unmassgebliche Meinung.

Liebe Grüsse an alle ...
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
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#5
Sollte nicht jede Gaststätte bzw. jedes Restaurant das geöffnet hat, in einem einwandfreien (z.B. Schaben- und Schimmelfreien) Zustand sein?
Und wenn dies nicht der Fall ist, die Gaststätte bzw. das Restaurant durch das Veterinäramt geschlossen werden?

Wofür brauchen wir denn noch das Veterinäramt? Sollte ich als Kunde denn nicht die Sicherheit haben, dass alle Betriebe in Deutschland regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert, beanstandet, daraufhin wieder kontrolliert und im schlimmsten Fall geschlossen werden?
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#6
Zum "Smiley" ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen, wie eure Diskussion zeigt. Ich bin auch überrascht <!-- s:o --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_surprised.gif" alt=":o" title="Surprised" /><!-- s:o -->, dass die Aufmerksamkeit auf der Gastronomie, statt wie z. B. in Dänemark bei Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk liegen soll. Sei´s drum.

Die bereits angesprochene Kontrollsituation selbst (auch die Arbeitsmenge für die Kontrolleure - in BW durchschnittlich 1100 Betriebe pro Kontrolleur und Jahr - war schon bei normalem Personalbesatz bisher nicht umsetzbar) wird sich dadurch nicht ändern. Es ist und bleibt ein frommer Wunsch, dass alles von allein geht und der Staat (wer ist das denn, wenn nicht wir alle???) schon alles regeln werde.

Der Gesetzgeber hat aber mit der Aufnahme des Begriffes "Ekelerregung" in die Hygienegesetzgebung dem Kunden mehr Macht eingeräumt und wenn man einen Laden betritt oder ein Produkt kauft, auf den / das der Begriff "ekelerregend" zutrifft, braucht man - auch bei anonymer Anzeige gegen diesen Betrieb - nicht lange auf die nächste Kontrolle zu warten. Ob die dann gleich eine Schließung veranlasst, steht auf einem anderen Blatt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren selbst und bei Wiederholung das Strafverfahren sind ja auch nicht ohne.

Für den Verbraucherschutz ergibt sich in Kürze ein ganz anderes Problem: Da auch das Gaststättengesetz in den meisten Bundesländern jüngst abgeschafft, bzw. dahin gehend "erleichtert" worden ist, dass für die Betriebsgründung polizeiliches Führungszeugnis und IfSG-Belehrung (alternativ zur einschlägigen Ausbildung) ausreichend sind, wird das Thema "Hygienefreie Gaststätte" <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> mit Sicherheit zunehmen, weil neben den rechtschaffenden leider auch viele unqualifizierte, oft der Sprache unkundige und aus finanzieller oder arbeitsmarktpolitischer Not kommende Gründer/-innen auf den Gastro-Markt drängen.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure diskutiert den Smiley jüngsten Aussagen des Vorstandes zufolge aus diesen Gründen positiv, zumal in der Tat eine Art Standard zur Erlangung des Smiley definiert werden soll. Da ist man schon fleißig dabei, wie ich höre.

Auch die Fälschungssicherheit ist ein Thema, da ist man ebenfalls dran. Bei allen Unsicherheiten: Wenn´s den Markt zu Gunsten guter Anbieter bereinigen und den Verbraucher schützen hilft, bin ich dafür. <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#7
Hallo,

was wir noch ganz außer Acht gelassen haben, ist die Tatsache, dass hier auch eine Art Wettbewerbsverzerrung stattfindet.
Es heißt, dass es die Begehrte Auszeichnung bei einer positiven, unangemeldeten Routinekontrolle an den Gewerbetreibenden „verliehen“ wird. Da bekommen wir aber ein kleines Problem. Wenn nämlich der Restaurantbesitzer auf der Musterstraße 1 kontrolliert wird, gut abschneidet, seine „Auszeichnung“ im Internet, auf der Speisekarte, auf Tischaufstellern feiert, bis selbst der letzte Gast es bemerkt hat, bekommt sein Mitbewerber auf der Musterstraße 5 ein Problem. Bei dem steht derzeit keine Kontrolle an, also gibt es auch keinen Smiley. Was denkt nun der Gast.
- Da geh ich aber lieber zu dem anderen, der arbeitet schließlich sauber
- Wird schon einen Grund haben, warum der keinen Smiley hat
- Der hat bestimmt schlecht abgeschnitten ei der Kontrolle…..
und so weiter.

So kann es nicht gehe. Wenn es schon eine öffentliche zur Schau Stellung von ordnungsbehördlichen Kontrollen gibt, die einem Betreiber Wettbewerbsvorteile einräumen, dann hat aber jeder Betrieb den Rechtsanspruch auch sofort kontrolliert zu werden, um hier keine negative Werbung zu erfahren.

Wie in den Berichten oben schon beschrieben, ist das auch durch die personelle Unterbesetzung in den Überwachungsbehörden nicht Möglich.

Deshalb möchte ich hier festhalten, dass ich gegen die Smiley – Aktion bin.

Viele Grüße
Michael
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#8
... und wenn dann der Gastronom von der Musterstrasse 5 bei der Behörde anruft und um eine Begehung bittet, ist diese ja nicht wirklich unangemeldet oder?

Ich sehe das ähnlich wie Michael. Das von mglass angesprochene Problem, dass sich immer mehr "Gastronomen" auf den Markt drängen, die keine entsprechende Ausbildung vorher genossen haben ist ja nicht wirklich neu. Fragt doch mal nach, was die "Dönerbudenbetreiber" (ohne diesen Ausdruck abwertend zu meinen) oder weitere Schnellimbiss Einrichtungen von Grund auf gelernt haben. Auch hier will ich nicht leugnen, das es auch positive Beispiele gibt, solche Betreiber eben, die sich mit der Hygiene befassen, dafür muss man nicht studiert haben <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->.

Die Wettbewerbsverzerrung ist kein zu unterschätzendes Argument gegen den Smiley. Weiterer Grund sind die von Sumpfhuhn angesprochene einheitlichen Bewertungskriterien. Selbst wenn es diese gibt, so wird die Meinung eines jeden Lebensmittelkontrolleurs oder sonstigen Sachverständigen vor Ort bei der Auslegung der Bewertungskriterien zwangsläufig zu Ermessenspielräumen führen.

Nebenbei bemerkt bin ich mal gespannt, was das ganze dann kosten soll.

Also ich erteile dem Smiley als Qualitätssiegel eine Abfuhr
[Bild: n075.gif] für mich persönlich ist ein Smiley etwas lustiges, Hygiene dagegen eine ernste Sache. Wie ist es eigentlich mit Betrieben, die schlecht abgeschnitten haben ? erhalten die dann ein <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad --> ?

Ok, jetzt höre ich lieber erst einmal auf und mache mich weiter schlau.. <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
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#9
Ich bin soeben freundlich darauf hingewiesen worden, dass ich doch bitte auch die Pressemitteilung des Landkreistages Nordrhein Westfalen zu dieser Thematik hier veröffentlichen möge. Diesem Wunsch komme ich gerne nach und bedanke mich für den Hinweis.

Hier also der Text:

Lebensmittelüberwachung: Smileys nur für saubere Gaststätten

Gaststätten, die eine unangemeldete Betriebsprüfung der Kreisveterinäre und Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltungen ohne Beanstandungen bestehen, können in Zukunft mit einem neuen Gütesiegel am Eingang auf ihr gutes Abschneiden hinweisen.

Ein entsprechendes Pilotprojekt in sieben Kreisen Nordrhein-Westfalens wird am 1. Juni starten. Buchstäblich saubere Restaurants werden dann mit einem symbolischen "Smiley", also einem lächelnden Gesicht in Plakettenform, ausgezeichnet.

"Wir begrüßen diese Initiative des Verbraucherschutzministeriums NRW", erklärte dazu Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW), "wir warnen aber vor zu hohen Erwartungen." Das Pilotprojekt müsse sich zunächst einmal in der Praxis bewähren. Es müsse sich dann zeigen, ob die auf Freiwilligkeit basierende Auszeichnung wirklich Gammelfleisch-Skandale verhindern könne. Denn anders als beispielsweise in Dänemark werden nur die "Guten" gekennzeichnet. "Schwarze Schafe", die bei Kontrollen etwa durch tonnenweise überlagertes Fleisch aufgefallen sind, werden in Nordrhein-Westfalen nicht an den Pranger gestellt; in dem skandinavischen Land sind die Gastronomiebetriebe hingegen dazu verpflichtet, auch auf Missstände in ihrem Hause hinzuweisen.

"Der 'Smiley' ist aber in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Bürger können überall dort, wo sie schon an der Eingangstür sozusagen amtlich angelächelt werden, beruhigt speisen", betonte Klein. "Der Umkehrschluss funktioniert unterdessen nicht: Ein fehlender 'Smiley' kann ebenso bedeuten, dass der Betrieb schlicht und ergreifend noch nicht überprüft worden ist oder aber dass der Gastwirt einfach kein Interesse an der Plakette hat."


Pressemitteilung vom 10.04.2007

Quelle: Pressemitteilung auf den Seiten des Landkreistages Nordrhein Westfalen


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Viele Grüße
Druidelix ...

... der sich über so viel Beteiligung freut !!!
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#10
hallo.

werde mic mal erkundigen,ob in Niedersachsen auch so etwas geplant ist. Ich finde das wieder typisch. In einem Land wird es gemacht, in einem nicht. Wie soll man da noch durchblicken.

Habe alle infos dazu gelesen. Vielen Dank!

habe" weiß nicht" angeklickt. Jetzt sage ich, smiley bringt uns nicht vielweiter, also " nein"

Gruss Roswi


Mein Spruch des Tages: Was du entzünden willst, muss in dir selbst brennen. ( Augustinus)
Ich versuche immer den Funken zu sprühen und sensibel zu machen für die Hygiene mit der Prämisse " Geld verdienen ist sicherlich genauso wichtig" Alles im Einklang kann uns als Kunden nur freuen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass jeder Betriebsinhaber auch Kunde ist sobald er sein Geschäft verlässt. Das macht viele nachdenklich
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#11
Ich finde den Smiley auch nicht gelungen. Der Verbraucher sieht nur den Smiley, und so oft man ihm auch eintrichtert, dass Betriebe ohne Smiley vielleicht einfach noch nicht kontrolliert wurden.
Unsere Produkte und die unserer Mitbewerber werden z.B. regelmäßig von der Stiftung Warentest und Ökotest bewertet. Und weil dann in irgendeiner Zeitschriftsteht, dass das Produkt xy des Herstellers Müller besonders gut sein und das des Herstellers Maier irgendwo abgewertet wurde, kauft der Kunde das Produkt von Maier nicht mehr. Und das, wo Hersteller Maier womöglich gar nichts dafür kann, weil das von Warentest/Ökotest beuftragte Labor irgendeinen Analysenwert völlig verquer bewertet hat. Das in solchen Fragen den Hersteller Maier beratende Labor versteht die Welt nicht mehr, Hersteller Maier erst recht nicht: er hat doch alles abgeklärt, die LM-Überwachung hat nichts zu beanstanden. Und dann brechen seine Umsätze ein, und was dann passieren kann, können wir uns alle ausmalen.

Ja, ich bin kein großer Fan dieser Tester. Aus meiner Erfahrung heraus (die Produktgruppe betreffend mit der ich meinen Lebensunterhalt bestreite) entbehren die Bewertungen oft jeglicher Grundlage, dazu erfährt man auch als Hersteller nicht alle Analysendaten. Die Erklärungen, die dann unter/neben dem Testergebnis im Heft abgedruckt werden, versteht Otto Normalverbraucher zumeist nicht.
Dank solcher Testergebnisse haben wir hier in der Firma schon riesen Ärger nicht nur mit dem Chef, sondern auch mit großen Kunden (wenn die uns auslisten, können wir dicht machen) gehabt.
Das war jetzt etwas OT, aber musste mal raus.


Zurück zum Smiley:
Ich habe nichts gefunden, wie lange das Gütesiegel "gültig" ist? Soll die Gültigkeit dann auf dem Siegel draufstehen? Gibt es eine neue Abteilung im öffentlichen Dienst, die die Plaketten nach Ablauf wieder einsammelt?? Kann mich jemand aufklären???


Netten Freitag den 13. wünscht die Abgerglauben-freie
Saftschubse
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#12
Hi,

> Und das, wo Hersteller Maier womöglich gar nichts dafür kann, weil das von Warentest/Ökotest beuftragte Labor irgendeinen Analysenwert völlig verquer bewertet hat.

Das glaub ich eher weniger, vielmehr folgendes:

oder die Versuchsbedingungen respektive zu analysierenden Parameter so gewählt wurden, dass das Ergebnis quasi schon vorher feststeht. Es gibt durchaus die ein oder andere Versuchsreihe die man ruhig mal hinterfragen sollte.


Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#13
Also wir wurden schon von Bewertungen überrascht, die unsere Beratungsgesellschaft nicht nachvollziehen konnte. An anderer Stelle erzähle ich dir gerne davon.
Und das konnte der Verbraucher in diesem speziellen Fall bestimmt nicht selber bewerten.

Dass ich als Leid geplagte Ergebnisse von Testgesellschaften hinterfrage, ist ja schon logische Konsequenz, aber der Verbraucher rennt denen hinterher.

Schönes Wochenende
Saftschubse
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#14
Mangelnder Informationsfluss führt zu Spekulationen
Spekulationen führen zu Gerüchten

Dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. liegen nun Information zum Thema Smiley vom Landkreistag NRW, dem Hauptverband der DEHOG und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vor.

Wer bereit ist, mehr als nur das Notwendigste für die Lebensmittelhygiene und somit den Verbraucherschutz zu tun, soll damit auch werben dürfen. Insbesondere zu einer Zeit, wo in vielen Teilen der Bundesrepublik das Gaststättengesetz weggefallen ist und somit selbst die Belehrung bei der IHK über die hygienischen Grundvoraussetzungen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. hält es nicht für zielführend, das heute jeder, der ein polizeiliche Führungszeugnis und eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (zu erhalten beim Gesundheitsamt) vorweisen kann, einen Lebensmittelbetrieb eröffnen und führen darf. Hier halten wir eine Ausbildung in einen entsprechenden Lehrberuf als zwingend notwendig, wie es in Handwerksbetrieben üblich ist.

Nach dem jetzigen Wissenstand und unter Einhaltung gewisser Kriterien können wir den Smiley als nützliches Instrument zur Identifizierung der Betriebe, die eine herausragende Hygiene praktizieren, bezeichnen.

Natürlich müssen hierbei alle Gewerbetreibenden gleich (gleiche Standards / Bewertungskriterien) behandelt werden. Ebenso gehört dazu, dass jeder Lebensmittelbetrieb auch ohne die Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden / Organisationen, die Möglichkeit hat, sich zu diesem Projekt anzumelden. In Düsseldorf geht das zum Beispiel über eine direkte Anmeldung beim Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weiter sollte überlegt werden, den Smiley nicht direkt nach der Betriebsüberprüfung zu vergeben sondern zu einem späteren Zeitpunkt an alle teilnehmenden Betriebe gleichzeitig (ggf. nach Stadtteilen aufgeteilt o.ä.). Dies würde Wettbewerbsnachteile von vornherein ausschließen.

Für den FKLMH e.V .

Jörg Reimuth, Melanie Ziegler und Michael Bäuml
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#15
LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung (06.06.2007)

Mehr Hygiene in Gastronomie: NRW verleiht ersten Smiley

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Düsseldorf (lme) - Um den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz zu
verbessern, hat NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg gemeinsam mit
dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dreizehn
Partnerkommunen ein neues Pilotprojekt gestartet. In diesem Rahmen
wurde in Düsseldorf der erste Smiley an einen Gastronomiebetrieb
verliehen, der eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene
nachweisen konnte. Zugleich unterzeichnete Uhlenberg eine
entsprechende Vereinbarung mit Repräsentanten des DEHOGA Nordrhein
und der Partnerkommunen Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreise Heinsberg, Höxter,
Olpe, Siegen-Wittgenstein und Unna, Märkischer Kreis, Oberbergischer
Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
sowie Städte Düsseldorf und Duisburg.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert systematisch jeden
Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet. Dies
ist den Verbrauchern überwiegend nicht bekannt, da die Ergebnisse
dieser Kontrollen nirgendwo veröffentlicht werden. In Dänemark ist das
anders. Dort hängt in jedem Betrieb ein Kontrollbericht der
Überwachung aus, auf dem je nach Ergebnis ein breit lächelnder,
neutraler oder missmutiger Smiley abgebildet ist. Dänemark konnte
damit die Beanstandungsquote in den Betrieben deutlich verringern. Für
das dänische System braucht man jedoch eine rechtliche Grundlage, die
es zurzeit weder bundes- noch landesweit gibt.

Um dies auch in Deutschland langfristig zu erreichen, startete Uhlenberg jetzt das Pilotprojekt. "Damit ist der erste Schritt getan für mehr Transparenz im Verbraucherschutz", sagte der Minister. Die ausgezeichneten Betriebe werden die Smiley-Bescheinigung aushängen und gleichzeitig auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums bekannt gemacht. Unterstützt wird das Pilotprojekt von 13
nordrhein-westfälischen Kommunen und dem DEHOGA Nordrhein. Die
Teilnahme am NRW-Smiley-System ist für die Gastronomiebetriebe
freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Ein
Faltblatt, das über das Verbraucherschutzministerium - kostenfrei -
bestellt werden kann, gibt genauere Auskunft über das Verfahren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine seit Jahren unverändert hohe
Beanstandungsquote von 20 Prozent im Gastronomiebereich. Davon sind 80 Prozent Hygienemängel. Die üblichen Maßnahmen der Behörden, wie
Bußgelder oder Betriebschließungen, haben an dieser Situation nichts
geändert. Uhlenberg: "Der NRW-Smiley schafft nun einen positiven
Anreiz für alle Betriebe, die geltenden Vorschriften einzuhalten und
insbesondere den Hygienestatus im Betrieb zu verbessern."

Die Verbraucher können das System unterstützen, indem sie bevorzugt
solche Betriebe aufsuchen, die einen Smiley erhalten haben. Denn dort
können sie sicher sein, dass es sich um einen Betrieb handelt, der mit
Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und alle
lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen in vorbildlicher
Weise erfüllt. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, wird Minister
Uhlenberg eine Initiative starten, um die rechtliche Grundlage dafür
zu schaffen, jedes Ergebnis einer amtlichen Betriebskontrolle -
gleichgültig ob gut oder schlecht - zu veröffentlichen und in dem
kontrollierten Betrieb auszuhängen.

Der Präsident des DEHOGA Nordrhein, Hermann Große Holtforth,
unterstützt den Smiley: "Unsere Branche steht für Genuss, und Hygiene
ist ein untrennbarer Bestandteil davon. Für 81 Prozent der Betriebe,
die nicht beanstandet wurden, ist das eine Selbstverständlichkeit.
Denen möchten wir die Möglichkeit geben, sich mit dem Smiley
auszuzeichnen. Für die anderen soll der Smiley ein ’’sanfter’’ Anreiz
sein, den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden."

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© Copyright LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung
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