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Neue Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
#1
Was Neues ....

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel vom 22. Februar 2007 „ausgegeben zu Bonn am 8. März 2007“


Gruß
Drui
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#2
Lieber Druidelix

DANKE !!!

Eine Frage von mir:

Was heisst die immer wieder auftretende Klausel:
"Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung ... , soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich" ?

Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch - ist ja auch noch früh.

Lieben Gruss - Otto
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
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#3
Mit dem Verbraucher ist beispielsweise der Inhaber der gastronomischen Einrichtung, des Kiosk, der Einrichtung wo Lebensmittel in irgend einer Form "durchlaufen" gemeint.

Wir als konsument wären dann der Endverbraucher. Also das Recht gilt auch für die Gastronomie, die das Lebensmittel behandelt, in den Verkehr bringt etc, auch wenn sie nicht Endverbraucher sind. Für Endverbraucher gilt ja vieles nicht.

Ich hoffe es war verständlich.


Gruß
Drui
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