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AVV Rüb
#1
In der Zeitschrift der Bundestierärztekammer "Deutsches Tierärzteblatt" ist in der Ausgabe Februar 2007 ein Artikel, der besagt, dass das Bundeskabinett im Dezember die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) endgültig beschlossen, und zwar mit den Änderungen, die der Bundesrat verlangt hatte. Mit derVerwaltungsvorschrift sollen die Lebensmittelkontrollen vereinheitlicht und europäisches Recht umgesetzt werden.

Hat jemand von Euch diese neue AVV Rüb greifbar ?
Im Internet hatte ich schon nach der neuen Version gegoogelt, aber bisher nichts gefunden.

Vielleicht habt Ihr ja eine Idee.

Gruß

Drui
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#2
Jetzt ist es amtlich

Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVwV)
zur Änderung der AVV Rahmen – Überwachung vom 15. März 2007, erschienen am 28. März 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 Seite 351 ist nun amtlich.
Die bisherige Fassung der AVV RÜbist entsprechend zu ändern.

Das BMELV bietet auf seiner Seite entsprechendeDownloads

Wer die amtliche Fassung benötigt, kann diese beispielsweise hier beziehen.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift beinhaltet Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher
Vorschriften.

§5 der Verwaltungsvorschrift sichert einheitliche Maßnahmen in den Überwachungsbehörden. Bis spätestens 31.12. 2007 müssen die zuständigen Behörden ein Qualitätsmanagement-System einrichten, welches zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von u.a. ordnungsbehördlichen Kontrollen führen soll.

Doch schadenfroh darüber, dass nun die Behörde endlich auch einmal ein System einführen muss ist fehl am Platz, denn sobald dieses System auch nur annähernd funktioniert, wird sich dies sicherlich letztendlich wieder auf die Betriebe auswirken.

Sicherlich berechtigt wenn jetzt die Frage aufgeworfen wird, warum ich diese Verwaltungsvorschrift hier bringe, denn die Zielgruppe unserer Homepage sind doch die Lebensmittelunternehmer und nicht die Behörden.

Richtig !!! Es schadet aber nie den Schachzug seines "Mitspielers" (ich mag den Begriff "Gegner" in diesem Zusammenhang nicht verwenden <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ) zu kennen. Außerdem unterstelle ich, dass sowohl der Lebensmittelunternehmer, als auch die Behörde das gleiche Ziel verfolgen:" Ein unbedenkliches, hygienisch einwandfreies, genussvolles Lebensmittel in den Verkehr zu bringen".

Und noch eines darf man nicht vergessen, auch Behördenvertreter sind öfters auf unserer Seite wie man denkt. <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> , ich persönlich finde das prima.

Diese Verwaltungsvorschrift wird ebenfalls noch für viel Gesprächsstoff sorgen.....

Auf die Plätze .... fertig..... los <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Es grüßt Euch der Druide
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