• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anmeldung von Umbauten/Erweiterungen der Lagerkapazität
#1
Hallo zusammen,

wir

planen hier gerade einen Umbau bzw. Ausbau unserer Großküche, der u.a. dazu dient unsere

beschränkte Lager- und Kühlkapazität zu erweitern. Dazu machen wir einen Durchbruch in eine

benachbarte Halle und wollen dort im Trockenbau ein Trockenlager errichten und außerdem

Kühlhäuser aufstellen.

Benötigen wir für diese Arbeiten bzw. für die Nutzung der neu

geschaffenen Lagerräumlichkeiten eine Genehmigung von irgendwem?

Bin mal gespannt,

meine Suche im Internet war diesbezüglich wenig erfolgreich...

Cat
  Zitieren
#2
Hallo Catering,

nachdem es eine bestehende Halle ist und kein

Neubau im klassischen Sinne, brauchst Du meinem Wissen nach keine Baugenehmigung.



Wenn alles fertig ist, will es sich die Berufsgenossenschaft/Arbeitsschutz

anschauen.
Es könnte sich auch Eure Brandschutzversicherung dafür interessieren,

Sprinkleranlagen/Brandmeldeanlagen müssten ggf. erweitert werden und die Veränderung muss

natürlich in den Fluchtplan mit rein und die Feuerwehr sollte (oder muss??) Bescheid wissen.



Ich werde versuchen noch mehr Informationen einzuholen!
Im Betrieb bin ich ja

auch für QS/QM zuständig und nicht für Umbauten. Wenn ich oder mein Kollege uns dazu äußern

dürfen sind wir schon froh.

Gruß
Saftschubse
  Zitieren
#3
Hallo catering,
was mir dazu noch spontan einfällt ist,

dass ihr darauf achten müßt, dass es keine tragenden Wände sind. Das Problem hatten wir mal.

Außderdem wie Saftschubse schon erwähnt hat, spielt der Brandschutz dabei eine große Rolle.

Rettungswege und sowas.
Wenn bei uns etwas umgebaut wird laden wir auch immer

grundsätzlich den Kontrolleur ein, dann gibt es hinterher kein böses Erwachen und der

Kontrolleur freut sich, wenn man ihn um Rat fragt.
Gruß Andrea
  Zitieren
#4
Zitat:Dazu machen wir einen Durchbruch in eine

benachbarte Halle

Hallo Catering,

ich bin der Meinung,

dass Du eine Baugenehmigung benötigst. Mit dem Durchbruch des Gebäudes greifst Du in die

Statik des Gebäudes ein. Die Nutzungsänderung der Halle ist für mich ein weiterer Grund, der

eine Baugenehmigung bedarf. Selbstverständlich sind die Aussagen bezüglich Brandschutz,

Lüftungsanlagen, Kreuzungswege Rein/Unrein etc. zu beachten.

Indes ist es notwendig

den Bauplan genau zu betrachten, wo ihr den Durchbruch plant. Welche Räume grenzen an, wie

sind die Versorgungswege, etc.

Viele Grüße
Drui
  Zitieren
#5
Druidelix schrieb:Ich bin der

Meinung, dass Du eine Baugenehmigung benötigst. Mit dem Durchbruch des Gebäudes greifst Du

in die Statik des Gebäudes ein.

Hallo Drui,
wir könnten beide

Recht haben: Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und das scheint Ländersache zu sein?!



@Catering: gibt es einen Architekten? Gibt es einen Statiker?? Die müssten Euch das

sagen können.
Oder einfach mal beim Bauamt unverbindlich anfragen!



Gruß
Saftschubse
  Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste