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Rückverfolgbarkeit von Lebensmittelbedarfgegenständen
#1
Ab 27.10.2006 soll

die Verpflichtung, gemäß Artikel 17 der VO (EG) Nr. 1935/2004 Lebensmittelbedarfgegenstände

rückzuverfolgen wirksam werden.

Hier einige

Infos:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bll.de/themen/bedarfsgegenstaende/anwendung_voeg.html">http://www.bll.de/themen/bedarfsgegenst ... _voeg.html</a><!-- m -->
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#2
Jaja, und ich bin vor einigen

Monaten mal ein wenig "belächelt" worden, als ich dieses Thema ansprach...

Also:

Zusehen, dass eine Art Chargennummer auf jede Lieferung kommt und neue Formblätter kreieren.

Und vielleicht auch mal in einem Audit testen, ob der Lieferant auch wirklich rück- und

vorverfolgen kann und nicht bloß eine Hausnummer aufdruckt!!
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