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Gleichzeitige Beförderung von Lebensmitteln und Abfällen?
#1
Guten Tag zusammen,
wir sind ein

Lebensmittelgroßhändler und vertreiben u.a. Einweggetränkeflaschen.

Folgender

Fall:
UNser Lkw beliefert auf einer Tour nacheinander die Kunden A und B. Der Kunde A hat

noch Getränkeflaschen bei sich rumstehen und will die unserem Lkw mitgeben. Wir sind auch

zur Rücknahme nach der Verpackungsverordnung verpflichtet.

Die Frage ist, ob auf

einem Lkw gleichzeitig die Flaschen (die ja im Grunde ABFALL sind) und Lebensmittel (nämlich

die Lieferung für den Kunden B) befördert werden dürfen.

Generell gefragt: Gibt es

eine gesetzliche Regelung, die es generell verbietet, Abfälle und Lebensmittel gleichzeitig

zu befördern?

Weitere Frage: Wenn Kunde A bspws. eine Warensendung zu Recht

reklamiert, weil ein Sack Nüsse verschimmelt ist, darf der auch (während der Tour zu B)

mitgenommen werden?

Vielen Dank für alle Antworten!
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#2
ist zwar schon

was älter aber die Grundsätze sind geblieben. Vielleicht hilft dies etwas

weiter:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bgl-ev.de/images/downloads/service/leitlinie_lebensmitteltransport">http://www.bgl-ev.de/images/downloads/s ... ltransport</a><!-- m -->

.pdf
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#3
Hallo Albion,
ich kenne dein Problem nur zu

gut. Befasse mich auch regelmäßig mit dieser Thematik. Ein wirklichen Gesetzestext habe ich

dazu noch nicht gefunden. Ich argumentiere bei der Lebensmittelüberwachung immer mit der

Aussage, dass es sich nicht um Abfälle handelt, sondern um Wertstoffe. Bis jetzt hat es

immer gut geklappt. Für mich hört es sich so an, als ob ihr auch nur verpackte Lebensmittel

transportiert, dass könntest du bei der Gefahrenbewertung mit berücksichtigen. Ich habe

unsere Lagermitarbeiter und LKW-Fahrer mit dieser Problematik stark sensibilisiert, sodass

sie auch ein Gespühr dafür bekommen, worauf sie achten müssen. z.B. keine beschädigten

Verpackungen transportieren o.ä.
Bin auf weitere interessante Aussagen gespannt.
Gruß

Andrea
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#4
Hallo Albion,

bevor ich die

rechtlichen Aspekte betrachte versuche ich zunächst immer pragmatisch an die Angelegenheit

heranzugehen. Abfälle oder auch Wertstoffe (übriegens guter Hinweis von Andrea) mit

Lebensmitteln gemeinsam zu transportieren verbietet sich wegen der Möglichkeit von

Kreuzkontaminationen von selbst. Doch wie kann ich dem vorbeugen? Besteht die Möglichkeit

innerhalb des Transportfahrzeuges einen separaten Bereich zu integrieren, wo man die

betreffende Ware oder Flaschen so lagern könnte, dass eine Gefährdung anderer Produkte

auszuschließen ist ?

Ich stelle mir gedanklich gerade so ein LKW vor, die Rücknahme

von leeren Flaschen, verpackungen usw. ist ja sicherlich nicht ständig und auch nicht so

umfangreich oder? Wenn doch, wäre ja vielleicht ein Anhänger angebracht. Doch ich denke das

wäre ziemlich unwirtschaftlich.

Da Dir diese Information nicht wirklich weiterhilft,

werde ich mich doch mal auf die rechtlichen Aspekte stützen, mal sehen was ich diesbezüglich

finde. Vielleicht kann mir Andrea ja dabei helfen.

Also es kommt sicherlich noch

eine weitere Antwort von mir in dieser Frage.

Viele Grüße und herzlich willkommen im

Forum des Fachkreises-Lebensmittelhygiene.e.V.


Drui
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#5
Hallo zusammen,
danke für die Antworten und danke @ Drui

für den Willkommensgruß <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->

Habe das ganze auch pragmatisch versucht, mußte aber

erfahren, daß - um es mal sehr vorsichtig zu formulieren - Änderungen in der Fahrzeugflotte

eher unerwünscht sind ... <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> Wie sagte Donald Rumsfeld so schön: Man kann nur mit der Armee

in den Krieg ziehen, die man hat und nicht mit der, die man sich wünscht.

Werde das

aber trotzdem weiter anregen, da es die Einsatzmöglichkeiten doch beträchtlich erhöht und

man dann auch andere als "Wert"-Stoffe" befördern kann.

Das mit den Wertstoffen ist

i.ü. ein guter Tipp. Man muß sich ja auch mal überlegen, warum die Flaschen, solange sie

gefüllt sind, LM sein sollen und wenn sie leer sind, Abfall. An der "Gefährlichkeit" der

Flasche für andere - verpackte - LM ändert sich ja nichts, nur weil jetzt der Inhalt weg

ist.

Freue mich auf weitere Anregungen!

Schönen Tag noch.
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#6
Hallo Albion,

auch von mir einen herzlichen Willkommensgruß in unserem

Forum.

Gruß
Michael
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#7
Hi

Albion,

da bin ich ganz Deiner Meinung. Übertragungen von Keimen werden oftmals ja

auch nicht durch das Lebensmittel an sich hervorgerufen, sondern durch Verschmutzungen von

Behältern oder Transportmittel selbst. Ich denke da beispielsweise an Schwarzschimmel an

defekten Abdichtungen, oder an Rostablagerungen von Türen oder ähnlichen, an Schmutz von

diversen Kisten usw.

Auch die Auswahl der Behältnisse ist manchmal schon

entscheidend. Was nehem ich für welches Lebensmittel oder in diesem Fall für Wertstoffe.



Hier gilt es sicherlich eine Risikoanalyse durchzuführen und da Leergut keine leicht

verderbliche Ware ist und auch kein "unumhülltes oder unverpacktes" Lebensmittel darstellt,

sehe ich bezüglich der Plastikflaschen kein wirkliches Risiko (natürlich werden jetzt

Kritiker wieder fragen, um was für einen Plaste Stoff handelt es sich denn, wie warm darf

der denn werden usw usw.

Dennoch versuche ich mal herauszufinden, ob es da

irgendwelche Richtlinen oder VO`s oder aber auch nur Leitlinien gibt. Bisher bin ich noch

nicht fündig geworden.

Gruß

Drui
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