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Insektizide auf Lebensmitteln
#1
Hallo zusammen,
ich habe eine Kundenanfrage. Der Kunde importiert Kakaobohnen aus Kolumbien. Momentane Sachlage: die Bohnen werden nach dem Trocknen prophylaktisch mit einem Pyrethroid zum Schutz vor der Kakaomotte behandelt, werden dann nach Deutschland geliefert und kommen dann hier in den Handel. Mir ist klar, dass das ganze komplex ist, aber darf (allgemein gesehen) ein Lebensmittel, welches direkt mit Insektiziden behandelt wurde überhaupt in den Handel und verkauft werden? Auch wenn eine solche Behandlung, in diesem Fall Komlumbien, dort erlaubt ist?
Der bisher eingesetzte Wirkstoff wirkt, so weit ich weiß, über 8 -12 Wochen.

Peter
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#2
Es kann erlaubt sein. Die Frage ist, um welchen Stoff und um welche nachweisbaren Rückstände es sich handelt. Guck mal hier: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticid...ides-db_en

Ich kenne mich zwar eher in der Schweiz mit Rückständen im Bio-Bereich aus, aber das EU-Recht ist sehr ähnlich.
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#3
Es kann erlaubt sein. Die Frage ist, um welchen Stoff und um welche nachweisbaren Rückstände es sich handelt.  Guck mal hier: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticid...ides-db_en

Ich kenne mich zwar eher in der Schweiz mit Rückständen im Bio-Bereich aus, aber das EU-Recht ist sehr ähnlich.
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#4
Ich kann Euch hier leider nicht weiterhelfen, wollte aber meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, den Namen Saftschubse wieder im Forum zu lesen.
Liebe Grüße in die Schweiz.

Michael
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#5
Hallo Michael

Ich freue mich, dass hier wieder mehr los ist ? ich habe mich beruflich zwar ein bisschen verändert und keine Ahnung mehr von den aktuellen Versionen IFS, BRC oder FSSC22000, dafür aber von anderen Themen (Bio und Schweizer Lebensmittelrecht). Und an der grundsätzlichen Herangehensweise an das Thema Lebensmittelsicherheit ändert sich ja auch nicht viel.

Bis bald!
Saftschubse
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#6
(26.03.2021, 21:19)Saftschubse schrieb: Es kann erlaubt sein. Die Frage ist, um welchen Stoff und um welche nachweisbaren Rückstände es sich handelt.  Guck mal hier: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticid...ides-db_en

Ich kenne mich zwar eher in der Schweiz mit Rückständen im Bio-Bereich aus, aber das EU-Recht ist sehr ähnlich.

Guten Morgen,

ich hoffe, Saftschubse konnte dir helfen. Sie hat deine Frage mit ihrer Internetempfehlung richtig auf den Punkt gebracht. Aber ich würde es als "Admin" für die Leser unseres Forums auch noch einmal zusammenfassen.

Welche Rückstände in der EU auf Lebensmittel erlaubt sind, ist in der VO (EG) 0369/2005 geregelt. Diese ist aber auf Grund der Komplexität der Verordnung nicht nur schwer zu lesen, sondern öffnet sich bei meinem Rechner wegen der 124 MB nicht wirklich. Mit dem Link von Saftschubse geht es einfacher. Als erstes auf den Unterlink für Lebensmittel gehen und hier dann dein Lebensmittel suchen.
Die Kakaobohnen haben die Codenummer 0640000 - 
Wenn du dann auf die Kakaobohnen klickst, öffnet sich die Tabelle mit den für Kakaobohnen festgelegten maximalen Rückstandswerten, und hier ist unter "Pyrethrins" ein maximaler Wert von 0,5 mg/kg aufgeführt. Klappst du den Stoff auf, siehst due auch die gesetzlichen Quellen, in diesem Falle den Anhang IIIa der VO (EG) 0396/2005 und die VO (EG) 0149/2008. Ich denke aber, das direkte Aufbringen auf ein Lebensmittel würde ein deutlich höhere Konzentration hervorrufen.

Diese Datenbank gibt aber letztlich nur die zulässigen Höchstmengen von Kontaminanten vor. Ob der Einsatz wirklich legal ist, hängt mit den länderspezifischen Regelungen zusammen. Da der Einsatz ja für den Transport in die EU erfolgt, ist sicherlich die länderspezifische Regelung bindend. Innerhalb der EU ist zumindest in der Biozid-Datenbank der Baua kein Mittel auf Basis dieses Wirkstoffes aufgelistet.

Liebe Ostergrüße
[url=https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances_en][/url]
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