26.08.2016, 08:09
Guten Morgen,
ich möchte mich aus der stressigen Sommerpause zurückmelden und bin beim Durchsehen meiner E-Mails darüber gestolpert, dass die EU-Kommissionen gar nicht so eine lnage Sommerpause gemacht haben, wie ich eigentlich erwartet habe. Daher poste ich heute und morgen einige Informationen, die vielleicht auch für die eine oder andere / oder für den einen oder anderen interessant sein dürften.
Die EU-Kommission hat aufgrund von neuen Erkenntnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch Verordnung (EU) 2016/1416 geändert. Die Verordnung 10/2011 bleibt aber in geänderter Version in Kraft. Damit dürften sich die Konformitäätserklärungen mal wieder vollständig ändern, da hier mindestens der Verweis auf die Änderung der VO benötigt wir, also "10/2011 in aktueller Form" oder "10/2011 & 1416/2016". Da die Verordnung bereits Mitte September 2016 in Kraft tritt, müssen alle nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebrachten Folien eine Bestätigung für die Einhaltung der neuen VO besitzen. Upps.
Quelle: eur-lex
Folgende Punkte sind mir beim Durcharbeiten aufgefallen:
Erwägungsgründe:
a) Es gibt diese neue Verordnung, um die VO 0010 von 2010 zu optimieren. Dies wird u.a. im Erwägungsgrund (3), (6) Streichen der Untersuchungen zu allgemeingültigem spezifischen Migrationswert für komponenten, die keinen produkteigenen spezifischen Migrationsgrenzwert haben, (7), (43), (44).
b) neue Kompnenten wurden mit spezifischen Migrationswerten aufgenommen (12), (15), (17) - (29)
c) frischem ungeschältem Obst soll ein Simulanz zugeschrieben werden (31), ebenso wird dem geschälten Obst weitere Simulanzien hinzugefügt, da Obst auch säurehaltig sein kann
d) eine reduzierung des Prüfaufwandes soll möglich sein, wenn eine Primärverpackung für viele Lebensmittel eingesetzt wird (33), hier erfolgt dann der Test zum empfindlichsten LM
e) es soll noch einmal klar gestellt werden, dass die prüfbedingungen immer schärfer sein sollen, als die Verwendungsbedingungen
ich möchte mich aus der stressigen Sommerpause zurückmelden und bin beim Durchsehen meiner E-Mails darüber gestolpert, dass die EU-Kommissionen gar nicht so eine lnage Sommerpause gemacht haben, wie ich eigentlich erwartet habe. Daher poste ich heute und morgen einige Informationen, die vielleicht auch für die eine oder andere / oder für den einen oder anderen interessant sein dürften.
Die EU-Kommission hat aufgrund von neuen Erkenntnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch Verordnung (EU) 2016/1416 geändert. Die Verordnung 10/2011 bleibt aber in geänderter Version in Kraft. Damit dürften sich die Konformitäätserklärungen mal wieder vollständig ändern, da hier mindestens der Verweis auf die Änderung der VO benötigt wir, also "10/2011 in aktueller Form" oder "10/2011 & 1416/2016". Da die Verordnung bereits Mitte September 2016 in Kraft tritt, müssen alle nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebrachten Folien eine Bestätigung für die Einhaltung der neuen VO besitzen. Upps.
Quelle: eur-lex
Folgende Punkte sind mir beim Durcharbeiten aufgefallen:
Erwägungsgründe:
a) Es gibt diese neue Verordnung, um die VO 0010 von 2010 zu optimieren. Dies wird u.a. im Erwägungsgrund (3), (6) Streichen der Untersuchungen zu allgemeingültigem spezifischen Migrationswert für komponenten, die keinen produkteigenen spezifischen Migrationsgrenzwert haben, (7), (43), (44).
b) neue Kompnenten wurden mit spezifischen Migrationswerten aufgenommen (12), (15), (17) - (29)
c) frischem ungeschältem Obst soll ein Simulanz zugeschrieben werden (31), ebenso wird dem geschälten Obst weitere Simulanzien hinzugefügt, da Obst auch säurehaltig sein kann
d) eine reduzierung des Prüfaufwandes soll möglich sein, wenn eine Primärverpackung für viele Lebensmittel eingesetzt wird (33), hier erfolgt dann der Test zum empfindlichsten LM
e) es soll noch einmal klar gestellt werden, dass die prüfbedingungen immer schärfer sein sollen, als die Verwendungsbedingungen