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Fitness-Armbänder
#1
Hallo zusammen,

es ist ja ganz stark in Mode gekommen, diese Fitness-Armbänder oder Fitness-Tracker zu tragen.


Nun ist mir der erste Mitarbeiter in der Produktion mit solch einem Armband auch aufgefallen.
Wie betrachte ich dieses "Schmuckstück", sofern es ein Schmuckstück ist???

Für mich als QMB und hinsichtlich IFS ganz klar ein "Schmuck" und ist damit verboten.

Wenn ich zur Sicherheitsfachkraft gehe, ganz klar verboten, man könnte damit ja an einer Maschine o.ä. hängenbleiben.

Wenn ich aber zum Betriebsrat gehe, höre ich bestimmt sowas wie "wir müssen das unterstützen, wenn unsere Mitarbeiter etwas für Ihre Gesundheit tun wollen" etc.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, vielleicht sogar schon mit einem Auditor darüber diskutiert?

Bin sehr dankbar für Eure Meinung hierzu!

Viele Grüße und noch einen guten Start in die Woche!

Steffi
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#2
Einen wunderschönen Nachmittag,

die Diskussion wirst Du an dieser Stelle nicht mit dem Auditor führen müssen, sondern mit dem Betriebsrat. Über die Schmuck-Problematik wird in den verschiedenen Lebensmittesicherheitsstandards und auch bei der Lebensmittelüberwachung oft und tiefgehend diskutiert. Der Hintergrund des "Schmuckverbots" ist, wie Du bereits richtig beschrieben hast, zum Einen in der Personalhygiene, zum Anderen im Arbeitsschutz zu sehen.

Personalhygiene:
Um eine gute Reduzierung von Mikroorganismen auf der Hautoberfläche sicherstellen zu können, ist es notwendig, die Hände an allen Stellen 20 bis 30 sec. gut einzuseifen (die Temperatur des Wassers, mit welchem die Seife abgespült wird, hat übrigens keinen Einfluss auf den Erfolg). Die Hautflächen unter dem Schmuck können nur schlecht geseift, und nicht durch Reiben (Einseifen) mechanisch bearbeitet werden. Dadurch ist eine Reinigung mit Schmuck schwierig. Auch wenn der Schmuck zum Waschen abgelegt und danach wieder angelegt wird, ist diies nicht ideal. Während der Arbeit transpiriert der Körper. Der Schmuck kann die Feuchtigkeit nicht abführen. Es entsteht unter dem Schmuck also eine ideale Umgebng für das wachstum von MO (warm und feucht). Dies ist für die Haut kein Problem, aber es können Kontaminationen, bspw. mit Staphylokokken. Insofern entspricht das Tragen von offenem Schmuck in der Produktion nicht der GHP (respektive VO (EG) 0852/2004 Kapitel VIII.
Info-Blatt Personalhygiene

Arbeitsschutz:
Wenn Eurer Sicherheitsbeauftragter ebenfalls sagt, muss ab, dann gehe ich davon aus, dass in der Gefährdungsanalyse für den Arbeitsplatz dies auch als Gefahr sieht. Insofern kann der Betriebsrat gar nicht anders als diesem zuzustimmen, da nach § 9 (3) ASiG die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit seiner Zustimmung beauftragt wurde, sich um die Sicherheit der Mitarbeiter zu kümmern. Folgt der Betriebsrat daher nicht der Empfehlung der Fachkraft für Arbeitssicherheit kollidiert er mit § 80 (1) Strich 9: "Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: ... Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern."

Jetzt aber noch einmal kurz zum Betriebsrat. Für die Arbeit des Betriebsrats gilt das Betriebsverfassungsgesetz. In diesem sind unter den § 87 die Mitbestimmungsrechte und unter § 90 die Unterrichtungs- und Beratungsrechte geregelt. Hygiene am Arbeitsplatz fällt aus meiner Sicht unter "... die Planung von Arbeitsplätzen ..." § 90 Strich 4. Daher sind Regelungen hierzu nicht durch den Betriebsrat genehmigungspflichtig, der Betriebsrat hat eine beratende Funktion.

Gerne weitere Informationen in der Diskussion
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#3
Ganz klar verboten! Ich muss mein Armband auch abnehmen wenn ich in die Produktion gehe. Da ist es doch egal ob es ein Schmuckarmband, Activity Tracker, Schmuckring, Ehering ("wenn ich den Ring abnehme bringt meine Frau mich um"), Freundschaftsring, Freundschaftsbändchen ("wenn ich das abnehme zerbricht die Freundschaft" *heul*), Gruppenzugehörigkeitszeichen (Kette mit Kreuz, Bindi, Lippenteller,...) oder was-auch-immer ist.

Safety First. Egal ob Arbeitssicherheit oder Lebensmittelsicherheit. Oder man muss einen anderen Beruf ergreifen oder die Branche wechseln.

Und ich bin froh, dass in der Schweiz keine Betriebsräte gibt!


Frohes Schaffen!
Saftschubse
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#4
Guten Morgen,

Eheringe und Ehearmbänder sind in Deutschland leider nicht so einfach zu verbieten, wie der restliche Schmuck. Hier steht leider immer eine Gefahrenabwägung ins Haus, da der Verbot eines Eheringes, respektive Ehearmbänder, einen deutlichen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters darstellt. Aber gerade Arbeitschutz geht auch hier vor. Aus hygienischen Gründen ist ein Verbot in diesem Falle aber nur dann zulässig, wenn es keine alternativen Methoden gibt.

Dem Argument: "Da ziehe ich eben eine Handschuh darüber." entgegnete mir einmal ein für mich zuständiger Veterinär: "Haben Sie sich auch Gedanken über die dadurch entstehenden Gefahren gemacht? Fremdkörper, Intervall des Handschuhwechsels, Material, etc?"
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#5
(24.05.2016, 07:44)laganon schrieb: Dem Argument: "Da ziehe ich eben eine Handschuh darüber." entgegnete mir einmal ein für mich zuständiger Veterinär: "Haben Sie sich auch Gedanken über die dadurch entstehenden Gefahren gemacht? Fremdkörper, Intervall des Handschuhwechsels, Material, etc?"

Ein sehr berechtigter Einwand... auch das Klima im Handschuh ist zu berücksichtigen, die feuchte Wärme weicht die Haut auf und die Gefahr von Hautinfektionen steigt an.

Ich bin sehr dafür, alles über die Arbeitssicherheit hinzubiegen wenn notwendig, da habe ich wenig Skrupel.
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#6
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!!! Smile Smile Smile 

Ich habe jetzt mit unserer Sicherheitsfachkraft und unserem Betriebsrat gesprochen: Wir sind uns einig!!! Clap Clap Clap Die Bänder sind nicht erlaubt!!!

Euch allen einen schönen Tag!!

Viele Grüße,
Steffi
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#7
Gern geschehen Smile

An der Sicherheit geht eben kein Weg vorbei!


Etwas anders hätte ich es bei einem medizinisch notwendigen Hilfsmittel gesehen (z.B. einer Bandage zur Behandlung eines Tennisarms, Handgelenksbandage, Fingerschiene,....) da muss man dann sehen wie man das hinbekommt wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig ist. Aber das war ja nicht die Frage.
Ich habe sogar mal einer Mitarbeiterin unter Auflagen erlaubt, für eine gewisse Zeit Ohrstecker zu tragen (sie war Laborantin und auch regelmässig im Hygienebereich tätig). Sie hat sich die Löcher frisch stechen lassen und mich aber vorher gefragt, wie wir das machen könnten. Lösung gefunden, Vereinbarung getroffen, schriftlich zusammengefasst, alles paletti.

Viele Grüsse
Saftschubse
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#8
Hallo zusammen,

das Thema ist zwar schon  rum, aber vielleicht ist es für jemanden von Interesse:

Wir haben wegen ähnlich gelagerter Diskussionen bereits vor Jahren unsere Hygienerichtlinien zum Bestandteil jedes Arbeitsvertrages gemacht. Darauf wird im Arbeitsvertrag hingewiesen. Und in den Hygienerichtlinien ist dies eindeutig festgelegt ("keinerlei Privatgegenstände inklusive jeder Art von Schmuck" mit Ausnahme von Brille / Kontaktlinsen unter definierten Voraussetzungen.) Bei Bewerbungs- und Einstellungsgesprächen wird erneut darauf hingewiesen und Personen die dann am ersten Arbeitstag trotzdem so erscheinen werden nicht akzeptiert. Bei Bestehendem Personal wird das im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle abgeprüft - "non - konforme" werden sofort aus dem Bereich verwiesen bis wieder "konform"  und erhalten eine Abmahnung. Wir haben auch einen Betriebsrat, der fragt gelegentlich nochmal nach, aber bis dato gab es da keine Diskussionen (da entsprechen vertragliche Grundlagen). Ich halte diese Regelung für sehr sinnvoll, da bereits im Vorfeld Personen, die bei uns anfangen wollen, wissen auf was sie sich einlassen und sich Diskussionen (O-Ton: ich kann die Ringe nicht ablegen, ich bin eine Frau !!) somit erübrigen.

Grüße cheesele
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#9
Ich finde das toll, dass ihr den Unterschied zwischen Bandage, Fingerschiene, Brille usw.. und einem Ehering macht.
Denn während der Ehering ein gewaltiges Risiko darstellt und dauernd von den Fingern rutscht, können erstere physikalisch gar nicht in die Produktion gelangen Smile

Es wäre eigentlich einfacher, wenn der Ehering irgendwie religiös begründet würde. Schon hätte kein Auditor ein Problem damit und zur Not hätte irgendwer geklagt, dass es ein Eingriff in die Religionsfreiheit sei, man es sonst nicht überleben würde, die Welt explodiert und schon wären die Eheringe kein Problem mehr. (Analog gilt es natürlich für jeden anderen Körperschmuck auch.)

Wo sind wir eigentlich gelandet, dass wir uns über festgeklemmte Fitnessarmbänder austauschen, als ob die Erfahrung zeigte, Fitnessarmbänder seien zuletzt die am häufigsten festgestellten physikalischen Gesundheitsrisiken in Lebensmitteln Smile

Sorry für die Ironie zur späten Stunde.
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#10
Lieber LuxQM,

ich glaube ich bin für Ironie nicht zugänglich...

Gruss
Saftschubse
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#11
(22.06.2016, 10:16)cheesele schrieb: Und in den Hygienerichtlinien ist dies eindeutig festgelegt ("keinerlei Privatgegenstände inklusive jeder Art von Schmuck" mit Ausnahme von Brille / Kontaktlinsen unter definierten Voraussetzungen.)

Hallo zusammen,
dürfte ich mal fragen, unter welchen definierten Voraussetzungen Kontaktlinsen bei Euch getragen werden dürfen?

Dankeschön Icon_smile

VG
Steffi
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