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Spezifikationen für "Halbwaren"
#1
Hallo liebe Fachkreisler,

wie gebt Ihr die Zutaten in der Spezifikation einer Halbware an? Die Halbware wird in unterschiedlichen Gebindegrössen an Industrie/ Handwerk/ GV verkauft und kann nicht ohne eine weitere Verarbeitung an den Endverbraucher abgegeben werden.
  • genaue Anteile in % oder Gramm?
  • %-Bereiche
  • "nur" absteigende Reihenfolge

Was ist Eure Antwort, wenn Euer Kunde aber auf die Angabe der genauen Anteile besteht? QUID nehme ich hier mal aus, das ist klar.

Ehrlicherweise suche ich hier auch nach Formulierungsvorschlägen; gerne auch mit einem Hinweis auf Schutz der Entwicklung bei Produkten, deren Geheimnis eigentlich nur aus der genauen Zusammensetzung besteht und keine geheimen Verarbeitungsschritte dahinter stehen.

LG
Saftschubse
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#2
Da Du die "QUID-Regelungen" schon herausgenommen hast, geht es ja eigentlich nicht mehr so sehr um die Zutatenliste, sondern um die Inhaltsstoffe, die der Kunde von Dir wissen möchte. Hier ist es aus meiner Sicht gar nicht so falsch, erst einmal verhalten an diese Problematik heranzugehen, dass heißt, nicht mehr Angaben zu machen, als Gesetzesanforderungen darstellen.
Gerne werden vom Kunden anschließend Argumente vorgebracht, dass er genauere prozentuale Angaben für die Erstellung seiner eigenen Zutatenliste für das Endprodukt benötigt, da sich ja eventuell das Salz aus Deinem Halbfabrikat mit dem Salz aus einem anderen Halbfabrikat summieren würde. Hier kann man aber erst einmal vorsichtig auf die eigentlich sinnvolle Deklaration einer "zusammengesetzten Zutat" in der Endprodukt-Zutatenliste verweisen, bzw. auf die in der regel auch angegebene chemische Zusammensetzung.

Bei den meisten Industriekunden ist die genaue prozentuale Auflistung mit Angaben der Länder eher aus dem einheitlichen Spezifikationsmanagement geboren. Daher klappt es aus meiner Erfahrung oft, wenn sehr allgemein Antwortet und auf die eigene Spezifikation verweist.

Wenn der Kunde es aber wirklich wissen will, werdet ihr es wahrscheinlich mitteilen müssen. Es kann beispielsweise sein, dass er diese Informationen an seinen Kunden weitergeben muss. Auch die Herkunft der Zutaten ist oft ein Thema, welches er für seine Authentizitäts- oder Gefahrenanalyse benötigt.
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#3
(10.07.2015, 14:35)laganon schrieb: Da Du die "QUID-Regelungen" schon herausgenommen hast, geht es ja eigentlich nicht mehr so sehr um die Zutatenliste, sondern um die Inhaltsstoffe, die der Kunde von Dir wissen möchte. Hier ist es aus meiner Sicht gar nicht so falsch, erst einmal verhalten an diese Problematik heranzugehen, dass heißt, nicht mehr Angaben zu machen, als Gesetzesanforderungen darstellen.
Und genau das "verpacken" wir gerade in einer Stellungnahme.

(10.07.2015, 14:35)laganon schrieb: Gerne werden vom Kunden anschließend Argumente vorgebracht, dass er genauere prozentuale Angaben für die Erstellung seiner eigenen Zutatenliste für das Endprodukt benötigt, da sich ja eventuell das Salz aus Deinem Halbfabrikat mit dem Salz aus einem anderen Halbfabrikat summieren würde. Hier kann man aber erst einmal vorsichtig auf die eigentlich sinnvolle Deklaration einer "zusammengesetzten Zutat" in der Endprodukt-Zutatenliste verweisen, bzw. auf die in der regel auch angegebene chemische Zusammensetzung.
Den Salzgehalt geben wir an und bei anderen Zutaten kann man vielleicht noch diskutieren ob eine genaue Angabe unsererseits erforderlich ist, um das Endprodukt korrekt deklarieren zu können; die Menge und Anzahl weiterer zuzugebender Zutaten zu unserem Produkt ist unterschiedlich.

(10.07.2015, 14:35)laganon schrieb: Bei den meisten Industriekunden ist die genaue prozentuale Auflistung mit Angaben der Länder eher aus dem einheitlichen Spezifikationsmanagement geboren. Daher klappt es aus meiner Erfahrung oft, wenn sehr allgemein Antwortet und auf die eigene Spezifikation verweist.
Da habe ich mir nun schon so manches mal gedacht dass es doch sehr angenehm wäre, wenn man sich auf eine einheitliche Form einigen könnte... meine Abteilung verbringt so einige Zeit des Tages damit, unsere eigene Spezifikation in die Vorlage des Kunden zu übertragen... nur so lange wir das auch von unseren Lieferanten verlangen (und diese Anforderung hat die übergeordnete Gruppe herausgegeben), habe ich da kaum ein Druckmittel in der Geschäftsführung, dies per Order Mufti zu unterbinden.


(10.07.2015, 14:35)laganon schrieb: Wenn der Kunde es aber wirklich wissen will, werdet ihr es wahrscheinlich mitteilen müssen. Es kann beispielsweise sein, dass er diese Informationen an seinen Kunden weitergeben muss. Auch die Herkunft der Zutaten ist oft ein Thema, welches er für seine Authentizitäts- oder Gefahrenanalyse benötigt.
In Einzelfällen kann das sicher vorkommen und dann werden auch mehr Daten herausgegeben (die Herkunft geben wir sowieso schon ohne Murren an), aber in der Vergangenheit hat es uns schon viel Geld gekostet die genaue Zusammensetzung benannt zu haben. Geheimhaltungsvereinbarungen hin oder her sind Nachbauten veranlasst worden oder es sind Preise gedrückt worden.

In dem Sinne - fröhliche Arbeitswoche!

LG
Saftschubse
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