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Heiße Lebensmittel kühlen zur weiteren Aufbewahrung
#1
Ich habe eine Frage zu dieser Aussage:

"Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen erlauben nicht das Ablegen eines noch heißen Lebensmittels in eine Kühlanlage!"

Stimmt diese Aussage??
Würde dann ja dem widersprechen, dass ich gekochte/erhitzte Lebensmittel - zur Lagerung - schnellst möglich abkühlen soll, um den kritischen Punkte der optimalen Keimvermehrungstemperatur schnell zu überwinden.
wenn die Aussage stimmt:
a) Welche Bestimmungen sagen mir das?
b) Welche Methode zum schnellen Abkühlen wende ich an?

Vielen Dank für Eure Beiträge!
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#2
Hallo evania,

das ist schon eine richtige Aussage.
In der DIN 10508 "Temperaturen für Lebensmittel" steht unter Punkt 4.5, dass Verkaufskühlmöbel nicht dazu bestimmt sind, Lebensmittel herunter zu kühlen.
Ich verstehe das so, dass Schockkühler oder ähnliche Geräte verwendet werden sollen, um ein Abkühlen innerhalb von 120 min zu gewährleisten. Ein heißes Lebensmittel in einen Kühlraum zu stellen, kann dazu führen, dass die gesamte Temperatur im Raum zu hoch wird und andere Lebensmittel somit auch zu warm werden und verderben können. Und genau das soll ja verhindert werden!
Wenn du eine größere Menge Lebensmittel hast, solltest du die zusätzlich noch auf mehrere kleine und dünnwandigere Gefäße umfüllen, damit das Abkühlen schneller geht. Meines Erachtens dürfte ein Lebensmittel mit Raumtemperatur das Temperaturniveau im Kühlhaus nicht so weit anheben, dass die anderen Lebensmittel so weit erwärmt werden, dass sie gefährdet würden.

Vielleicht hat ja jemand noch eine andere Meinung? <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Viele Grüße
etolit_hygiene
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