Hallo Etolit,
die Antwort auf Deine Fragen gibt Dir leider niemand direkt bzw. kann und darf es nicht.
Es muss nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer (der ist nämlich Verantwortlich - NICHT der Arbeitssicherheitsbeauftragte, dieser hilft dem Unternehmer nur bei der Erfüllung seiner Pflicht!!! [und ist aufgrund seiner Kenntnisse dann doch meist der, die einen Vorschlag erarbeitet]). Aus dieser Gefährdungsbeurteilung leiten sich die Anforderungen an das Schuhwerk ab, in der
BGR 111 werden genaue Hinweise auf diese Anforderungen gegeben:
"3.6.14.3 Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes
Schuhwerk zu tragen.
Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere
– einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
– im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist,
– einen Fersenhalt aufweist,
– Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
– rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist
und
– ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung
die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag."
Weiter geht dann noch die
BGR 191 „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“, dort ist nicht nur die Gefährdungsermittzlung beschrieben, dort werden auch weitergehend Auswahl, Beschaffung, Breitstellung und Benutzung beschrieben.
Dieser
Link fasst das zusammen wie es ähnlich hier wiedergegeben habe.
Letzlich kommt man zu dem Schluss, ob Berufsschuhe, Schutzschuhe oder Sicherheitsschuhe jeweils welcher Klasse zu verwenden sind.
Die BGR 191 ist so nett, eine "Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz aufzulisten. " Ganz wichtig: "Die Beispielsammlung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt lediglich eine Empfehlung auf der Basis jahrelanger Erfahrung aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft wieder, in welchen Bereichen ein Sicherheitsschuh mit einer 200-J-Kappe zu tragen ist. Aus der Gefährdungsbeurteilung können sich gegebenenfalls Abweichungen
von der Beispielsammlung ergeben."
Für Tätigkeiten in den Bereichen "Arbeiten im Großküchenbereich,
z.B. Topfspüle" oder "Arbeiten in Bäckereien,z.B. Teigmacherei" kommen die meisten in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass Sicherheitsschuhe der Klassen S2 oder S3 die Anforderungen an einen geeigneten Fussschutz in diesem Bereich erfüllen.
S 1 Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S 2 Wie S 1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
S 3 Wie S 2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
Zusätzlich gilt für diese drei Klassen die Grundanforderung, dass die Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z.B. Lederschuhe) hergestellt sein sollen.
Es ergibt sich also, dass die Vorgabe "geschlossene Schuhe" wahrscheinlich keine korrekte Vorgabe ist UND der Fersenbereich damit auch geschlossen sein müsste.
Melde dich nochmal wenn Du mehr Hilfe brauchst!
Viele Grüsse
Saftschubse