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Deklaration Kartoffeln
#1
Hallo Kartoffelschälanlagenbetreiber und QM/QS-Mitbürger <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile -->

wie seht ihr das:
Ein Produzent von Gemüse (hier: Kartoffeln) wäscht diese mit einem Mittelzusatz im Waschwasser, welches aus den folgenden Komponenten besteht:
- Natriumdisulfit E223 -> E220
- Calciumphosphat E331
- Ascorbinsäure E300
- Citronensäure E330

Per Aussage des Händlers vom besagten Produkt (und laut eigener Aussage des Produzenten) und des LMK ist dies auf dem Endprodukt (vakuumiert) nicht deklarationspflichtig.

Ein Kunde des Produzenten bezieht die besagten Kartoffeln und hat gewisse Vorgaben bez. seiner Kunden (Endkunden) in der Deklaration.

Ich hätte jetzt "enthält Sulfite, mit Antioxidationsmitteln, mit Phosphat" zumindest auf die Deklaration der rohen und vakuumierten Kartoffeln gepackt samt der E-Nummern. Nur: Was packt denn nun der Kunde des Produzenten auf seine Produkte, wenn die Kartoffeln gekocht sind und aus den o.g. Verbindungen sich nicht mehr viel im Endprodukt befinden dürfte?

Seht ihr das für den Kunden des Produzenten deklarationspflichtig oder nicht?
Seht ihr die Deklarationspflicht auch schon für den Produzenten?
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#2
Hallo LuxQM,

wenn ich davon ausgehe, dass die Stoffe im Endprodukt (vakuumierte, geschälte Kartoffeln) keine Wirksamkeit mehr haben, sind sie m.E. als technische Hilfsstoffe tatsächlich nicht deklarationspflichtig.

Wenn der Kunde aber wissen will, ob bestimmte Hilfsstoffe in der Verarbeitung eingesetzt werden, dann kann er das abfragen, z.B. über die Spezifikation (wenn er eine eigene Vorlage ausfüllen lässt) oder einen Anhang zur Spezifikation des Produzenten oder des Händlers.

LG
Saftschubse
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#3
Hi,

naja, das haben sie ja aber doch, weil sie ja sonst nicht drin wären <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
Man packt sie rein, damit die Kartoffeln nicht verfärben und damit habe ich meine Wirksamkeit.

Dass der Endkunde nicht mehr deklarieren muss, da vermutlich von den Stoffen nach dem Auskochen nichts mehr drin ist, ist vermutlich richtig. Aber die Verpackung sehe ich schon mit einer Deklarationspflicht (siehe oben).

Soll wohl aber auf dem Irrweg sein, daher will ich die Argumentation nachvollziehen können, warum das nicht deklarationspflichtig sein soll.

Gruß aus dem kalten Lux <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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#4
Hallo LuxQM,

in welchem Schritt genau wird das Waschwasser verwendet? Vor oder nach dem Schälen? Was passiert dann?

Vielleicht kommen wir so darauf was korrekt ist.

Gibt es Analysen über verbleibende Reste der Zusätze?



Gruss
Saftschubse
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#5
Hi,

Waschvorgang nach dem Schälen mit den o.g. Zutaten. Danach Vakuumieren der Produkte und Ausliefern an Endkunden.
Nein, keine Analysen.

Daher meine Vermutung:
Deklaration seitens der Produktion: ja
Deklaration seitens Endkunde: nein
(technolog. Hilftsstoff, keine Auswirkung auf Endprodukt)

Gruß aus Lux <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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#6
Hallo LuxQM,

ich glaube, dass der Trick hier lautet, dass die Waschzusätze nur die Verfärbung bis zum Vakuumieren verhindern sollen.
Die Kartoffeln werden ja sicher abgeblasen oder tropfen zumindest ab (und damit die Zusätze) und in der Folie ist dann ja kein Sauerstoff mehr welcher die Verfärbung bewirkt --> die Erklärung könnte damit gefunden sein, warum es nicht deklariert werden muss. Es bleiben ja nur Reste an der Kartoffel, es wird ja nicht in die Tüte zugegeben.


Hat denn sonst keiner eine Idee???

Gruss
Saftschubse
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