• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Becher "Coffee-to-go" nur für Trinker schwarzen Ka
#1
Hallo liebe Forumsgemeinde,

würdet Ihr damit rechnen, dass ein "Isolier-Trinkbecher für Heiß- und Kaltgetränke" nicht für Kaffee oder Tee mit Milch geeignet ist?


Ich diskutiere derzeit mit dem Hersteller eines Bechers darüber, da ich eben einen solchen gekauft habe und mein Milchkaffee bzw. dessen Reste sich aus dem Deckel aufgrund seiner Konstruktion nicht auswaschen lassen und ich den Becher somit nicht so nutzen kann, wie ich es mir vorgestellt hatte.

Am Becher hing ein kleines Schildchen mit Piktogrammen zu den wichtigen Werbeaussagen: Hält x Stunden warm und y Stunden kalt; Füllmenge; leicht zu reinigen; komfortable Trinköffnung; Garantie auf Isolierleistung; ...
Im Innenteil Hinweise zu Spülmaschine, Achtung HEISS, Mikrowelle verboten, ... und irgendwo der Satz "Dieses Produkt darf nicht für Milchprodukte oder zur Warmhaltung von Babynahrung verwendet werden. (Gefahr von Bakterienwachstum)".

Darauf bezieht sich der Hersteller nun, will mir aber aus Kulanz einen neuen Deckel schicken, so dass ich den Becher wenigstens für milchfreie Getränke nutzen kann.


Selbst wenn Milchkaffee am Ende wohl doch unter den Begriff "Milchprodukte" fällt (kann man m.E. aus der Verordnung ableiten) und der Hinweis da ist - am Verbraucher vorbei konstruiert ist der Becher für mein Empfinden dennoch.



Habt Ihr ähnliches erlebt? Oder wie seht ihr den geschilderten Fall?


Liebe Grüsse
Saftschubse ..... die sich erstmal einen Tee eingiesst
  Zitieren
#2
Hallo Saftschubse,

Milchkaffee oder Tee mit Milch würde ich zweifelsfrei als Heißgetränk bezeichnen. Wenn der Hersteller damit wirbt: Für Heiß- und Kaltgetränke so müsste dies auch für die vorgenannten Getränke gelten.

Da die Information, dass Getränke mit Milch davon ausgeschlossen sind, offensichtlich im "Kleingedruckten" stand, würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis, von einer Irreführung des Kunden und somit einem ungültigen Kaufvertrag ausgehen. Also Becher zurückbringen und Geld wiederbekommen. So würde ich das sehen. Ein Anruf bei der Verbraucherschutzzentrale wird die aber bestimmt die nötige Rechtssicherheit geben.

Viele Grüße und auf keine Fall abwarten und Tee trinken sondern dagegen angehen.

Viele Grüße
Michael Bäuml
  Zitieren
#3
Hallo Micha,

ich hatte mich an den Hersteller gewandt mit genau Deinen Argumenten und die Rückgabe des Bechers angekündigt, da hat er mir den Deckeltausch angeboten.
Mal gucken, der Deckel lässt nun auch schon 4 Wochen auf sich warten, aber vielleicht hängt er im Zoll? Aber ich habe eine Rechnung über 0 € bereits vorliegen mit Zolltarifnummer und allem und am Ende kostet das Ding im Verkauf auch nur knapp 6 €.
Aber ich denke ich werde den Becher dennoch zurückbringen wenn ich das nächste Mal in der Stadt bin, ich der ich ihn im Vorbeigehen (och guck mal, na bei der Gelegenheit nehme ich den Becher gleich mit). Nicht geeignet bleibt nicht geeignet.

LG
Saftschubse
  Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste