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schädlingsbekämpfung
#1
Hallo Ihr Lieben,

Gibt es eine Pflicht/Gesetz in gewerblichen Küchen wo vorschreibt das 2x im Jahr ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden muß um ein Monitoring mit Dokumentation zu machen.

liebe Grüße aus dem Schwabenländle

Kickershorst
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#2
Hallo Kickershorst,

die Anforderung, ein Schädlingsmonitoring zu unterhalten ist aus dem LFGB und der EU-VO 852/2004, Kapitel I, Satz 2c ersichtlich.

Und wer, wenn nicht ein Schädlingsbekämpfer, hat das notwendige Wissen, die ggf. notwendigen Befugnisse und Zugang zu den geeigneten Präparaten?

Dass es 2x jährlich stattfinden muss, steht m.W. nirgends geschrieben, aber ich persönlich halte es auch für zu wenig!
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.urbanpestsbook.com/downloads/CIEH_Food_Document_German.pdf">http://www.urbanpestsbook.com/downloads ... German.pdf</a><!-- m --> hier wird z.B. von einem monatlichen Monotorimg ausgegangen (Punkt 9.5.3), welches z.B. in den Wintermonaten reduziert werden kann.
Interessant fand ich auch diesen Artikel: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.harnisch.com/uploads/tx_harnisch/hr212schaedlinge.pdf">http://www.harnisch.com/uploads/tx_harn ... dlinge.pdf</a><!-- m -->

Die Häufigkeit des Monitorings sollte mit einem Sachverständigen = SBK abgestimmt werden, denn wenn er nach einem halben Jahr Schädlinge feststellt, wird es meist aufwändig - erkennt man sie früh oder kann sie gleich "vor der Tür lassen" ist es einfacher.

Grüsse
Saftschubse
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#3
Hallo Kickershorst,
gem. der einschlägigen Gesetze und VO gibt es keinen festgelegten Turnus. Die sind vielmehr in privaten QMS genannt bzw. vorgeschrieben. Wie häufig das Monitoring stattfinden soll, sollte 1. von dem Ergebnis der Gefahrenanayse abhängig gemacht werden - welche Schädlinge werden i.d.R. zu erwarten sind, wie stark ist die Gefahr der Einschleppung und des Zulaufs. 2. habe ich private QMS, was verlangen die von mir. 3. Was möchte ich mit dem Schädlingsmonitoring erreichen - weil ich den Gesetzen genüge tun möchte (1x/ 2x/3x/4x Monitoring im Jahr - je nach dem wieviel Geld ich investieren möchte) oder möchte ich meine betrieblichen Hygienemaßnahmen aktiv gestalten, bin ich mir der möglichen Gefahren und Folgen eines nicht frühzeitig aufgedeckten Schädlingsbefalls bewusst. Entdecke ich Schädlinge als Laie könnte bereits ein massvier Befall vorliegen ebenso wenn das Monitoring bei einer Kontrolle nach 6 Monaten dieses anzeigt. Dabei sollte berücksichtigt werden, wie schnell sich potenzielle Schädlinge vermehren können. Aber auch die Auswahl des Monitorings und seine Einrichtung sind entscheidend.
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#4
Moin zusammen,

es ist eine "Regelmäßigkeit" gefordert. Wie das zu interpretieren ist mag sich jeder selber ausdenken. Eine Empfehlung des Laves Niedersachsen sagt alle vier Wochen. Es ist aber nur eine Empfehlung, die aus meiner Sicht auch Sinn macht. Zweimal im Jahr den SBK ordern ist ok, wenn in den Zwischenmonaten der Betrieb eigene Kontrollen durchführt, diese dokumentiert und kein Schädlingsbefall vorliegt. Kurzum, es funktioniert wenn das Monitoringsystem zusammen mit dem SBK eingerichtet wurde und dieser im Befallsfall sofort informiert wird.

einen schönen Gruß zurück ins Schwabenländle

Peter
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#5
Grüß Gottle zusammen,

Vielen Dank für eure Anworten diese sind mir sehr hilfreich.

Gruß aus dem Schwabenländle <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Horst Friedrich
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